Nach einem Todesfall ist das Auto selten das dringendste Thema. Trotzdem sollten Erben es nicht zu lange liegen lassen: Versicherung und Steuer laufen weiter, und wer fährt, braucht klare Verhältnisse. Die gute Nachricht: Es gibt zwei Wege, und einer davon ist sehr einfach.
Was sofort gilt
Mit dem Tod geht das Fahrzeug auf die Erben über — mit allen Rechten und Pflichten. Die Kfz-Haftpflicht besteht zunächst weiter, die Steuer ebenfalls. Informieren Sie den Versicherer zeitnah über den Todesfall. Ein Weiterfahren durch Angehörige ist in der Regel möglich, sollte aber mit dem Versicherer abgesprochen werden, weil sich der Fahrerkreis ändert.
Weg 1: Abmelden
Soll das Auto verkauft oder verschrottet werden, ist die Abmeldung der einfachste Weg. Dafür brauchen Sie nur:
- beide Kennzeichenschilder
- den Fahrzeugschein
- Ihren Personalausweis
Einen Erbnachweis verlangt die Zulassungsstelle für die Abmeldung in der Regel nicht. Mit der Abmeldung enden Steuer und Versicherung automatisch. Abgemeldet werden kann bei jeder Zulassungsstelle — siehe Auto abmelden in der Nähe. Ein abgemeldetes Auto lässt sich anschließend ganz normal verkaufen.
Weg 2: Auf einen Erben ummelden
Soll ein Erbe das Auto behalten, wird es auf ihn umgeschrieben. Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen für eine Umschreibung braucht er einen Nachweis, dass er berechtigt ist:
- Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- bei mehreren Erben die Zustimmung der anderen, etwa als schriftliche Erklärung oder Vollmacht
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- eVB-Nummer der eigenen Versicherung
- Personalausweis, SEPA-Mandat, HU-Nachweis
Die genauen Anforderungen an den Erbnachweis legen die Zulassungsstellen im Einzelfall aus. Klären Sie das vorab, bevor Sie einen Termin wahrnehmen.
Schadenfreiheitsklasse: Die unfallfreien Jahre des Verstorbenen können unter bestimmten Voraussetzungen auf Angehörige übertragen werden, meist auf Ehepartner oder Kinder, die das Fahrzeug regelmäßig gefahren haben. Fragen Sie beim Versicherer nach — das kann über Jahre viel Geld sparen.
Wenn der Fahrzeugbrief fehlt
Ist der Fahrzeugbrief nicht auffindbar, muss er zunächst für kraftlos erklärt und neu ausgestellt werden. Der Ablauf steht unter Auto ummelden ohne Fahrzeugbrief.
Wir übernehmen den Behördengang
Viele Angehörige haben in dieser Zeit weder Kopf noch Zeit für einen Termin am Amt. Mit einer Vollmacht erledigen wir Abmeldung oder Umschreibung beim KVR oder Landratsamt und klären vorher, welche Nachweise die Behörde sehen will. Anfrage stellen oder anrufen: 089 / 54 71 94 10.
