Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II — den früheren Fahrzeugbrief — gibt es keine Umschreibung. Das Dokument weist nach, wer über das Fahrzeug verfügen darf. Fehlt es, muss es ersetzt werden, und das dauert.
Ersatz beantragen
Zuständig ist die Zulassungsbehörde, bei der das Fahrzeug zuletzt gemeldet war. Nötig sind:
- Eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Dokuments
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Ausweis des Halters
- Gegebenenfalls Nachweise über den Eigentumserwerb
Die Behörde schreibt das alte Dokument zur Fahndung aus und wartet eine Sperrfrist ab, bevor der Ersatz ausgestellt wird. Rechnen Sie mit mehreren Wochen.
Vorsicht beim Kauf: Wenn ein Verkäufer Teil II nicht vorlegen kann, ist Zurückhaltung angebracht. Häufig liegt das Dokument bei einer Bank, weil das Fahrzeug finanziert ist — dann ist der Verkäufer nicht Eigentümer. Zahlen Sie nicht, bevor das geklärt ist.
Fahrzeug finanziert oder geleast?
Dann hält die Bank oder Leasinggesellschaft Teil II als Sicherheit. Für die Umschreibung brauchen Sie eine Freigabe oder das Original nach Ablösung. Sprechen Sie die Bank frühzeitig an; die Bearbeitung dauert oft länger als der Behördengang.
Und Teil I?
Fehlt nur der Fahrzeugschein, geht es schneller: Ersatz gibt es meist im selben Termin, mit eidesstattlicher Versicherung. Details im Ratgeber Fahrzeugschein ersetzen.
Wir übernehmen den Papierlauf inklusive Ersatzausstellung: Fahrzeugbrief-Verwaltung.
