Anhänger sind eigenständige Fahrzeuge und brauchen eine eigene Zulassung — auch der kleine Kastenanhänger für den Baumarkt. Der Vorgang ist unkompliziert, wenn die Papiere vollständig sind.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II oder Datenbestätigung des Herstellers
- Bei Neufahrzeugen: EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- Gültige Hauptuntersuchung — bei fabrikneuen Anhängern entfällt sie zunächst
- eVB-Nummer
- SEPA-Mandat, Ausweis
Kosten
Die amtliche Zulassungsgebühr liegt in der Größenordnung einer Pkw-Zulassung, die Schilder sind wegen des kleineren Formats günstiger. Der größte Unterschied liegt bei der Steuer: Anhänger werden nach zulässigem Gesamtgewicht besteuert und sind meist deutlich günstiger als ein Pkw.
Achtung bei Eigenbau und Import: Ohne Papiere ist eine Einzelbegutachtung nach § 21 StVZO nötig. Das kostet mehr als die Zulassung selbst und dauert — Termin frühzeitig machen.
Hauptuntersuchung
Anhänger müssen zur HU, je nach Art und Gewicht alle ein bis zwei Jahre. Häufigste Mängel: Beleuchtung, Auflaufbremse, Reifenalter. Wer den Anhänger selten nutzt, sollte die Reifen im Blick behalten — sie altern auch im Stehen.
Saisonal statt ganzjährig
Für Wohnwagen, Bootstrailer und Motorradanhänger lohnt das Saisonkennzeichen: Steuer und Versicherung nur für die Monate, in denen der Anhänger wirklich läuft.
Mehr: Pkw-Anhänger zulassen, 100-km/h-Zulassung, Anhänger ummelden.
