Beim Kurzzeitkennzeichen ist die Vertretung der Normalfall: Händler, Werkstätten und Zulassungsdienste beantragen es täglich für ihre Kunden. Nötig ist eine Vollmacht, die den Vorgang und das Fahrzeug klar benennt.
Diese Angaben gehören hinein
- Antragsteller mit Name, Anschrift, Geburtsdatum
- Bevollmächtigte Person oder Firma
- Fahrzeug mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer — ein Kennzeichen gibt es ja noch nicht
- Zweck: Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens nach § 42 FZV
- Gewünschter Beginn des Gültigkeitszeitraums
- Datum und Unterschrift
Dazu gehören
- Ausweiskopie des Antragstellers, Vorder- und Rückseite
- Fahrzeugpapiere, mindestens Zulassungsbescheinigung Teil II
- HU-Nachweis
- eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen
Wer haftet? Versicherungsnehmer und Verantwortlicher ist der Antragsteller, nicht der Bevollmächtigte. Wer ein Kennzeichen für einen Bekannten holt, sollte das wissen — auf dem Papier steht der Halter.
Fahrzeug noch nicht auf Sie zugelassen?
Beim Kauf gehört zur Vollmacht der Kaufvertrag oder eine Kopie davon. Die Zulassungsstelle will sehen, dass Sie über das Fahrzeug verfügen dürfen. Ohne diesen Nachweis kann die Zuteilung abgelehnt werden.
Vordruck: Downloads. Ablauf und Preis: Kurzzeitkennzeichen.
