Ein neues Kennzeichen brauchen Sie in mehr Fällen, als man denkt: nach Diebstahl, bei beschädigten Schildern, beim Wechsel auf eine Wunschkombination oder nach einem Umzug mit Kennzeichenwechsel.
Die Fälle im Überblick
- Diebstahl: Anzeige bei der Polizei, dann neue Zuteilung — die alte Kombination wird gesperrt
- Verlust: eidesstattliche Versicherung, dann neue Zuteilung
- Beschädigung: Nachprägung derselben Kombination beim Prägebetrieb, danach neue Stempelplakette
- Wunschwechsel: Reservierung, Umkennzeichnung, neue Papiere
Wichtig bei Diebstahl: Ohne Anzeige gibt es keine neue Zuteilung. Und nur mit Anzeige sind Sie geschützt, falls mit Ihrem Kennzeichen Straftaten begangen werden.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Kennzeichenwechsel auch Teil II
- Ausweis des Halters
- Polizeiliche Anzeige oder eidesstattliche Versicherung
- Vorhandene Schilder zur Entstempelung
Kosten
Zu rechnen ist mit der Gebühr für die Umkennzeichnung, den Schildern und den Plaketten. Bei einer reinen Nachprägung nach Beschädigung bleibt es günstig, weil keine neue Zuteilung nötig ist.
Alles aus einer Hand
Wir prägen die Schilder und erledigen die Behördenseite in einem Termin — auch für Flotten. Zur Leistung: Kennzeichenherstellung. Wunschkombination gesucht? Verfügbarkeit prüfen.
