Nach dem Verkauf endet Ihre Verantwortung nicht mit dem Handschlag. Solange Sie im Fahrzeugregister stehen, bekommen Sie Steuerbescheide, Bußgeldanhörungen und im Zweifel Post von der Autobahnmaut.
Zwei Wege
- Käufer schreibt um: Sie melden den Verkauf per Veräußerungsanzeige, der Käufer übernimmt. Schnell, aber Sie sind auf sein Handeln angewiesen.
- Sie melden vorher ab: Fahrzeug ist außer Betrieb, der Käufer holt es mit Kurzzeitkennzeichen ab. Sicherer, kostet Sie einen Vorgang.
Veräußerungsanzeige
Sie enthält Name, Anschrift und Geburtsdatum des Käufers, Fahrzeugdaten und das Übergabedatum, dazu die Unterschrift beider Seiten auf dem Kaufvertrag. Reichen Sie sie unverzüglich bei der Zulassungsstelle ein — schriftlich, per Post oder online, je nach Behörde.
Ohne Anzeige gehen Verstöße des Käufers zunächst an Sie. Sie können sich befreien, indem Sie den Käufer benennen — dafür brauchen Sie dessen vollständige Daten und eine Ausweiskopie. Wer sie beim Verkauf nicht genommen hat, steht schlecht da.
Steuer und Versicherung
Die Kfz-Steuer endet mit der Umschreibung oder Abmeldung, nicht mit dem Verkaufsdatum. Der Versicherungsvertrag geht auf den Käufer über; melden Sie den Verkauf, sonst zahlen Sie weiter.
Checkliste für die Übergabe
- Kaufvertrag zweifach, mit Datum und Uhrzeit
- Ausweiskopie des Käufers
- Übergabe von Teil I und Teil II protokollieren
- Kennzeichen: mitgeben oder entstempeln lassen
Weiter: Vollmacht beim Verkauf, Abmeldung als Leistung.
