Seit der Kennzeichenliberalisierung ist vieles einfacher geworden: Das vertraute Kürzel darf in den meisten Fällen bleiben. Trotzdem gibt es Situationen, in denen die Kombination weg ist.
Wann Sie behalten dürfen
- Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk: Kennzeichen darf mitgenommen werden
- Halterwechsel im selben Bezirk: möglich, wenn beide Seiten zustimmen
- Neues Fahrzeug, alter Halter: möglich, wenn das alte Fahrzeug abgemeldet und das Kennzeichen reserviert wurde
- Wiederzulassung nach Standzeit: möglich innerhalb der Reservierungsfrist
Wann es nicht geht
Ohne Reservierung nach der Abmeldung, bei bereits vergebener Kombination und dann, wenn das gewünschte Kürzel im neuen Bezirk gar nicht existiert. Auch verbotene Buchstabenkombinationen bleiben verboten.
Was zu tun ist
- Vor der Abmeldung Reservierung beantragen
- Bei Umzug: Umschreibung mit Kennzeichenmitnahme ausdrücklich beantragen
- Neue Stempelplaketten einplanen — sie fallen bei jedem Vorgang an
- Schilder aufheben, wenn sie unbeschädigt sind
Kosten
Die Mitnahme selbst ist keine eigene Gebührenposition; bezahlt werden der Zulassungsvorgang, gegebenenfalls die Reservierung und neue Plaketten. Neue Schilder sind nur nötig, wenn die alten beschädigt sind.
Praxis beim Umzug: Kennzeichen behalten beim Umzug. Nach der Abmeldung: Kennzeichen reservieren.
