Seit 1983
Landkreis München · Kennzeichen M

Zulassungsdienst in Hohenbrunn

Hohenbrunn liegt südöstlich von München, mit Riemerling direkt an Ottobrunn angrenzend und dem ländlicheren Hauptort weiter draußen. Zuständig für Zulassungen ist das Landratsamt München. Für Dienst- und Leasingfahrzeuge übernehmen wir dort die Zulassung und am Vertragsende die Abmeldung.

Zulassungsstelle
Landratsamt München
Frankenthaler Straße, Obergiesing, 10,3 km Luftlinie
Kennzeichen
M
Landkreis München
Landkreis
München
Unser Büro
16,3 km Luftlinie
Rüdesheimer Straße 21 — Hohenbrunn liegt südöstlich davon

Das Kennzeichen ist dasselbe wie in der Stadt, die Behörde nicht: Für Hohenbrunn ist das Landratsamt München in der Frankenthaler Straße zuständig.

Gemeinde am südöstlichen Stadtrand

Die Gemeinde besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: Riemerling, das baulich mit Ottobrunn zusammengewachsen ist, und dem Ortskern Hohenbrunn mit dörflicherem Umfeld. Verwaltungsrechtlich gehört beides zum Landkreis München. Wer hier gemeldet ist, lässt sein Auto beim Landratsamt an der Frankenthaler Straße zu, das Kennzeichen beginnt mit M. Bei Dienstwagen kommt es allerdings nicht auf die Adresse des Fahrers an. Halter ist in der Regel der Arbeitgeber oder die Leasinggesellschaft, und deren Sitz bestimmt die zuständige Behörde. Ein Mitarbeiter mit Wohnung in Hohenbrunn kann deshalb ein Fahrzeug mit Kennzeichen aus einem ganz anderen Kreis fahren.

Leasingfahrzeuge haben zwei Beteiligte

Bei Leasing liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Leasinggeber, als Halter eingetragen wird aber oft der Leasingnehmer, bei Dienstwagen also das Unternehmen. Für die Zulassung braucht die Behörde deshalb den angeforderten Teil II oder eine Zulassungsvollmacht der Leasinggesellschaft, dazu die Unterlagen des Halters. Bei der Rückgabe am Vertragsende muss das Fahrzeug in der Regel abgemeldet werden, bevor es an Händler oder Gesellschaft geht, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Stolperfalle: Die Rückgabe wird vereinbart, die Abmeldung aber vergessen, und Steuer sowie Versicherung laufen weiter. Wir stimmen Rückgabetermin und Abmeldung deshalb aufeinander ab.

Vom Vertragsbeginn bis zur Rückgabe

Hohenbrunn liegt gut sechzehn Kilometer Luftlinie von unserem Büro entfernt. Für Leasingfahrzeuge organisieren wir auf Wunsch die Anforderung des Teil II direkt beim Leasinggeber, sodass Sie uns nur Halterunterlagen, eVB und Vollmacht per Post schicken müssen. Wer es eilig hat, bringt die Mappe ohne Termin in die Rüdesheimer Str. 21. Neue Kennzeichen prägen wir im eigenen Haus; Schilder und Zulassungsbescheinigung Teil I schicken wir an die Firmenadresse oder an den Mitarbeiter, der das Fahrzeug nutzt. Zum Vertragsende genügt es, uns Schilder und Teil I zukommen zu lassen, die Abmeldung erledigen wir bei jeder Zulassungsstelle.

Checkliste Leasing

Liegen diese Unterlagen vollständig bei, läuft der Vorgang ohne Rückfragen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I; Teil II liegt meist beim Leasinggeber
  • Freigabe oder Vollmacht des Leasinggebers
  • eVB-Nummer
  • Ausweis bzw. Handelsregisterauszug des Halters
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.

Ein Gebrauchter wird überführt

Angenommen, Sie wohnen in Hohenbrunn und haben bei einem Privatverkäufer in einem anderen Bundesland einen abgemeldeten Gebrauchtwagen gekauft. Sie melden sich bei uns und schicken uns eine Kopie der Fahrzeugpapiere. Wir prüfen die Fahrgestellnummer und nennen die nötige eVB für Kurzzeitkennzeichen. Mit Ausweiskopie und Vollmacht beantragen wir das Kennzeichen beim Landratsamt und prägen die Schilder im eigenen Haus. Sie holen Schilder und Fahrzeugschein im Büro ab, überführen den Wagen nach Hohenbrunn und schicken uns danach die Unterlagen für die reguläre Zulassung.

Nicht zugelassene Fahrzeuge bewegen

Ein Fahrzeug ohne Zulassung darf nur mit einem besonderen Kennzeichen auf die Straße. Für Privatleute ist das in aller Regel das Kurzzeitkennzeichen, das fünf Tage gilt und an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden ist. Die Reihenfolge ist deshalb wichtig: Zuerst müssen die Fahrzeugdaten feststehen, also Fahrgestellnummer und möglichst die Zulassungsbescheinigung. Dann besorgen Sie bei Ihrer Versicherung eine eVB für Kurzzeitkennzeichen, anschließend geht der Antrag mit Ausweis an das Landratsamt München. Erlaubt sind damit Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten, keine Alltagsfahrten. In der Praxis scheitert es an einem Tippfehler in der Fahrgestellnummer, an einer eVB für ein gewöhnliches Kennzeichen oder an dem Versuch, dasselbe Kennzeichen für ein zweites Fahrzeug zu nutzen. Rote Händlerkennzeichen sind übrigens Kfz-Betrieben vorbehalten.

Siedlungen zwischen Wald und Feld

Hohenbrunn liegt im Südosten des Landkreises, bis zu uns sind es gut sechzehn Kilometer Luftlinie. Die Gemeinde verteilt sich auf mehrere Siedlungsteile, neben Riemerling und dem Hauptort gehören weitere kleinere Ortsteile dazu. Ringsum liegen Wald und landwirtschaftliche Flächen. Die S-Bahn hält sowohl in Riemerling als auch in Hohenbrunn, trotzdem ist das Auto für viele Haushalte das wichtigste Verkehrsmittel, zumal die Wege zwischen den Siedlungsteilen nicht immer kurz sind. Wer von hier in die Stadt pendelt, fährt meist über die Nachbargemeinden. Für Fahrzeughalter bedeutet die Lage, dass Behördengänge nach Obergiesing einen festen Teil des Tages kosten. Gerade bei Fahrzeugen, die erst noch zugelassen werden müssen, lohnt sich deshalb eine gute Planung von Kurzzeitkennzeichen, Hauptuntersuchung und endgültiger Zulassung.

Umzug zwischen Nachbargemeinden

Riemerling und Ottobrunn gehen baulich ineinander über, und manchmal liegt die Gemeindegrenze mitten zwischen zwei Straßenzügen. Wer von Ottobrunn nach Riemerling zieht oder umgekehrt, wechselt die Gemeinde, aber nicht die Zulassungsbehörde. Beide gehören zum Landkreis München, zuständig bleibt das Landratsamt. Eine Adressänderung ist trotzdem Pflicht, denn die neue Anschrift muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I stehen. Das Kennzeichen bleibt unverändert, neue Schilder sind nicht nötig. Anders sieht es aus, wenn der Umzug in einen anderen Landkreis führt, etwa in Richtung Ebersberg. Dann wird die dortige Behörde zuständig, das M darf aber mitgenommen werden. Nicht vergessen sollte man Fahrzeuge, die auf andere Haushaltsmitglieder zugelassen sind, sowie Anhänger und Saisonfahrzeuge, die im Winter vielleicht gar nicht im Blick sind.

Der Ablauf mit uns

  1. 01

    Anfrage

    Vorgang und Fahrzeug nennen, wir sagen, welche Unterlagen gebraucht werden.

  2. 02

    Vollmacht

    Vordruck aus den Downloads ausfüllen, mit den Originalen abgeben oder schicken.

  3. 03

    Amt

    Wir gehen zur Zulassungsstelle; Sie brauchen keinen eigenen Termin.

  4. 04

    Übergabe

    Schilder und Papiere kommen gesammelt zurück — im Büro oder per Versand.

Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads

Häufige Fragen

Welche Zulassungsstelle ist für Hohenbrunn zuständig?

Zuständig ist das Landratsamt München. Das gemeinsame Kürzel M führt oft dazu, dass Halter aus dem Landkreis beim KVR vorsprechen — dort werden sie nicht bedient.

Wer meldet meinen Leasingwagen bei Vertragsende ab?

Grundsätzlich der Halter, bei Dienstwagen also das Unternehmen, bei privatem Leasing Sie selbst. Manche Leasinggesellschaften übernehmen die Abmeldung nach der Rückgabe, verlassen Sie sich darauf aber nur, wenn es schriftlich vereinbart ist. Wir melden das Fahrzeug auf Wunsch rechtzeitig vor der Übergabe ab und geben Ihnen die Bestätigung für Ihre Unterlagen.

Muss ich meinen Dienstwagen in Hohenbrunn zulassen, wenn ich dort wohne?

Nicht unbedingt. Maßgeblich ist, wer Halter ist. Läuft das Fahrzeug auf Ihren Arbeitgeber, ist die Zulassungsstelle an dessen Sitz oder Niederlassung zuständig. Nur wenn Sie selbst als Halter eingetragen werden, etwa bei privatem Leasing, ist wegen Ihres Wohnsitzes in Hohenbrunn das Landratsamt München die richtige Stelle.

Kann ich mit dem Kurzzeitkennzeichen direkt zur Hauptuntersuchung fahren?

Ja, Prüfungsfahrten gehören ausdrücklich zu den erlaubten Zwecken. Das ist gerade dann hilfreich, wenn ein Fahrzeug ohne gültige Hauptuntersuchung gekauft wurde und erst nach bestandener Prüfung zugelassen werden kann. Planen Sie die Fahrt so, dass sie innerhalb der fünf Tage liegt. Nach der Prüfung schicken Sie uns den Bericht, dann folgt die reguläre Zulassung beim Landratsamt.

Was brauche ich, um ein Auto ins Ausland zu überführen?

Für Fahrten ins Ausland ist das Kurzzeitkennzeichen nicht gedacht. Stattdessen kommt ein Ausfuhrkennzeichen infrage, das mit einer eigenen Versicherung und einem Ablaufdatum ausgegeben wird. Dafür braucht die Behörde die Fahrzeugpapiere, einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung und eine passende Versicherungsbestätigung. Wir klären vorher mit Ihnen, welche Regeln im Zielland gelten.

Muss ich die Adresse ändern, wenn ich innerhalb von Hohenbrunn umziehe?

Ja, jede neue Anschrift muss in die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch wenn Sie nur von Riemerling in den Ortskern ziehen. Die Behörde bleibt das Landratsamt München, das Kennzeichen ändert sich nicht. Wir brauchen dafür die Bescheinigung, eine Meldebestätigung oder den Ausweis mit neuer Adresse sowie eine Vollmacht. Neue Schilder sind nicht erforderlich.

Unterlagen zusammen? Dann bringen oder schicken Sie sie uns. Fragen vorher beantworten wir am Telefon.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026