Ein abgemeldetes Fahrzeug wieder in Betrieb zu nehmen heißt amtlich Wiederzulassung. Wie aufwendig das wird, hängt vor allem an zwei Fragen: Wie lange stand es, und ist die Hauptuntersuchung noch gültig?
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit Abmeldevermerk und Teil II
- Gültige Hauptuntersuchung — abgelaufen? Dann vorher zur Prüfstelle
- eVB-Nummer
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis, bei Firmen Handelsregisterauszug
Altes Kennzeichen zurück?
War das Kennzeichen bei der Abmeldung reserviert worden, bekommen Sie es innerhalb der Reservierungsfrist zurück — in vielen Bezirken zwölf Monate. Ohne Reservierung ist die Kombination frei geworden und kann vergeben sein. Prüfen lässt sich das vorab, siehe Verfügbarkeit prüfen.
Sind die Schilder noch entstempelt vorhanden und lesbar, können sie oft weiterverwendet werden — es kommen nur neue Plaketten drauf. Das spart die Prägekosten.
Wenn das Fahrzeug lange stand
- HU-Termin einplanen; nach längerer Standzeit fallen Bremsen und Reifen auf
- Batterie, Reifenalter und Bremsflüssigkeit prüfen lassen
- Fahrt zur Prüfstelle nur mit Kurzzeitkennzeichen
Online möglich
Die Wiederzulassung mit dem bisherigen Kennzeichen gehört zu den Vorgängen, die i-Kfz seit Stufe 2 abdeckt — Voraussetzung sind eID mit PIN und die Sicherheitscodes. Wenn das nicht passt, übernehmen wir: Zulassungsdienst.
Verwandt: freiwillige Zulassung, Abmeldebescheinigung.
