Online-Zulassung in Ebersberg
Ein Neuwagen für einen Halter aus Ebersberg lässt sich in vielen Fällen online zum ersten Mal zulassen. Grundlage sind die Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode und die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Wir prüfen vorab, ob Fahrzeug und Unterlagen passen, und stellen den Antrag beim Landratsamt Ebersberg, sobald das feststeht.
- Online-Antrag bei
- Landratsamt Ebersberg
- Sitz in Ebersberg
- Kennzeichen
- EBE
- Landkreis Ebersberg
- Dauer
- meist rund 15 Minuten
- wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Unser Büro
- 33,8 km Luftlinie
- Rüdesheimer Straße 21, Ebersberg liegt östlich davon
Nicht München, sondern Ebersberg: Das Landratsamt Ebersberg nimmt den Online-Antrag für Ebersberg entgegen.
Kreisstadt Ebersberg, Kennzeichen EBE
Ebersberg ist Sitz des Landratsamts für den gleichnamigen Landkreis östlich von München. Wer hier wohnt oder seinen Firmensitz hat, lässt sein Fahrzeug beim Landratsamt Ebersberg zu, online wie am Schalter, und bekommt ein EBE-Kennzeichen. Das KVR ist nicht zuständig, auch wenn der Wagen bei einem Autohaus in München gekauft wurde. Für die Zuständigkeit zählt nicht der Ort des Händlers, sondern allein die Anschrift des Halters. Zwischen Ebersberg und unserem Büro liegen rund 34 Kilometer; beim Online-Antrag fällt diese Strecke weg, weil nichts persönlich abgegeben werden muss. Die Unterlagen, auf die es ankommt, haben Sie mit der Übergabe des Fahrzeugs ohnehin zu Hause.
Erstzulassung mit COC und Teil II
Bei einem Neufahrzeug gibt es noch keine Zulassung, die umgeschrieben werden könnte. Der Antrag ist deshalb eine Neuzulassung, und er stützt sich auf die Zulassungsbescheinigung Teil II, die zusammen mit dem Fahrzeug übergeben wird. Sie muss einen verdeckten Sicherheitscode tragen, den Sie erst freilegen, wenn feststeht, dass der Antrag online läuft. Hinzu kommt in der Regel die Übereinstimmungsbescheinigung, kurz COC, die bestätigt, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht. Außerdem brauchen Sie eine eVB-Nummer Ihrer Versicherung und eine IBAN für die Kfz-Steuer. Anders sieht es bei Neufahrzeugen aus dem Ausland ohne deutsche Fahrzeugdaten oder mit Einzelgenehmigung aus; sie laufen meist klassisch.
Vom Autohaus direkt auf die Straße
Steht der Liefertermin Ihres Neuwagens fest, melden Sie sich per Telefon oder E-Mail. Wir prüfen, ob Teil II, COC, eVB-Nummer und Ihre Online-Ausweisfunktion bereitstehen, und sagen Ihnen verbindlich, ob die Erstzulassung online möglich ist. Den Preis aus Behördengebühr und Servicepauschale erfahren Sie vorab. Sind die Voraussetzungen erfüllt, starten wir sofort, meist ist der Antrag in etwa einer Viertelstunde durch. Mit dem ausgedruckten vorläufigen Zulassungsnachweis und den Schildern vom Schilderhersteller dürfen Sie bis zu 10 Tage fahren, bis Papiere und Plaketten per Post kommen. Geht es online nicht, übernimmt unser Zulassungsdienst die Neuzulassung klassisch mit eigenen Terminslots und eigener Schilderprägung.
Was bereitliegen sollte
- eVB-Nummer
- Die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung.
- IBAN
- Für das SEPA-Lastschriftmandat der Kfz-Steuer.
- Hauptuntersuchung
- Eine gültige HU. Ist sie abgelaufen, lehnt das Verfahren den Antrag ab.
- Online-Ausweis
- Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Funktion und eigener sechsstelliger PIN.
- Sicherheitscodes
- Verdeckte Codes auf Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, bei Abmeldung auch auf den Plaketten. Noch nicht freirubbeln.
So läuft die Online-Zulassung mit uns
- 01
Fall schildern
Telefonisch oder per E-Mail sagen, worum es geht. Eine Online-Buchung gibt es bewusst nicht.
- 02
Freigabe
Wir sagen verbindlich, ob es online geht. Erst dann werden die Codes freigelegt.
- 03
Zulassen
Der Antrag läuft über das i-Kfz-Portal der zuständigen Behörde, in der Regel in einer Viertelstunde.
- 04
Fahren
Mit dem vorläufigen Nachweis und den Schildern dürfen Sie los. Die Plaketten kleben Sie nach Erhalt auf.
Nicht jeder Fall passt ins Online-Verfahren. Für alles andere gibt es unseren Zulassungsdienst mit eigenen Terminslots. Zulassungsdienst in Ebersberg
Häufige Fragen
Was ist ein COC-Papier und wo finde ich es?
COC steht für Certificate of Conformity, auf Deutsch Übereinstimmungsbescheinigung. Der Hersteller bestätigt damit, dass das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht. Bei Neuwagen liegt das Dokument in der Regel den Fahrzeugunterlagen bei, die Sie vom Händler bekommen. Fehlt es, fragen Sie beim Autohaus nach, bevor Sie den Online-Antrag angehen.
Gilt die Online-Erstzulassung auch für einen Neuwagen auf meine Firma?
Ja, auch Unternehmen können online zulassen, in der Regel über ein Unternehmenskonto. Zuständig ist das Landratsamt am Firmensitz, bei Sitz in Ebersberg also das Landratsamt Ebersberg. Die fachlichen Voraussetzungen sind dieselben wie bei Privatpersonen. Wir prüfen vorab, ob Konto und Unterlagen für den Antrag ausreichen, und sagen Ihnen verbindlich, ob es online geht.
Bei welcher Behörde stelle ich den Online-Antrag in Ebersberg?
Ebersberg gehört zum Landkreis Ebersberg, der Online-Antrag geht deshalb an das Landratsamt Ebersberg in Ebersberg.
Rufen Sie an oder schreiben Sie kurz, worum es geht. Wir prüfen die Voraussetzungen und sagen sofort, ob Ihr Fahrzeug in Ebersberg online zugelassen werden kann.
Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026