Die Abmeldung — amtlich Außerbetriebsetzung — ist der einfachste Vorgang bei der Zulassungsstelle und lässt sich problemlos delegieren. Voraussetzung ist eine Vollmacht, die den Vorgang klar benennt.
Pflichtangaben
- Halter mit Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Bevollmächtigte Person mit Name und Anschrift
- Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Wortlaut, dass es um die Außerbetriebsetzung geht
- Ort, Datum, Unterschrift
Was mitgebracht werden muss
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Beide Kennzeichenschilder
- Ausweiskopie des Halters, Ausweis des Bevollmächtigten im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn das Fahrzeug verwertet wurde — dann zusätzlich der Verwertungsnachweis
Ohne Schilder keine Abmeldung. Sind die Kennzeichen gestohlen worden, brauchen Sie stattdessen die Diebstahlanzeige. Bei Verlust genügt in München eine eidesstattliche Erklärung.
Sonderfall Online-Abmeldung
Die Außerbetriebsetzung über i-Kfz kennt keine Vollmacht: Dort identifiziert sich der Halter selbst mit dem Personalausweis. Eine dritte Person kann den Vorgang online also nicht für Sie erledigen, auch nicht mit Ihren Zugangsdaten. Wenn jemand anderes handeln soll, führt der Weg über die Behörde — oder über einen Dienstleister mit eigener Zugangsberechtigung.
Wann sich das Delegieren lohnt
Besonders bei Verkauf, Verschrottung und Fahrzeugen, die außerhalb Münchens zugelassen sind. Wir melden ab, holen die Papiere zurück und dokumentieren das Datum — wichtig, weil ab diesem Tag die Kfz-Steuer endet und die Versicherung in Ruheversicherung wechselt. Details zur Leistung: Kfz-Abmeldung.
Was der Vorgang kostet, steht unter Kosten der Abmeldung. Vordrucke gibt es in den Downloads.
