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Kurzzeitkennzeichen: Für Probe- und Überführungsfahrten

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Autokennzeichen, und eines davon ist das Kurzzeitkennzeichen. Dieses spezielle Kennzeichen wird häufig für Probe- und Überführungsfahrten genutzt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über Kurzzeitkennzeichen, ihre Anwendung und wie man sie beantragt.

Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein spezielles Nummernschild, das in Deutschland für eine begrenzte Zeitdauer von bis zu fünf Tagen verwendet werden kann. Es dient hauptsächlich für Überführungs-, Probe- oder Prüfungsfahrten.

Wie beantrage ich ein Kurzzeitkennzeichen?

Schritt 1: Vorbereitung der notwendigen Unterlagen

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Bestätigung einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

Schritt 2: Antragstellung bei der Zulassungsstelle

Mit den vorbereiteten Unterlagen können Sie nun zur Zulassungsstelle gehen und den Antrag für das Kurzzeitkennzeichen stellen. Die Gebühr beträgt in der Regel zwischen 10 und 15 Euro.

Nutzung des Kurzzeitkennzeichens

Nach erfolgreicher Beantragung erhalten Sie Ihr Kurzzeitkennzeichen. Dieses ist ab dem gewünschten Startdatum fünf Tage gültig. Während dieser Zeit dürfen Sie mit dem Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren, allerdings nur für die im Antrag genannten Zwecke, wie zum Beispiel Überführungs- oder Probefahrten.

Fazit

Ein Kurzzeitkennzeichen ist eine praktische Lösung für alle, die ein Fahrzeug für eine kurze Zeit auf öffentlichen Straßen bewegen möchten. Die Beantragung ist relativ unkompliziert und erfordert nur einige wenige Unterlagen. Mit einem Kurzzeitkennzeichen sind Sie somit flexibel und rechtlich abgesichert unterwegs.

Weiterführende Links

  • ADAC: Kurzzeitkennzeichen
  • Bußgeldkatalog: Kurzzeitkennzeichen
  • Kraftfahrt-Bundesamt
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