Checklisten

Für unsere Kunden ist es oft schwierig bei Zulassungen und dem Import von Fahrzeugen den Überblick zu behalten, welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden.


Klicken Sie einfach auf die gewünschte Serviceleistung und Sie finden eine Checkliste aller Dokumente die Sie brauchen.

Zulassungen

Zulassungen bei Privatpersonen (natürliche Person)

Neuwagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC Papier
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)
Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre ab Erstzulassung)
    • HU Stempel auf altem Fahrzeugschein (bei München Stadt ausreichend) oder
    • HU Prüfbericht (bei auswärtigen Zulassungsstellen nur mit Prüfbericht im Original)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)
Gebrauchtwagen (Umkennzeichnung / Umschreibung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel oder Umkennzeichnung)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre ab Erstzulassung)
    • HU Stempel auf altem Fahrzeugschein (bei München Stadt ausreichend) oder
    • HU Prüfbericht (bei auswärtigen Zulassungsstellen nur mit Prüfbericht im Original)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)

Zulassung für Firmen (juristische Person: GmbH, KG, AG)

Neuwagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC Papier,
  • Handelsregisterauszug (Für Zulassungen in München-Stadt nicht älter als 3 Jahre/ München-Land nicht älter als 1 Jahr)
  • Gewerbeanmeldung (Bei Zulassungen für München Stadt wird keine Gewerbeanmeldung benötigt – Einsicht in das Gewerbeamt möglich)
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend) unterschrieben von der/den vertretungsberechtigten Person(en) → Wichtig: Vertretungsberechtigung prüfen
  • leserliche Ausweiskopie(n)von der/den vertretungsberechtigten Person(en)
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • SEPA Mandat, unterschrieben von der/den vertretungsberechtigten Person(en) (Kopie ausreichend)
Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Handelsregisterauszug (Für Zulassungen in München-Stadt nicht älter als 3 Jahre/ München-Land nicht älter als 1 Jahr)
  • Gewerbeanmeldung (Bei Zulassungen für München Stadt wird keine Gewerbeanmeldung benötigt – Einsicht in das Gewerbeamt möglich)
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend) unterschrieben von der/den vertretungsberechtigten Person(en) → Wichtig: Vertretungsberechtigung prüfen
  • leserliche Ausweiskopie(n)von der/den vertretungsberechtigten Person(en)
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre ab Erstzulassung)
    • HU Stempel auf altem Fahrzeugschein (bei München Stadt ausreichend) oder
    • HU Prüfbericht (bei auswärtigen Zulassungsstellen nur mit Prüfbericht im Original)
  • SEPA Mandat, unterschrieben von der/den vertretungsberechtigten Person(en) (Kopie ausreichend)
Gebrauchtwagen (Umkennzeichnung / Umschreibung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Handelsregisterauszug (Für Zulassungen in München-Stadt nicht älter als 3 Jahre/ München-Land nicht älter als 1 Jahr)
  • Gewerbeanmeldung (Bei Zulassungen für München Stadt wird keine GW-Anmeldung benötigt – Einsicht in das Gewerbeamt möglich)
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend) unterschrieben von der/den vertretungsberechtigten Person(en) → Wichtig: Vertretungsberechtigung prüfen
  • leserliche Ausweiskopie(n)von der/den vertretungsberechtigten Person(en) • EVB Nummer (7-stellig)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel oder Umkennzeichnung)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre ab Erstzulassung)
    • HU Stempel auf altem Fahrzeugschein (bei München Stadt ausreichend) oder
    • HU Prüfbericht (bei auswärtigen Zulassungsstellen nur mit Prüfbericht im Original)
  • SEPA Mandat, unterschrieben von der/den vertretungsberechtigten Person(en) (Kopie ausreichend)

Zulassung für Einzelunternehmen

Neuwagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC Papier,
  • Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)
Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre ab Erstzulassung)
    • HU Stempel auf altem Fahrzeugschein (bei München Stadt ausreichend) oder
    • HU Prüfbericht (bei auswärtigen Zulassungsstellen nur mit Prüfbericht im Original)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)
Gebrauchtwagen (Umkennzeichnung / Umschreibung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Handelsregisterauszug (Für Zulassungen in München-Stadt nicht älter als 3 Jahre)
  • Gewerbeanmeldung
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel oder Umkennzeichnung)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre ab Erstzulassung)
    • HU Stempel auf altem Fahrzeugschein (bei München Stadt ausreichend) oder
    • HU Prüfbericht (bei auswärtigen Zulassungsstellen nur mit Prüfbericht im Original)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)

Zulassung auf nicht gewerbepflichtige Selbstständige (Arzt, Anwalt etc.)

Neuwagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC Papier,
  • Briefkopf als Adressnachweis
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)
Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Briefkopf als Adressnachweis
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre ab Erstzulassung)
    • HU Stempel auf altem Fahrzeugschein (zwingend TÜV Stempel) oder
    • HU Prüfbericht (bei auswärtigen Zulassungsstellen nur mit Prüfbericht im Original)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)
Gebrauchtwagen (Umkennzeichnung / Umschreibung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Handelsregisterauszug (Für Zulassungen in München-Stadt nicht älter als 3 Jahre)
  • Briefkopf als Adressnachweis
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel oder Umkennzeichnung)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)

Zulassung auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Neuwagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • COC Papier,
  • Gesellschaftervertrag in Kopie
  • Gewerbeanmeldung (Bei Zulassungen für München Stadt wird keine GW-Anmeldung benötigt – Einsicht in das Gewerbeamt möglich)
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend) unterschrieben von der/den vertretungsberechtigten Person(en) laut Gesellschaftervertrag → Wichtig: Es muss eine verantwortliche Person des Gesellschaftervertrages bestimmt, und auf der Vollmacht angegeben werden
  • leserliche Ausweiskopie(n)von der/den vertretungsberechtigten Person(en)
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • SEPA Mandat, unterschrieben von der/den vertretungsberechtigten Person(en) (Kopie ausreichend)
Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Gesellschaftervertrag in Kopie
  • Gewerbeanmeldung (Bei Zulassungen für München Stadt wird keine GW-Anmeldung benötigt – Einsicht in das Gewerbeamt möglich)
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend) unterschrieben von der/den vertretungsberechtigten Person(en) laut Gesellschaftervertrag → Wichtig: Es muss eine verantwortliche Person des Gesellschaftervertrages bestimmt, und auf der Vollmacht angegeben werden
  • leserliche Ausweiskopie(n)von der/den vertretungsberechtigten Person(en)
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre ab Erstzulassung)
    • HU Stempel auf altem Fahrzeugschein (bei München Stadt ausreichend) oder
    • HU Prüfbericht (bei auswärtigen Zulassungsstellen nur mit Prüfbericht im Original)
  • SEPA Mandat, unterschrieben von der/den vertretungsberechtigten Person(en) (Kopie ausreichend)
Gebrauchtwagen (Umkennzeichnung / Umschreibung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Gesellschaftervertrag in Kopie
  • Gewerbeanmeldung (Bei Zulassungen für München Stadt wird keine GW-Anmeldung benötigt – Einsicht in das Gewerbeamt möglich)
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend) unterschrieben von der/den vertretungsberechtigten Person(en) laut Gesellschaftervertrag → Wichtig: Es muss eine verantwortliche Person des Gesellschaftervertrages bestimmt, und auf der Vollmacht angegeben werden
  • leserliche Ausweiskopie(n)von der/den vertretungsberechtigten Person(en)
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • Kennzeichen (nur bei Kennzeichenwechsel oder Umkennzeichnung)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre ab Erstzulassung)
    • HU Stempel auf altem Fahrzeugschein (bei München Stadt ausreichend) oder
    • HU Prüfbericht (bei auswärtigen Zulassungsstellen nur mit Prüfbericht im Original)
  • SEPA Mandat, unterschrieben von der/den vertretungsberechtigten Person(en) (Kopie ausreichend)

Importfahrzeuge aus dem Ausland

Fahrzeug-Einfuhr aus dem EU Ausland ohne Halterwechsel
  • Ausländische Fahrzeugdokumente
  • Ausländische Kennzeichen (sofern abgemeldet wird Abmeldebestätigung benötigt)
  • COC Papier
  • Haupt-und Abgasuntersuchung (Nur bei Fahrzeugen, älter als 3 Jahre)
  • Prüfung der Fahrgestellnummer (erhältlich beim TÜV) oder das Fahrzeug verbleibt bei uns (wird von uns vorgefahren)
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie *
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)
Wichtig: Bei Neufahrzeug, Bestätigung vom Lieferanten, dass keine nationalen Fahrzeugdokumente erstellt wurden. *Bei juristischen Personen werden Handelsregister, Gewerbeanmeldung etc. benötigt (siehe auch Zulassungen auf Firma)
Einfuhr aus einem Nicht-EU Land ohne Halterwechsel
  • Ausländische Fahrzeugdokumente
  • Ausländische Kennzeichen (sofern abgemeldet wird Abmeldebestätigung benötigt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt
  • COC Papier oder §21 (Vollgutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis) + technisches Datenblatt vom TÜV
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie *
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)
Wichtig: Bei Neufahrzeug, Bestätigung vom Lieferanten, dass keine nationalen Fahrzeugdokumente erstellt wurden. *Bei juristischen Personen werden Handelsregister, Gewerbeanmeldung etc. benötigt (siehe auch Zulassungen auf Firma)
Einfuhr aus dem EU Ausland mit Halterwechsel
  • Ausländische Fahrzeugdokumente
  • Ausländische Kennzeichen (sofern abgemeldet wird Abmeldebestätigung benötigt)
  • COC Papier
  • Haupt-und Abgasuntersuchung (Nur bei Fahrzeugen, älter als 3 Jahre)
  • Prüfung der Fahrgestellnummer (erhältlich beim TÜV) oder das Fahrzeug verbleibt bei uns (wird von uns vorgefahren)
  • Kaufvertrag oder Fahrzeugrechnung
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend, Bundesweit muss erfragt werden)
  • leserliche Ausweiskopie *
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)
Wichtig: Bei Neufahrzeug, Bestätigung vom Lieferanten, dass keine nationalen Fahrzeugdokumente erstellt wurden. *Bei juristischen Personen werden Handelsregister, Gewerbeanmeldung etc. benötigt (siehe auch Zulassungen auf Firma)
Einfuhr aus einem Nicht-EU Land mit Halterwechsel
  • Ausländische Fahrzeugdokumente
  • Ausländische Kennzeichen (sofern abgemeldet wird Abmeldebestätigung benötigt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Zollamt
  • Kaufvertrag oder Fahrzeugrechnung
  • COC Papier oder §21 (Vollgutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis) + technisches Datenblatt vom TÜV
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie *
  • EVB Nummer (7-stellig)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)
Wichtig: Bei Neufahrzeug, Bestätigung vom Lieferanten, dass keine nationalen Fahrzeugdokumente erstellt wurden. *Bei juristischen Personen werden Handelsregister, Gewerbeanmeldung etc. benötigt (siehe auch Zulassungen auf Firma)

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen auf Privatperson (natürliche Person) oder Firma (juristische Person)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II mit COC in original oder mind. gut leserliche Kopie
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • leserliche Ausweiskopie
  • EVB Nummer (7-stellig / kann bei uns erworben werden)
  • Für Kurzzeitkennzeichen in München Stadt wird zusätzlich das Dokument „Erklärung zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens“ benötigt
  • Bei juristischen Personen werden Handelsregister, Gewerbeanmeldung etc. benötigt (siehe auch Zulassungen auf Firma)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre ab Erstzulassung ist der HU Prüfbericht (im Original) erforderlich. → Grundsätzlich ist eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich. Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung besitzen, kann ein Kurzzeit Kennzeichen mit einem Vermerk im Fahrzeugschein beantragt werden, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle (innerhalb des oder eines angrenzenden Zulassungsbezirks) durchgeführt werden dürfen. (Nur bei bestandener Hauptuntersuchung ist eine Weiterfahrt möglich.) → Achtung: Kurzzeitkennzeichen können nur im Einzugsgebiet des Halters bzw. im Falle eines Fahrzeugkaufs, im Zulassungsbezirk des Verkäufers erstellt werden (Kaufvertrag bzw. Rechnung als Nachweis benötigt)

Zollkennzeichen

Zollkennzeichen auf Privatperson (natürliche Person) oder Firma (juristische Person)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • Vollmacht (München Stadt zwingend im Original, Zulassungsstellen im Umkreis Kopie ausreichend)
  • Ausweis im Original
  • Zoll Versicherungsdoppelkarte (kann bei uns erworben werden)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre ab Erstzulassung)
    • HU Stempel auf altem Fahrzeugschein (bei München Stadt ausreichend) oder
    • HU Prüfbericht (bei auswärtigen Zulassungsstellen nur mit Prüfbericht im Original)
  • SEPA Mandat (Kopie ausreichend)
  • Bei juristischen Personen werden Handelsregister, Gewerbeanmeldung etc. benötigt (siehe auch Zulassungen auf Firma)
Achtung: Zollkennzeichen für deutsche Staatsbürger können nur im Einzugsgebiet des Halters erstellt werden

Außerbetriebsetzung

Außerbetriebsetzung Standard
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen
Außerbetriebsetzung mit Kennzeichenverlust
  • Zulassungsbescheinigung Teil I + II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief)
  • polizeiliche Verlusterklärung bzw. Diebstahlanzeige
  • ggf. vorhandenes Kennzeichen bei Einzelverlust
Außerbetriebsetzung mit Kennzeichenreservierung (München Stadt)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen
  • Dokument „Bestätigung einer Kennzeichenreservierung“
  • Ausweiskopie