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Vollmacht beim Autoverkauf — wenn ein anderer verkauft oder abmeldet.

Verkauf durch Dritte: Was die Vollmacht enthalten muss, wie Sie sich als Verkäufer absichern und welche Rolle die Abmeldung spielt.

KFZ-Voll-Service München1 Min. Lesezeit
Vollmacht beim Autoverkauf — wenn ein anderer verkauft oder abmeldet

Nicht immer steht der eingetragene Halter selbst beim Verkauf am Tisch — Erbfälle, Firmenwagen, Auslandsaufenthalte oder schlicht Zeitmangel. Damit der Verkauf und die anschließende Umschreibung sauber laufen, braucht die handelnde Person eine belastbare Vollmacht.

Inhalt der Verkaufsvollmacht

  • Halter und Bevollmächtigter mit vollständigen Daten
  • Fahrzeug mit Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer
  • Umfang: Verkauf, Übergabe der Papiere, Entgegennahme des Kaufpreises
  • Optional: Befugnis zur Außerbetriebsetzung
  • Datum, Unterschrift, Ausweiskopie des Halters

Käufer sind zu Recht misstrauisch, wenn der Verkäufer nicht im Fahrzeugbrief steht. Eine vollständige Vollmacht mit Ausweiskopie räumt das aus — ohne sie platzen Verkäufe regelmäßig.

Erbfall

Nach einem Todesfall ersetzt kein Dokument den Nachweis der Erbenstellung. Erbschein oder beglaubigtes Testament mit Eröffnungsprotokoll sind nötig, bei mehreren Erben zusätzlich deren Zustimmung. Eine vom Verstorbenen erteilte Vollmacht kann über den Tod hinaus gelten — das steht dann ausdrücklich darin.

Was Sie als Verkäufer absichern sollten

  • Kaufvertrag mit Datum, Uhrzeit und Kilometerstand
  • Ausweiskopie des Käufers
  • Nachweis der Übergabe von Teil I und Teil II
  • Veräußerungsanzeige an die Zulassungsstelle

Solange der Käufer nicht umschreibt, bleiben Sie als Halter im Register — mit allem, was daran hängt: Steuer, Bußgelder, Haftungsfragen. Die Veräußerungsanzeige schützt Sie davor teilweise. Sicherer ist die eigene Abmeldung vor der Übergabe; der Käufer holt das Fahrzeug dann mit Kurzzeitkennzeichen ab.

Vordruck und Abwicklung

Vollmachtsvordrucke für Privat und Firma finden Sie in den Downloads. Wenn Sie den Papierkram komplett abgeben wollen: Wir melden ab, schreiben um und übernehmen den Behördengang — auch dann, wenn Verkäufer und Käufer nicht am selben Ort sind.

Verwandt: Auto verkauft — richtig abmelden.

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