Die Zulassung ist Sache der Behörde am Wohnsitz oder Firmensitz des Halters. Für Privatleute heißt das: eine Stelle. Für Autohäuser, Leasinggesellschaften, Fuhrparks und alle, die ein Auto für jemanden in einer anderen Stadt zulassen, heißt es: bundesweit Hunderte verschiedene Stellen mit eigenen Terminen, Formularen und Eigenheiten.
Wofür bundesweite Zulassung gebraucht wird
- Fuhrparks mit Standorten in mehreren Städten — zuständig ist die Behörde am regelmäßigen Standort des Fahrzeugs, nicht am Hauptsitz
- Autohändler, die an Kunden in ganz Deutschland verkaufen und zugelassen ausliefern
- Leasing und Vermietung mit Zulassung auf Kunden an anderen Orten
- Privatleute, die ein Auto für Angehörige in einer anderen Stadt zulassen oder abmelden
So läuft es ab
- Sie schildern den Vorgang und nennen den Wohn- oder Standort des Halters.
- Wir prüfen, welche Behörde zuständig ist und welche Unterlagen sie verlangt.
- Die Unterlagen kommen per Post oder Kurier, Scans vorab beschleunigen die Prüfung.
- Ein Partner vor Ort oder unser Team erledigt den Termin, prägt die Schilder und holt die Plaketten.
- Papiere und Schilder kommen versichert zurück — an Sie oder direkt an den Halter.
Die Unterlagen entscheiden: Jede Zulassungsstelle legt die Anforderungen an Vollmachten, Gewerbenachweise und Ausweiskopien etwas anders aus. Bei Firmenzulassungen etwa verlangen manche einen aktuellen Handelsregisterauszug, andere genügen mit der Gewerbeanmeldung. Wer das vorher klärt, spart den zweiten Anlauf.
Online-Zulassung als Alternative
Mit i-Kfz lassen sich viele Vorgänge unabhängig vom Ort online erledigen — auch für Unternehmen. In der Praxis scheitert es oft an fehlenden Sicherheitscodes, älteren Papieren oder Sonderfällen wie Importfahrzeugen. Dann ist der Weg über einen Zulassungsdienst verlässlicher. Mehr unter i-Kfz: Auto online zulassen.
Unser Netz
Seit 1983 erledigen wir Zulassungen in München, über unser Partnernetz auch in jedem anderen Zulassungsbezirk Deutschlands. Für Fuhrparks übernehmen wir zusätzlich die Verwaltung der Fahrzeugbriefe und das Fuhrparkmanagement. Für Einzelfahrzeuge nennen wir einen Festpreis, für laufende Aufträge feste Konditionen — siehe Preise.
Vorgang schildern — wir sagen Ihnen, welche Behörde zuständig ist und wie lange es dauert.
