Ein Motorrad zuzulassen dauert nicht länger als beim Auto — die Unterschiede liegen beim Kennzeichenformat, bei der Steuer und bei den HU-Intervallen.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil II, bei Neufahrzeugen CoC-Papier
- Zulassungsbescheinigung Teil I bei Gebrauchtfahrzeugen
- eVB-Nummer im Kraftradtarif
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
- Personalausweis
- HU-Nachweis, wenn fällig — Krafträder alle zwei Jahre, Neufahrzeuge nach zwei Jahren erstmals
Kennzeichen
Zweizeilig, 180 × 200 mm oder 220 × 200 mm, keine Engschrift. Wer eine Wunschkombination will, prüft vorher die Zeichenzahl: Wunschkennzeichen fürs Motorrad.
Versicherungskennzeichen nicht verwechseln: Roller und Mofas bis 50 ccm und 45 km/h fahren mit dem jährlich wechselnden Versicherungskennzeichen — dafür gibt es keine Zulassung. Details im Ratgeber Versicherungskennzeichen.
Steuer
Krafträder werden nach Hubraum besteuert, Maschinen bis 125 ccm sind steuerfrei, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen. Für Oldtimer-Maschinen ab 30 Jahren gibt es das H-Kennzeichen mit reduzierter Pauschale.
Saison statt ganzjährig
Für die meisten Fahrer die günstigste Variante: Saisonkennzeichen von März bis Oktober. Was die Zulassung kostet, steht unter Motorrad zulassen — Kosten.
