Die Ummeldung betrifft nicht nur die Zulassungsstelle, sondern immer auch die Versicherung. Wer das übersieht, zahlt zu viel oder steht im Schadensfall schlechter da.
Halterwechsel: der Vertrag geht mit
Beim Verkauf geht der Versicherungsvertrag zunächst auf den Käufer über. Beide Seiten haben ein Sonderkündigungsrecht: Der Käufer kann kündigen und selbst einen Vertrag abschließen, der Verkäufer meldet den Verkauf. Ohne Meldung läuft der Vertrag weiter — und der Verkäufer haftet für Beiträge.
- Verkäufer: Verkauf melden, Kopie des Kaufvertrags einreichen
- Käufer: eigene eVB besorgen — sie wird für die Umschreibung gebraucht
- Schadenfreiheitsklasse: bleibt beim Verkäufer, sie ist personengebunden
Umzug: neue Regionalklasse
Die Prämie hängt am Zulassungsbezirk. Ein Umzug nach München bedeutet in der Regel eine teurere Regionalklasse, ein Umzug aufs Land oft eine günstigere. Melden müssen Sie die neue Adresse in jedem Fall — sonst droht Ärger bei der Regulierung.
Was sich noch ändern kann
- Nächtlicher Stellplatz: Garage senkt die Prämie
- Jährliche Fahrleistung nach Wohnortwechsel
- Nutzerkreis, wenn das Fahrzeug in der Familie weitergegeben wird
Reihenfolge
eVB besorgen, dann umschreiben, dann Versicherung über das Ergebnis informieren. Die Zulassungsstelle meldet die Zulassung elektronisch an den Versicherer, ersetzt aber nicht Ihre Angaben zu Fahrleistung, Stellplatz und Nutzerkreis.
Kosten des Behördenteils: Ummeldung bei Halterwechsel. Beim Wechsel des Versicherers hilft Versicherung bei der Zulassung wechseln.
