Ein Auto innerhalb der Familie weiterzugeben ist rechtlich ein ganz normaler Halterwechsel — mit ein paar Besonderheiten, die bares Geld wert sein können.
Der Ablauf
- Formloser Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag, mit Datum und Kilometerstand
- Umschreibung bei der Zulassungsstelle des neuen Halters
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Ausweise beider Beteiligten
- Neue eVB und SEPA-Mandat des neuen Halters
Auch unter Angehörigen braucht es einen Vertrag — er ist der Nachweis für Übergabezeitpunkt und Zustand, wichtig für Haftung und Steuer.
Schadenfreiheitsklasse übertragen
Der wertvollste Punkt: Viele Versicherer übertragen die Schadenfreiheitsklasse innerhalb der Familie — typischerweise von Eltern auf Kinder oder zwischen Ehepartnern. Der Übernehmende darf dabei nicht länger Auto fahren, als der Abgebende Rabatt gesammelt hat. Das spart Fahranfängern oft mehrere hundert Euro im Jahr.
Kennzeichen behalten
Bleibt das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk, kann das Kennzeichen mitgehen. Bei Wechsel des Bezirks ist die Mitnahme ebenfalls erlaubt. Neue Stempelplaketten fallen trotzdem an.
Steuerliches
Bei einer Schenkung greifen die üblichen Freibeträge; bei Fahrzeugen im Familienkreis werden sie praktisch nie ausgeschöpft. Die Kfz-Steuer wechselt taggenau auf den neuen Halter, das Finanzamt rechnet automatisch ab.
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