Nach der Außerbetriebsetzung bekommen Sie einen Nachweis: die Abmeldebescheinigung, in der Praxis oft der entstempelte Fahrzeugschein mit Vermerk. Sie ist wichtiger, als viele denken.
Wofür Sie sie brauchen
- Versicherung: Nachweis für den Wechsel in die beitragsfreie Ruheversicherung
- Finanzamt: Beleg für das Ende der Kfz-Steuerpflicht
- Verkauf: Nachweis gegenüber dem Käufer, dass das Fahrzeug außer Betrieb ist
- Wiederzulassung: Grundlage, um das alte Kennzeichen zurückzubekommen
Was drinsteht
Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Datum der Außerbetriebsetzung und die Behörde. Genau dieses Datum zählt — es beendet Steuerpflicht und Versicherungsschutz für den laufenden Betrieb.
Aufbewahren: Mindestens so lange, bis die Steuererstattung eingegangen und die Versicherung bestätigt hat. Bei Verwertung kommt der Verwertungsnachweis dazu — den verlangt die Behörde bei endgültiger Stilllegung.
Verloren — was jetzt?
Die Behörde kann eine Zweitschrift ausstellen. Nötig sind Ausweis, Kennzeichen und die Fahrzeugdaten, dazu eine Gebühr. Bei online abgemeldeten Fahrzeugen liegt der Nachweis als PDF im Postfach des Portals — dort lässt er sich erneut herunterladen.
Nach der Abmeldung
Das Fahrzeug darf nicht mehr im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Wer es später wieder anmelden will, findet den Ablauf unter Wiederzulassung; Kosten stehen unter Abmeldekosten.
