Seit 1983
Nordrhein-Westfalen · Kennzeichen BO

Zulassungsdienst in Bochum

Für Halter aus Bochum erledigen wir Zulassungen, Umschreibungen und Abmeldungen, ohne dass Sie eine Behörde betreten müssen. Unser Büro sitzt in München, eingereicht wird über einen Partner bei der Zulassungsstelle der Stadt Bochum. Besonders häufig geht es dabei um Dienstwagen, Leasingfahrzeuge und deren Rückgabe am Vertragsende.

Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Bochum
kreisfreie Stadt
Kennzeichen
BO
Nordrhein-Westfalen
Einwohner
rund 359.000
Platz 16 der deutschen Großstädte (2025)
Nach München
486 km Luftlinie
Bochum liegt nordwestlich von München

Zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Bochum. Wir übernehmen die Vorbereitung, prüfen Ihre Papiere und lassen den Vorgang über unser bundesweites Partnernetz einreichen. Abmelden können wir sogar direkt in München.

Kennzeichen BO und die städtische Behörde

Bochum ist kreisfrei und führt eine eigene Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Bochum. Alle Fahrzeuge von Haltern mit Wohnsitz oder Firmensitz in Bochum werden dort zugelassen und tragen das Kennzeichen BO. Die Stadtgrenzen sind im Ruhrgebiet allerdings kaum zu spüren. Herne liegt rund sieben Kilometer entfernt, Gelsenkirchen und Essen sind ebenfalls nah. Wer die Stadtgrenze beim Umzug überschreitet, wechselt deshalb oft unbemerkt die Zuständigkeit. Für Sie heißt das: Maßgeblich ist allein der gemeldete Wohnsitz oder bei Firmen der Sitz des Unternehmens, nicht der Ort, an dem das Auto überwiegend steht. Das bisherige Kennzeichen dürfen Sie beim Wechsel in eine Nachbarstadt behalten. Nur für die Abmeldung gilt keine Zuständigkeit, sie ist überall in Deutschland möglich.

Dienstwagen und Leasing aus Bochum

Beim Leasing fallen Eigentum und Haltereigenschaft auseinander. Die Zulassungsbescheinigung Teil II liegt meist bei der Leasinggesellschaft, eingetragen ist aber der Leasingnehmer, also die Bochumer Firma oder die Privatperson. Für die Zulassung braucht die Behörde deshalb eine Freigabe oder Vollmacht des Leasinggebers. Bei Dienstwagen kommt hinzu, dass der Wagen auf das Unternehmen läuft, auch wenn ein Mitarbeiter ihn privat nutzt. Am Vertragsende regelt der Leasingvertrag, ob Sie das Fahrzeug abgemeldet oder zugelassen zurückgeben. Beides ist üblich, deshalb lohnt der Blick in die Rückgabebedingungen, bevor die Schilder abgeschraubt werden. Wir stimmen den Ablauf mit der Leasinggesellschaft ab und kümmern uns um die Abmeldung, die auch über München laufen kann, egal wo der Wagen zuletzt stand.

Unterlagen schicken, Rest übernehmen wir

Aus Bochum schicken Sie uns die Originalunterlagen am besten per Einschreiben. Welche das sind, hängt vom Vorgang ab, bei Leasingfahrzeugen gehört fast immer eine Erklärung der Leasinggesellschaft dazu. Wir gleichen in München ab, ob Namen, Fahrgestellnummer und Vollmachten zusammenpassen. Erst dann geht der Antrag an unseren Partner, der ihn bei der Zulassungsstelle der Stadt Bochum einreicht. Die fertigen Papiere, Plaketten und Schilder verschicken wir anschließend per Post oder Kurier, wahlweise an Ihre Privatadresse, an den Firmensitz oder direkt an den Mitarbeiter, der den Wagen fährt. Für Firmenkunden mit mehreren Fahrzeugen führen wir die Vorgänge gesammelt, sodass Sie jederzeit sehen, welcher Wagen in Arbeit ist.

Checkliste Leasing

Passend zum Schwerpunkt dieser Seite sollten diese Unterlagen vorliegen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I; Teil II liegt meist beim Leasinggeber
  • Freigabe oder Vollmacht des Leasinggebers
  • eVB-Nummer
  • Ausweis bzw. Handelsregisterauszug des Halters
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.

Leasingrückgabe am Vertragsende

Angenommen, Sie haben als Bochumer Selbstständiger einen Leasingwagen, dessen Vertrag in wenigen Wochen endet, und der Leasinggeber verlangt die Rückgabe in abgemeldetem Zustand. Sie fahren den Wagen zum vereinbarten Rückgabeort, schrauben dort die Kennzeichen ab und schicken sie uns zusammen mit Zulassungsbescheinigung Teil I und einer unterschriebenen Vollmacht. Wir melden das Fahrzeug über die Zulassungsstelle in München ab. Versicherung und Steuer enden damit, die Abmeldebestätigung senden wir Ihnen zu, damit Sie sie an den Leasinggeber weitergeben können. Den Wagen selbst müssen Sie dafür nicht mehr bewegen.

Überführung mit Kurzzeitkennzeichen

Ein Fahrzeug ohne Zulassung darf nicht einfach gefahren werden. Wer in Bochum einen Wagen abholt, der noch nicht zugelassen ist, oder ein Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bringen will, braucht ein Kurzzeitkennzeichen. Es gilt fünf Tage, ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und wird bei der Behörde am Wohnsitz des Antragstellers ausgegeben. Dazu gehören eine Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen und in der Regel eine gültige Hauptuntersuchung oder die Fahrt dorthin. Für Leasingrückläufer oder Dienstwagen, die an einen anderen Standort wechseln, ist das oft der einfachste Weg. Soll der Wagen dauerhaft woanders fahren, ist die direkte Zulassung am künftigen Sitz meist sinnvoller, weil dann nur eine Fahrt mit endgültigen Schildern nötig ist. Wir besprechen mit Ihnen vorab, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

Universitätsstadt mit Industriegeschichte

Bochum liegt mitten im Ruhrgebiet und hat gut dreihundertfünfzigtausend Einwohner. Geprägt wurde die Stadt lange vom Bergbau und später von der Autoproduktion, heute bestimmen die Ruhr-Universität, weitere Hochschulen und Dienstleister das Bild. Das bringt viele Menschen, die für einige Jahre zuziehen und ihr Auto mitbringen. Bochum ist über mehrere Autobahnen eng mit Essen, Dortmund und dem übrigen Revier verbunden, die Nachbarstädte liegen alle innerhalb von zwanzig Kilometern. Für Fahrzeughalter bedeutet die Dichte, dass Firmensitz, Wohnort und Arbeitsplatz häufig in unterschiedlichen Städten liegen. Bei Dienstwagen entscheidet der Sitz des Unternehmens über die Behörde, bei Privatwagen der Hauptwohnsitz. Wer das früh sauber trennt, vermeidet Anträge bei der falschen Zulassungsstelle. Wer hier ein Auto kauft oder verkauft, hat es deshalb oft mit einem Gegenüber aus einer Nachbarstadt mit eigener Behörde zu tun.

Firmenwagen zwischen Revier und Bayern

Viele Unternehmen aus dem Ruhrgebiet haben Niederlassungen im Süden, und umgekehrt schicken Münchner Firmen Mitarbeiter mit Dienstwagen nach Bochum. Für Zulassungen ist dann jeweils die Behörde zuständig, auf deren Bezirk der Halter eingetragen ist. Das führt schnell zu Vorgängen bei mehreren Zulassungsstellen gleichzeitig. Wir übernehmen sie aus einer Hand und halten die Unterlagen für jeden Wagen zusammen, einschließlich Leasingfreigaben und Vollmachten. Zieht ein Mitarbeiter mit seinem privat zugelassenen Auto von Bochum nach München, meldet er beim Kreisverwaltungsreferat um und kann das BO-Kennzeichen seit 2015 behalten. Endet ein Leasingvertrag, während der Wagen schon in Bayern steht, melden wir ihn direkt in München ab, ohne dass er noch einmal ins Ruhrgebiet muss.

Vier Schritte bis zum Kennzeichen

  1. 01

    Anfrage

    Vorgang, Fahrzeug und Wohnort nennen. Wir sagen, welche Unterlagen gebraucht werden, und nennen den Preis vorab.

  2. 02

    Versand

    Originalunterlagen und Vollmacht versichert an unser Büro in der Rüdesheimer Straße schicken.

  3. 03

    Einreichung

    Wir prüfen alles und lassen den Vorgang über unseren Partner bei der zuständigen Stelle einreichen.

  4. 04

    Rücksendung

    Papiere und gestempelte Kennzeichen kommen nachverfolgbar zu Ihnen zurück.

Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto in Bochum über einen Münchner Zulassungsdienst anmelden?

Das geht. Wir arbeiten außerhalb Münchens mit Partnern zusammen, die bei die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Bochum einreichen. Für eine reine Abmeldung brauchen Sie nicht einmal das: Abmelden können wir bei jeder Zulassungsstelle, auch in München.

Muss ich mein Leasingauto vor der Rückgabe abmelden?

Das hängt vom Leasingvertrag ab. Manche Gesellschaften wollen das Fahrzeug abgemeldet zurück, andere übernehmen es mit Zulassung und melden selbst um. Prüfen Sie die Rückgabebedingungen oder fragen Sie beim Leasinggeber nach. Wenn eine Abmeldung nötig ist, erledigen wir sie auch von München aus, denn abmelden lässt sich jedes Fahrzeug bei jeder Zulassungsstelle.

Auf wen wird ein Dienstwagen in Bochum zugelassen?

In der Regel auf das Unternehmen, das den Wagen least oder besitzt. Zuständig ist dann die Zulassungsstelle am Firmensitz. Hat Ihre Firma ihren Sitz in Bochum, ist es die Zulassungsstelle der Stadt Bochum, auch wenn der Mitarbeiter in Herne oder Essen wohnt. Für den Antrag brauchen wir unter anderem Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung.

Kann ich ein Kurzzeitkennzeichen für ein Auto aus einer anderen Stadt bekommen?

Ja. Ausgestellt wird das Kurzzeitkennzeichen in der Regel von der Behörde an Ihrem Wohnsitz, nicht dort, wo das Fahrzeug steht. Wohnen Sie in Bochum, ist also die Zulassungsstelle der Stadt Bochum zuständig, auch wenn der Wagen in einer anderen Stadt abgeholt wird. Das Kennzeichen gilt fünf Tage und nur für das eingetragene Fahrzeug. Die Versicherungsbestätigung besorgen Sie vorher.

Was brauche ich für die Zulassung eines neuen Leasingwagens?

Neben Ausweis oder Handelsregisterauszug benötigen wir die Versicherungsbestätigung, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und die Unterlagen des Leasinggebers. Dazu gehört meist die Zulassungsbescheinigung Teil II oder eine Freigabe, wenn die Gesellschaft das Original behält. Bei Neuwagen kommt die Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers hinzu. Wir gleichen die Liste vorab mit Ihrem Fall ab.

Mein Dienstwagen soll von Bochum nach München wechseln. Was ist zu tun?

Entscheidend ist, auf wen der Wagen zugelassen ist. Bleibt die Bochumer Firma Halterin, ändert sich an der Zulassung nichts, auch wenn der Wagen dauerhaft in München fährt. Wird er auf eine Münchner Niederlassung oder eine andere Gesellschaft umgeschrieben, ist die Behörde am neuen Sitz zuständig. Das Kennzeichen kann bei einer Umschreibung auf eine andere Firma wechseln.

Wir klären am Telefon, was für Ihr Fahrzeug gebraucht wird, und nennen den Preis vorab.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026