Wer ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland bringt, braucht ein Ausfuhrkennzeichen — erkennbar am roten Rand mit dem Ablaufdatum. Es ist das Gegenstück zum Kurzzeitkennzeichen für den Export und gilt deutlich länger.
Gültigkeit
Sie wählen den Zeitraum selbst: von wenigen Tagen bis zu zwölf Monaten. Die Versicherung muss den gesamten Zeitraum abdecken und wird im Voraus bezahlt. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen — läuft das Kennzeichen ab, muss neu zugeteilt werden.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Gültige Hauptuntersuchung, in der Regel Pflicht
- Versicherungsbestätigung speziell für Ausfuhrkennzeichen
- Ausweis des Antragstellers, bei Firmen Handelsregisterauszug
- Bei Vertretung: Vollmacht und Ausweiskopie
- Bisherige Kennzeichenschilder zur Entstempelung
Reihenfolge beachten: Das Fahrzeug wird im Zuge der Zuteilung außer Betrieb gesetzt. Planen Sie den Termin so, dass das Fahrzeug bis dahin nicht mehr im Alltag gebraucht wird.
Kosten
Die amtliche Gebühr für die Zuteilung liegt im niedrigen zweistelligen Bereich, dazu kommen Schilder und die Versicherung — letztere ist der größte Posten und steigt mit der Laufzeit. Details unter Versicherung fürs Ausfuhrkennzeichen.
Im Zielland
Das deutsche Ausfuhrkennzeichen erlaubt die Fahrt bis zur Zulassung im Zielland. Was dort verlangt wird — Übersetzungen, technische Abnahme, Zollpapiere — richtet sich nach dem jeweiligen Staat. Bei Exporten außerhalb der EU kommen Zollformalitäten dazu; dazu passt unsere Leistung Zollkennzeichen.
Wir übernehmen Antrag, Versicherung und Schilder in einem Termin. Anfrage stellen.
