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Ratgeber

Kurzzeitkennzeichen länger als 5 Tage — 4 Wochen oder 1 Monat?

Fünf Tage sind das Maximum. Welche Kennzeichen es für längere Zeiträume gibt und was sie kosten.

KFZ-Voll-Service München1 Min. Lesezeit
Kurzzeitkennzeichen länger als 5 Tage — 4 Wochen oder 1 Monat?

Immer wieder gesucht: „Kurzzeitkennzeichen 4 Wochen“ oder „Kurzzeitkennzeichen 1 Monat“. Beides gibt es nicht. Das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV ist auf maximal fünf Tage begrenzt, und der Zeitraum lässt sich nicht verlängern.

Warum fünf Tage die Grenze sind

Das Kennzeichen ist ausschließlich für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten gedacht. Wer ein Fahrzeug länger bewegen will, nutzt es nicht bestimmungsgemäß — und verliert im Zweifel den Versicherungsschutz.

Die Alternativen für längere Zeiträume

  • Reguläre Zulassung: ab dem ersten Tag rechtssicher, Steuer und Versicherung laufen monatlich, jederzeit wieder abzumelden
  • Saisonkennzeichen: für wiederkehrende Nutzung über zwei bis elf Monate im Jahr
  • Ausfuhrkennzeichen: bis zu zwölf Monate, aber nur für den Export ins Ausland
  • Rote Kennzeichen (06er): Dauerkennzeichen für Betriebe, nicht für Privatpersonen

Rechenbeispiel: Zwei Kurzzeitkennzeichen hintereinander kosten mehr als eine reguläre Zulassung für einen Monat — und bewegen sich rechtlich auf dünnem Eis, weil derselbe Zweck zweimal behauptet wird.

Wenn die fünf Tage nicht reichen

Typischer Fall: Das Fahrzeug soll überführt werden, aber die Papiere fehlen noch. Dann ist die Antwort nicht ein längeres Kurzzeitkennzeichen, sondern der Transport auf dem Anhänger — oder die reguläre Zulassung, sobald die Unterlagen komplett sind.

Welche Variante in Ihrem Fall die günstigste ist, rechnen wir kurz durch: Fall schildern. Grundlagen: Kurzzeitkennzeichen, 5-Tages-Kennzeichen im Detail.

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