Wer aus Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Hessen nach München zieht, sucht fast immer zuerst nach dem „Straßenverkehrsamt“. In Bayern heißt die Stelle so gut wie nie so. Die Aufgaben sind dieselben, sie liegen nur bei anderen Stellen — und genau das führt zu vergeblichen Wegen.
Straßenverkehrsamt ist kein bundesweiter Begriff
Die Zulassung von Fahrzeugen und die Erteilung von Fahrerlaubnissen sind Aufgaben der Kreise und kreisfreien Städte. Wie diese ihre Ämter nennen, entscheiden sie selbst. In vielen Kreisen in Nord- und Westdeutschland ist das „Straßenverkehrsamt“ ein Fachbereich der Kreisverwaltung, der Zulassung und Führerschein unter einem Dach vereint. In Bayern ist das anders:
- In der Stadt München ist das Kreisverwaltungsreferat (KVR) zuständig — mit getrennten Bereichen für Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnis.
- Im Landkreis München ist es das Landratsamt München.
- In den übrigen bayerischen Landkreisen jeweils das Landratsamt, in kreisfreien Städten wie Augsburg oder Rosenheim die Stadtverwaltung.
Eine ausführlichere Übersicht der Behördennamen steht unter Zulassungsstelle, Straßenverkehrsamt, Landratsamt.
Welche Behörde für Sie zuständig ist
Nicht die nächstgelegene, sondern die an Ihrem Hauptwohnsitz. Wer in Pasing, Schwabing oder Giesing gemeldet ist, gehört zum KVR. Wer in Unterschleißheim, Ottobrunn oder Haar wohnt, gehört zum Landratsamt — auch wenn die Stadtgrenze zwei Straßen entfernt ist. Das gilt für die Zulassung genauso wie für den Führerschein.
Nach einem Umzug nach München müssen Sie die neue Anschrift in den Fahrzeugpapieren eintragen lassen. Das Kennzeichen dürfen Sie behalten — der Beitrag zum Kennzeichen beim Umzug erklärt, was dabei zu beachten ist.
Zwei Vorgänge, zwei Stellen
Das häufigste Missverständnis: Ein Termin bei der Zulassung hilft nicht für den Führerschein, und umgekehrt. Beim KVR sind das zwei Bereiche mit eigenen Terminkalendern.
- Fahrzeug — Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Kennzeichen, Ersatzpapiere: Kfz-Zulassungsstelle
- Fahrer — Führerschein umschreiben, Umtausch in den EU-Kartenführerschein, internationaler Führerschein, Neuerteilung: Fahrerlaubnisbehörde
Adressänderung ohne Pflicht beim Führerschein: Der Kartenführerschein enthält keine Anschrift. Nach einem Umzug müssen Sie also nur die Fahrzeugpapiere ändern lassen, nicht den Führerschein.
Den Weg zum Amt abgeben
Für alle Fahrzeugvorgänge können Sie uns bevollmächtigen. Dann spielt es keine Rolle, ob Ihre Behörde KVR, Landratsamt oder ein Straßenverkehrsamt in einem anderen Bundesland ist — wir kennen die Abläufe und fahren hin. Für den Führerschein gilt das nur eingeschränkt, weil dort meist persönliches Erscheinen verlangt wird.
Sagen Sie uns, was ansteht — wir nennen Ihnen die zuständige Stelle und den Aufwand.
