Ein Anhänger braucht ein eigenes Kennzeichen — auch für eine einmalige Überführung. Das Kurzzeitkennzeichen des Zugfahrzeugs deckt ihn nicht ab, und ein zweites Schild mit derselben Nummer ist nicht zulässig.
Eigenes Kennzeichen, eigene Versicherung
Für den Anhänger wird ein separates Kurzzeitkennzeichen zugeteilt, mit eigener eVB. Anhängerversicherungen sind in der Regel günstig, weil der Haftpflichtschutz weitgehend über das Zugfahrzeug greift — die Bestätigung braucht die Zulassungsstelle trotzdem.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II des Anhängers
- Gültige Hauptuntersuchung — auch Anhänger müssen zur HU
- eVB für Kurzzeitkennzeichen, ausgestellt auf den Anhänger
- Ausweis und, bei Vertretung, Vollmacht
Häufiger Irrtum: „Der Anhänger ist doch mitversichert.“ Das gilt für die Haftpflicht im Gespann während der Fahrt, ersetzt aber nicht die Zulassung und nicht die eVB für die Zuteilung.
Format
Anhängerkennzeichen gibt es ein- und zweizeilig, je nach Halterung. Messen Sie vor der Bestellung nach — nachträgliches Umprägen kostet Zeit und Geld.
Alternativen bei häufigem Bedarf
Wer den Anhänger regelmäßig, aber nicht ganzjährig nutzt, fährt mit einem Saisonkennzeichen günstiger. Für dauerhaft betriebene Anhänger lohnt die reguläre Zulassung; die Steuer ist niedrig, bei land- und forstwirtschaftlicher Nutzung kann ein grünes Kennzeichen infrage kommen.
Mehr zum Thema: Anhänger anmelden — Ablauf und Kosten und 100-km/h-Zulassung.
