Umgangssprachlich „5-Tages-Kennzeichen“, amtlich Kurzzeitkennzeichen: das gelb umrandete Schild mit dem aufgedruckten Ablaufdatum. Es ist die schnellste Möglichkeit, ein nicht zugelassenes Fahrzeug legal zu bewegen.
Wie die fünf Tage zählen
Gezählt wird ab dem Tag der Zuteilung, der Zuteilungstag zählt mit. Wer am Montag zuteilt, fährt bis einschließlich Freitag. Wochenenden und Feiertage zählen mit — das Kennzeichen kennt keine Pause. Nach Ablauf des aufgedruckten Datums ist das Schild wertlos.
Was auf dem Schild steht
- Unterscheidungszeichen des Zuteilungsbezirks, in München „M“
- Vierstellige Zahl aus dem Nummernkreis 03 oder 04
- Gelbes Feld rechts mit dem Ablaufdatum
- Stempelplakette der Zulassungsbehörde
Erlaubte Fahrten
- Überführung zum Käufer oder zur Werkstatt
- Probefahrt vor dem Kauf
- Fahrt zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung
Nicht erlaubt sind Alltagsfahrten, Urlaubsreisen und der Transport von Gütern gegen Entgelt. Kontrollen sind bei gelben Rändern besonders wahrscheinlich — die Polizei kennt die Missbrauchsfälle.
Kosten und Beschaffung
Bei uns kostet das Komplettpaket 120 € inklusive Versicherung, Schildern, Gebühren und Behördengang; die Aufschlüsselung steht unter Kosten. Was Sie dafür brauchen, listet Kurzzeitkennzeichen beantragen.
Wenn die HU abgelaufen ist, gelten Sonderregeln: Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV. Reicht die Frist nicht, lesen Sie längere Alternativen.
