Das Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie nur mit einer gültigen elektronischen Versicherungsbestätigung — der eVB-Nummer. Sie ist der Nachweis, dass für die fünf Tage Haftpflichtschutz besteht. Ohne sie lehnt die Zulassungsstelle den Antrag ab.
Was die Versicherung abdeckt
- Haftpflicht — Pflicht, deckt Schäden an Dritten
- Teilkasko — optional, für Diebstahl, Glas, Wild, Brand
- Vollkasko — bei Kurzzeitkennzeichen selten und teuer
Wichtig ist der Unterschied zur normalen Kfz-Versicherung: Die Kurzzeitversicherung läuft exakt über den beantragten Zeitraum und endet automatisch. Es gibt keine Verlängerung — läuft der Zeitraum ab, ist das Fahrzeug ungedeckt und darf nicht mehr bewegt werden.
Was sie kostet
Die Preise hängen von Fahrzeugtyp, Alter des Fahrers und gewünschtem Umfang ab. Reine Haftpflicht für einen Pkw liegt meist im niedrigen zweistelligen Bereich, mit Teilkasko entsprechend höher. Bei uns ist die Versicherung im Komplettpaket für das Kurzzeitkennzeichen enthalten — 120 € inklusive Dienstleistung, Schilder und Gebühren.
Achtung bei älteren Fahrzeugen: Viele Versicherer verlangen für die eVB eine gültige Hauptuntersuchung. Ist die HU abgelaufen, gibt es die Versicherung — und damit das Kennzeichen — oft nur eingeschränkt. Details dazu unter Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV.
Geltungsbereich
Innerhalb Deutschlands gilt der Schutz uneingeschränkt. Für Fahrten ins Ausland müssen Sie die Deckung ausdrücklich bestätigen lassen — nicht jeder Anbieter versichert Überführungen über die Grenze, und einige Länder erkennen das deutsche Kurzzeitkennzeichen nur eingeschränkt an. Wer ein Fahrzeug dauerhaft exportiert, ist mit dem Ausfuhrkennzeichen besser bedient.
Nach der Fahrt
Das Kurzzeitkennzeichen muss nicht abgemeldet werden, es verfällt mit dem aufgedruckten Datum. Die Schilder sollten Sie trotzdem entsorgen oder entwerten — sie zu verwenden, nachdem der Zeitraum abgelaufen ist, ist Kennzeichenmissbrauch.
Was der Rest kostet, steht unter Kosten Kurzzeitkennzeichen.
