Die Frage kommt meist beim Neukauf: Das Fahrzeug steht beim Händler oder Privatverkäufer, Kennzeichen gibt es noch keins — wie kommt es zur Zulassungsstelle? Die kurze Antwort: gar nicht.
Warum nicht
Ein Fahrzeug ohne zugeteiltes Kennzeichen und ohne Versicherungsschutz darf im öffentlichen Verkehrsraum nicht bewegt werden. Es drohen Bußgeld, Punkte und der Vorwurf des Fahrens ohne Pflichtversicherung — eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit.
Und das Fahrzeug muss auch nicht mit
Der entscheidende Punkt: Zur Zulassung müssen Sie das Fahrzeug gar nicht vorführen. Die Behörde arbeitet mit den Papieren. Sie brauchen Dokumente, eVB, SEPA-Mandat und die Schilder — das Auto bleibt stehen, wo es steht.
Der übliche Ablauf
- Papiere und eVB besorgen
- Kennzeichen zuteilen lassen und Schilder prägen
- Stempelplaketten aufbringen lassen
- Schilder zum Fahrzeug bringen, montieren, losfahren
Wenn das Fahrzeug doch bewegt werden muss
Etwa zur Prüfstelle oder zum neuen Halter: dann mit Kurzzeitkennzeichen. Für Betriebe gibt es rote Kennzeichen, für den Export das Ausfuhrkennzeichen.
Und wenn Sie gar nicht hinwollen
Dann übernehmen wir den Termin mit Vollmacht: Sie geben die Unterlagen ab, wir bringen Schilder und Papiere zurück. Zur Leistung: Zulassungsdienst.
