Wer sein Fahrzeug abmeldet und die Kombination später wiederverwenden will, muss sie reservieren. Ohne Reservierung geht das Kennzeichen zurück in den Pool — und kann vergeben werden.
Wie es läuft
- Reservierung direkt bei der Außerbetriebsetzung beantragen
- Gebühr entrichten — je nach Behörde rund 10 bis 13 €
- Reservierungsnachweis aufbewahren
- Innerhalb der Frist wieder zulassen
Die Reservierungsdauer legt die Behörde fest; in vielen Bezirken sind es zwölf Monate. Verlängerungen sind teils möglich, aber nicht garantiert.
Schilder aufheben: Sind die entstempelten Schilder unbeschädigt, können sie bei der Wiederzulassung oft weiterverwendet werden — nur neue Plaketten kommen drauf. Das spart die Prägekosten.
Frist verpasst?
Dann prüfen Sie, ob die Kombination noch frei ist — häufig ist sie es. In dem Fall reservieren Sie sie einfach neu als Wunschkennzeichen. Ist sie vergeben, hilft nur Warten: Kombinationen kommen zurück, wenn das andere Fahrzeug abgemeldet wird.
Umzug in einen anderen Bezirk
Seit der Kennzeichenliberalisierung dürfen Sie Ihr altes Ortskürzel behalten, auch nach dem Wegzug. Reservierung und Wiederzulassung laufen dann über die neue zuständige Behörde — das alte Kürzel bleibt trotzdem möglich.
Weiter: altes Kennzeichen behalten, Wiederzulassung.
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