Nicht jedes Fahrzeug muss zugelassen werden. Manche dürfen es freiwillig — und in bestimmten Fällen bringt das handfeste Vorteile.
Welche Fahrzeuge betroffen sind
- Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 6 km/h
- Bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Anhänger hinter langsam fahrenden Zugmaschinen
- Einzelne Sonderfahrzeuge, die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind
Warum freiwillig zulassen?
Der häufigste Grund ist die Versicherbarkeit: Mit eigener Zulassung und eigenem Kennzeichen wird ein Fahrzeug einfacher zu versichern und im Straßenverkehr eindeutig zuzuordnen. Dazu kommt die klare Dokumentation von Halter und Eigentümer, was bei Verkauf und Betriebsprüfungen hilft.
Ablauf
- Fahrzeugpapiere oder Betriebserlaubnis vorlegen
- eVB und SEPA-Mandat beibringen
- Zulassung wie bei jedem anderen Fahrzeug beantragen
- Kennzeichen prägen lassen
Folgen
Mit der Zulassung greifen die üblichen Pflichten: Steuer — sofern nicht befreit —, Versicherung und Hauptuntersuchung nach den für die Fahrzeugart geltenden Fristen. Wer nur eine Versicherung braucht, sollte vorher rechnen, ob sich das lohnt.
Bei land- und forstwirtschaftlicher Nutzung kommt oft ein grünes Kennzeichen mit Steuerbefreiung infrage. Wir prüfen den Fall vorab: Kontakt.
