Die häufigste Situation: Sie haben ein Fahrzeug mit abgelaufener Hauptuntersuchung gekauft und wollen es nach Hause oder direkt zur Prüfstelle bringen. Ob das mit einem Kurzzeitkennzeichen geht, hängt genau daran — an der HU.
Die Regel
Für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens verlangt die Zulassungsbehörde grundsätzlich eine gültige Hauptuntersuchung. Ist sie abgelaufen, wird das Kennzeichen nur mit Einschränkung zugeteilt: erlaubt sind dann ausschließlich Fahrten zur nächstgelegenen Prüfstelle und, sofern nötig, zu einer Werkstatt zur Vorbereitung der Untersuchung.
Nicht erlaubt ist mit abgelaufener HU die Überführung quer durch Deutschland zum neuen Halter. Wer trotzdem fährt, riskiert Bußgeld und im Schadensfall Ärger mit der Versicherung.
Wie die Behörden es handhaben
Die Praxis unterscheidet sich zwischen den Zulassungsstellen. Manche vermerken die Einschränkung ausdrücklich, andere verweigern die Zuteilung ganz. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf die Aussage eines Verkäufers, sondern klären Sie es vor der Abholung.
Die Alternativen
- HU vor der Abholung machen lassen — der sauberste Weg, oft am Standort des Verkäufers möglich
- Transport auf dem Anhänger oder per Abschleppdienst — dann spielt die HU keine Rolle
- Rote Kennzeichen — Händlerkennzeichen mit Sonderregeln, siehe rote Kennzeichen ohne TÜV
Und die Versicherung?
Viele Versicherer knüpfen die eVB für Kurzzeitkennzeichen an eine gültige HU. Ohne sie gibt es entweder keine Bestätigung oder nur mit Aufschlag und eingeschränktem Zweck. Mehr dazu unter Versicherung fürs Kurzzeitkennzeichen.
Wenn ein Fahrzeug ohne HU bewegt werden muss: Rufen Sie uns vorher an. Wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall zulässig ist — und organisieren bei Bedarf die HU über unseren TÜV-Service.
