Ab 30 Jahren kann ein Fahrzeug als Oldtimer zugelassen werden. Das H-Kennzeichen bringt eine pauschale Steuer, günstige Versicherungstarife und die Einfahrt in Umweltzonen ohne Plakette — verlangt aber ein Gutachten.
Voraussetzungen
- Erstzulassung liegt mindestens 30 Jahre zurück
- Weitgehend originaler Zustand, zeitgenössische Umbauten sind zulässig
- Guter Erhaltungszustand — Zustandsnote 2 bis 3
- Gültige Hauptuntersuchung
- Positives Gutachten nach § 23 StVZO
Ablauf
Zuerst das Oldtimergutachten bei einer Prüforganisation, dann die HU, danach die Zulassung. Mitzubringen sind Gutachten, Fahrzeugpapiere, eVB, SEPA-Mandat und Ausweis. Das Kennzeichen trägt hinter der Erkennungsnummer ein „H“.
Steuervorteil: Statt nach Hubraum und Abgasnorm zahlen Sie pauschal 191,73 € im Jahr für Pkw, für Krafträder deutlich weniger. Bei großen Motoren rechnet sich das H-Kennzeichen sofort, bei Kleinwagen mit sauberer Norm nicht immer.
Was das Gutachten prüft
Originalität von Motor, Karosserie und Interieur, Erhaltungszustand, Sicherheit. Nicht zeitgenössische Umbauten — moderne Felgen, Tuning, LED-Umbauten — führen zur Ablehnung. Was das kostet, steht unter H-Gutachten Kosten.
Alternative: 07er-Kennzeichen
Das rote 07-Kennzeichen lohnt für Sammler mit mehreren Fahrzeugen: ein Kennzeichen für alle, aber nur für Probe-, Überführungs- und Veranstaltungsfahrten, mit Fahrtenbuch.
Saisonbetrieb ist kombinierbar: Saisonkennzeichen. Wir übernehmen Gutachtentermin und Zulassung — Anfrage.
