Zulassungsstelle, Straßenverkehrsamt, Kfz-Meldestelle, Landratsamt, KVR — für dieselbe Aufgabe kursieren viele Namen. Das führt regelmäßig dazu, dass Menschen am falschen Schalter stehen.
Die Begriffe
- Zulassungsbehörde / Zulassungsstelle: zuständig für alles rund um das Fahrzeug — An-, Um- und Abmeldung, Kennzeichen, Papiere
- Straßenverkehrsamt: in vielen Bundesländern der übergeordnete Bereich, der Zulassung und Fahrerlaubnis umfasst
- Führerscheinstelle / Fahrerlaubnisbehörde: zuständig für den Führerschein — nicht für Fahrzeuge
- Landratsamt: die Behörde im Landkreis, in der die Zulassungsstelle sitzt
- Kreisverwaltungsreferat (KVR): die entsprechende Stelle der Stadt München
Wer in München zuständig ist
Wer in der Stadt München gemeldet ist, geht zum KVR. Wer im Landkreis wohnt, zum Landratsamt München. Maßgeblich ist der Wohnsitz des Halters, bei Firmen der Standort des Fahrzeugs. Mehr dazu unter Zulassungsstelle in der Nähe.
Führerschein und Fahrzeug trennen: Für Umschreibung, Verlängerung oder Neuerteilung des Führerscheins ist die Fahrerlaubnisbehörde zuständig. Das ist ein anderer Bereich mit eigenen Terminen — Zulassungstermine helfen dort nicht.
Was Sie in der Zulassungsstelle erledigen
- Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung, Außerbetriebsetzung
- Wunsch-, Saison-, Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen
- Änderungen an Halterdaten und Fahrzeugdaten
- Ersatzpapiere
Den Weg sparen
Für alle genannten Fahrzeugvorgänge können Sie uns bevollmächtigen — dann klärt sich die Zuständigkeitsfrage von selbst. Fall schildern, wir sagen Ihnen, welche Behörde zuständig ist und wie lange es dauert.
