Seit 1983
Nordrhein-Westfalen · Kennzeichen MS

Zulassungsdienst in Münster

Für Unternehmen und Behörden in Münster führen wir Fahrzeugzulassungen gebündelt, auch wenn der Fuhrpark über mehrere Standorte verteilt ist. Eingereicht wird über unseren Partner bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Münster, die Steuerung liegt in unserem Münchner Büro. Privathalter aus Münster nutzen denselben Weg für Ummeldung oder Abmeldung.

Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Münster
kreisfreie Stadt
Kennzeichen
MS
Nordrhein-Westfalen
Einwohner
rund 306.000
Platz 22 der deutschen Großstädte (2025)
Nach München
510 km Luftlinie
Münster liegt nordwestlich von München

Münster führt MS. Den Behördengang vor Ort übernimmt unser Partner, die Prüfung der Unterlagen und die Abstimmung mit Ihnen laufen über unser Büro in der Rüdesheimer Straße.

Münster und das Münsterland

Münster ist eine kreisfreie Stadt und hat mit der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Münster eine eigene Behörde. Halter mit Wohnsitz oder Firmensitz im Stadtgebiet lassen ihre Fahrzeuge dort zu, das Kennzeichen lautet MS. Rundherum liegt das Münsterland mit den Kreisen Steinfurt, Warendorf und Coesfeld, die jeweils eigene Zulassungsstellen und eigene Kennzeichen haben. Viele Menschen, die in Münster arbeiten, wohnen in diesen Kreisen und gehören damit nicht zur städtischen Behörde. Die nächste Großstadt Hamm liegt rund vierunddreißig Kilometer entfernt, Osnabrück schon in Niedersachsen. Für Halter und Firmen heißt das: Die Zuständigkeit folgt dem Wohnsitz oder dem Sitz des Unternehmens, nicht dem Arbeitsort. Wer über die Stadtgrenze zieht, darf sein MS-Kennzeichen behalten. Abmelden lässt sich jedes Fahrzeug bundesweit.

Fuhrpark für Münsteraner Firmen

In Münster sitzen Versicherungen, Verwaltungen, Hochschulen und viele mittelständische Betriebe, die Fahrzeuge in größerer Zahl einsetzen. Für einen Fuhrpark sind Zulassungen nur ein Teil der Arbeit. Hinzu kommen Umschreibungen bei Fahrzeugwechseln, Abmeldungen ausgemusterter Wagen, Ersatzpapiere und die Überwachung von Hauptuntersuchungen. Firmenfahrzeuge werden bei der Behörde am Sitz des Unternehmens zugelassen. Hat die Firma Niederlassungen in anderen Städten, können dort weitere Zulassungsstellen ins Spiel kommen. Wir führen die Vorgänge für alle Standorte gemeinsam und arbeiten mit einer eigenen Software für das Fuhrparkmanagement. Für die Anträge brauchen wir einmalig Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, eine Dauervollmacht und die Daten der Vertretungsberechtigten. Danach laufen einzelne Vorgänge mit wenigen Unterlagen je Fahrzeug.

Zusammenarbeit über die Entfernung

Zwischen Münster und München liegen gut fünfhundert Kilometer Luftlinie, im Alltag der Zusammenarbeit spielt das kaum eine Rolle. Nach der Beauftragung erhalten Sie eine Checkliste für den jeweiligen Vorgang. Die Originale, bei Firmen oft gesammelt für mehrere Fahrzeuge, schicken Sie per Einschreiben oder Kurier an unser Büro. Wir prüfen die Unterlagen vollständig, bevor unser Partner sie bei der Zulassungsstelle der Stadt Münster einreicht. Kommt eine Rückfrage der Behörde, klären wir sie mit Ihnen telefonisch. Zulassungsbescheinigungen, Plaketten und Kennzeichen gehen anschließend per Post oder Kurier an den Firmensitz, an eine Niederlassung oder direkt an den Fahrer. Wer die Unterlagen lieber persönlich übergibt, kann sie bei einem Besuch in München bei uns abgeben.

Das brauchen wir beim Thema Firmenfahrzeuge

Damit am Schalter nichts fehlt, prüfen wir vorab diese Papiere:

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis der vertretungsberechtigten Person
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. COC
  • eVB-Nummer der Flottenversicherung
  • SEPA-Mandat auf das Firmenkonto
  • Vollmacht der Firma für den Zulassungsdienst

Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.

Neue Niederlassung, neue Behörde

Angenommen, Sie führen einen Handwerksbetrieb mit Sitz in Münster und eröffnen eine Niederlassung in Osnabrück, für die Sie drei neue Transporter anschaffen. Sie entscheiden, ob die Fahrzeuge weiterhin auf den Münsteraner Hauptsitz oder auf die eingetragene Niederlassung laufen sollen. Davon hängt ab, welche Zulassungsstelle zuständig ist. Wir klären das mit Ihnen, sammeln die Unterlagen, prüfen sie in München und lassen die Anträge über unseren Partner bei der richtigen Behörde einreichen. Papiere und Kennzeichen gehen direkt an den neuen Standort. Einen Behördentermin müssen Sie dafür nicht wahrnehmen.

Umzug nach und aus Münster

Münster ist eine Stadt mit vielen Zuzügen und Wegzügen, nicht zuletzt wegen der Universität. Wer innerhalb Münsters umzieht, muss die neue Adresse in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen, die Behörde bleibt dieselbe. Wer aus einem Nachbarkreis nach Münster zieht, meldet sein Fahrzeug bei der städtischen Zulassungsstelle um und darf das bisherige Kennzeichen behalten, etwa ein ST, WAF oder COE. Umgekehrt geht das MS mit, wenn Sie Münster verlassen. Für die Ummeldung werden in der Regel beide Teile der Zulassungsbescheinigung, die Meldebestätigung, der Ausweis und ein gültiger Nachweis der Hauptuntersuchung benötigt. Die Adressänderung sollte zeitnah nach der Anmeldung beim Bürgeramt erfolgen, denn Steuerbescheide und Behördenpost gehen sonst an die alte Anschrift. Wir erledigen beides per Vollmacht.

Universitäts- und Verwaltungsstadt

Münster hat gut dreihunderttausend Einwohner und ist das Zentrum des Münsterlands in Westfalen. Die Stadt ist geprägt von einer großen Universität, weiteren Hochschulen, Gerichten, Verwaltungen und Versicherungskonzernen. Bekannt ist sie auch als Fahrradstadt, in der das Rad im Alltag eine größere Rolle spielt als in vielen anderen Großstädten. Trotzdem sind viele Menschen auf das Auto angewiesen, vor allem die Pendler aus dem ländlich geprägten Umland. Eine Nord-Süd-Autobahn führt am Stadtgebiet vorbei, der Dortmund-Ems-Kanal durchquert es. Für Fahrzeughalter heißt das: Firmenwagen, Pendlerfahrzeuge und Autos von Studierenden aus ganz Deutschland treffen hier zusammen. Die Zuständigkeit ist dabei jeweils eine andere, je nachdem, wo der Halter gemeldet ist oder das Unternehmen seinen Sitz hat.

Von Westfalen nach Bayern

Wer von Münster nach München zieht, gehört ab dem Zuzug zur Zuständigkeit des Kreisverwaltungsreferats, bei einem Wohnsitz im Landkreis zum Landratsamt München. Die Ummeldung ist Pflicht, das MS-Kennzeichen darf aber bleiben. Seit 2015 ist die Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich. Unternehmen aus Münster, die eine Niederlassung in Bayern eröffnen, stehen vor der Frage, auf welchen Sitz neue Fahrzeuge laufen sollen. Das entscheidet über die zuständige Behörde und damit auch über das Kennzeichen. Wir helfen, das für jeden Wagen sauber festzulegen, und führen die Vorgänge an beiden Orten. Wer umgekehrt aus München ins Münsterland geht, kann sein M-Kennzeichen genauso behalten und meldet bei der Behörde des neuen Wohnorts um. Auch Anhänger und Zweitwagen gehören bei einem Umzug mit auf die Liste.

So läuft der Auftrag

  1. 01

    Kontakt

    Formular, Telefon oder Mail — wir melden uns meist innerhalb einer Stunde.

  2. 02

    Post an uns

    Die Unterlagen reisen versichert nach München, alternativ geben Sie sie persönlich ab.

  3. 03

    Behörde

    Eingereicht wird über unser Partnernetz, abgemeldet werden kann auch direkt in München.

  4. 04

    Zurück zu Ihnen

    Sie erhalten Papiere und Kennzeichen per Versand und montieren die Schilder selbst.

Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto in Münster über einen Münchner Zulassungsdienst anmelden?

Ja. Zuständig bleibt die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Münster, eingereicht wird dort über unseren Partner. Sie schicken uns die Originalunterlagen, wir prüfen sie und organisieren den Rest. Papiere und Kennzeichen kommen per Versand zurück.

Wo wird ein Firmenwagen zugelassen, wenn die Firma in Münster sitzt und der Fahrer im Kreis Steinfurt wohnt?

Zuständig ist die Behörde am Sitz des Unternehmens, also die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Münster. Der Wohnort des Fahrers spielt keine Rolle, solange die Firma Halterin ist. Anders ist es, wenn der Mitarbeiter den Wagen selbst least oder kauft. Dann ist er Halter, und die Zulassungsstelle an seinem Wohnsitz ist zuständig.

Können Sie mehrere Firmenfahrzeuge auf einmal zulassen?

Ja. Für Unternehmen bündeln wir die Anträge und reichen sie über unseren Partner gemeinsam bei der Zulassungsstelle der Stadt Münster ein. Voraussetzung ist, dass für jedes Fahrzeug die nötigen Unterlagen vorliegen. Mit einer Dauervollmacht und den Firmendokumenten, die wir einmalig benötigen, geht jeder weitere Vorgang mit deutlich weniger Aufwand.

Muss ich als Student mein Auto in Münster ummelden?

Das hängt davon ab, wo Ihr Hauptwohnsitz liegt. Bleibt er bei den Eltern und Münster ist nur Nebenwohnsitz, kann das Auto dort zugelassen bleiben. Melden Sie Ihren Hauptwohnsitz in Münster an, ist die Ummeldung bei der städtischen Zulassungsstelle nötig. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie dabei behalten. Wir erledigen die Ummeldung per Post.

Was kostet es, wenn ich die Adressänderung verspätet mache?

Wer die neue Anschrift nicht unverzüglich eintragen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wie hoch es ausfällt, legt die Behörde im Einzelfall fest. Wichtiger ist oft der praktische Nachteil, dass Steuerbescheide und Schreiben der Zulassungsstelle nicht ankommen. Deshalb empfehlen wir, die Änderung bald nach dem Umzug zu erledigen.

Ich ziehe von Warendorf nach Münster. Brauche ich neue Schilder?

Nein. Sie melden Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Münster um, das WAF-Kennzeichen darf am Wagen bleiben. Nur wenn Sie ausdrücklich ein MS-Kennzeichen möchten, bekommen Sie neue Schilder. Für die Ummeldung brauchen wir beide Teile der Zulassungsbescheinigung, Ihre Meldebestätigung, eine Ausweiskopie und eine Vollmacht. Die Schilder bleiben einfach am Wagen, nur die Papiere werden aktualisiert.

Schildern Sie uns Ihren Vorgang in Münster — wir nennen den Festpreis und den Weg für Ihre Unterlagen.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

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