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Ratgeber

Anhänger ummelden — Halterwechsel und Umzug.

Anhänger verkauft oder umgezogen: Welche Unterlagen die Zulassungsstelle verlangt und was mit dem Kennzeichen passiert.

KFZ-Voll-Service München1 Min. Lesezeit
Anhänger ummelden — Halterwechsel und Umzug

Auch der Anhänger muss umgeschrieben werden, wenn er den Halter wechselt oder in einen anderen Zulassungsbezirk umzieht. Der Vorgang ist derselbe wie beim Auto, nur mit weniger Papier.

Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II des Anhängers
  • Kaufvertrag beim Halterwechsel
  • eVB — auch Anhänger brauchen eine Versicherungsbestätigung
  • SEPA-Mandat, Ausweis des neuen Halters
  • HU-Nachweis, wenn die Frist abgelaufen ist

Kennzeichen

Anhänger haben ein eigenes Kennzeichen, das mitgenommen oder neu vergeben werden kann. Wiederholungskennzeichen — also ein zweites Schild mit der Nummer des Zugfahrzeugs — sind an das jeweilige Zugfahrzeug gebunden und beim Halterwechsel neu zu beantragen.

Häufig übersehen: Wird das Zugfahrzeug verkauft, aber der Anhänger behalten, muss das Wiederholungskennzeichen geändert werden. Sonst passt es nicht mehr zum Kennzeichen des neuen Zugfahrzeugs.

Steuer

Die Anhängersteuer richtet sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht und wechselt mit der Umschreibung auf den neuen Halter. Wer einen Anhänger nur saisonal nutzt, prüft die Umstellung auf ein Saisonkennzeichen gleich mit.

Weiter: Anhänger anmelden, Überführung ohne Zulassung.

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