Seit 1983
Landkreis Freising · Kennzeichen FS

Zulassungsdienst in Neufahrn bei Freising

Neufahrn bei Freising liegt zwischen Autobahnkreuz und Flughafenumland und ist Standort zahlreicher Logistik- und Gewerbebetriebe. Für Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen fallen hier laufend Zulassungen, Umschreibungen und Abmeldungen an. Zuständig ist das Landratsamt Freising, das Kennzeichen lautet FS.

Zulassungsstelle
Landratsamt Freising
Sitz in Freising, 11,4 km Luftlinie
Kennzeichen
FS
Landkreis Freising
Landkreis
Freising
Unser Büro
22,8 km Luftlinie
Rüdesheimer Straße 21 — Neufahrn bei Freising liegt nordöstlich davon

Für Halter aus Neufahrn bei Freising führt der Weg nicht nach München, sondern zum Landratsamt Freising. Unterscheidungszeichen: FS.

Firmensitz entscheidet über die Behörde

Neufahrn gehört zum Landkreis Freising, die Zulassungsbehörde sitzt im Landratsamt in der Kreisstadt. Für Privatleute ist der Hauptwohnsitz ausschlaggebend, für Unternehmen der Sitz der Firma oder einer eingetragenen Niederlassung. Ein Logistikbetrieb mit Hauptsitz in München und Standort in Neufahrn kann seine Fahrzeuge je nach Eintragung also in München oder in Freising zulassen. Das hat praktische Folgen für Kennzeichen, Ansprechpartner und Termine. Wer seinen Firmensitz nach Neufahrn verlegt, muss die Fahrzeuge umschreiben lassen, darf die bisherigen Kennzeichen aber behalten. Mitarbeiter, die privat anderswo wohnen, sind davon nicht betroffen.

Fuhrpark und Firmenfahrzeuge verwalten

Für Firmenzulassungen verlangt die Behörde Nachweise über das Unternehmen, meist einen aktuellen Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung, dazu den Ausweis des Vertretungsberechtigten und eine Vollmacht, wenn ein Dienstleister auftritt. Die Kfz-Steuer wird per SEPA-Mandat vom Firmenkonto eingezogen. Bei größeren Fuhrparks lohnt eine dauerhafte Vollmacht, damit nicht für jede Zulassung neue Unterschriften nötig sind. Häufige Stolperstellen sind veraltete Registerauszüge nach einem Geschäftsführerwechsel und Versicherungsnachweise, die auf eine andere Gesellschaft der Gruppe lauten. Neben der Zulassung übernehmen wir auch Umschreibungen, Abmeldungen und die Planung wiederkehrender Termine im Rahmen unseres Fuhrparkmanagements.

Firmenunterlagen einmal hinterlegen

Unser Büro in der Rüdesheimer Straße liegt knapp 23 Kilometer von Neufahrn entfernt. Für Firmenkunden bietet es sich an, Registerauszug, Vollmacht und SEPA-Mandat einmal bei uns zu hinterlegen und anschließend nur noch die fahrzeugbezogenen Papiere nachzureichen, per Post oder persönlich ohne Termin. Wir fahren mit den Vorgängen zum Landratsamt Freising oder erledigen sie über einen Partner vor Ort. Die FS-Kennzeichen prägen wir in unserer eigenen Werkstatt. Papiere und Schilder gehen gesammelt an die Fuhrparkverwaltung oder an den Standort in Neufahrn, je nachdem, wo die Fahrzeuge übernommen werden.

Das brauchen wir beim Thema Firmenfahrzeuge

Passend zum Schwerpunkt dieser Seite sollten diese Unterlagen vorliegen:

  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis der vertretungsberechtigten Person
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. COC
  • eVB-Nummer der Flottenversicherung
  • SEPA-Mandat auf das Firmenkonto
  • Vollmacht der Firma für den Zulassungsdienst

Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.

Elektrische Lieferwagen für die Flotte

Angenommen, Sie nehmen für Ihr Unternehmen in Neufahrn mehrere elektrische Lieferwagen in den Fuhrpark auf und möchten sie mit E-Kennzeichen zulassen. Sie melden sich bei uns, und wir prüfen anhand der Übereinstimmungsbescheinigungen, ob die Fahrzeuge die Voraussetzungen erfüllen. Danach senden Sie uns die eVB-Nummern, den Registerauszug, das SEPA-Mandat, die Ausweiskopie der Geschäftsführung und eine Vollmacht. Wir erledigen die Zulassungen beim Landratsamt Freising selbst oder über einen Partner vor Ort. Die FS-Schilder mit dem E prägen wir in unserer Werkstatt und liefern sie zusammen mit den Papieren an den Standort, an dem die Fahrzeuge übernommen werden.

E-Kennzeichen für Pkw und Transporter

Ob ein Fahrzeug aus Neufahrn das E erhalten kann, ergibt sich aus den Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung. Reine Batteriefahrzeuge und Brennstoffzellenautos erfüllen die Voraussetzungen, bei Plug-in-Hybriden kommt es auf die eingetragenen Werte an. Deshalb lohnt der Blick in die Papiere, bevor der Antrag beim Landratsamt Freising gestellt wird. Bei einem Neufahrzeug wird das E zusammen mit der Erstzulassung beantragt, mit den üblichen Unterlagen und einem Vermerk im Antrag. Bei einem bereits zugelassenen Wagen folgt eine Umstellung mit neuen Schildern. Für Firmenflotten mit elektrischen Lieferwagen ist das E ebenso möglich wie für Pkw. Eine häufige Hürde ist die Unterschrift: Der Antrag muss vom eingetragenen Halter kommen, bei Dienstwagen also vom Unternehmen und nicht vom Fahrer, der das Fahrzeug täglich nutzt.

Verkehrsknoten im Freisinger Süden

Neufahrn liegt im Süden des Landkreises Freising zwischen Eching und der Kreisstadt, am Kreuz der Autobahnen nach Nürnberg und in Richtung Deggendorf. Östlich beginnt das Erdinger Moos mit dem Flughafen, im Westen wird die Gemeinde von Feldern und kleineren Ortsteilen gesäumt. Die S-Bahn hält im Ort und fährt nach Freising und in die Münchner Innenstadt, eine direkte Verbindung zum Flughafen besteht ebenfalls. Neben den großen Gewerbeflächen gibt es ausgedehnte Wohngebiete, in denen viele Familien leben. Für Fahrzeughalter bedeutet das viel Bewegung: Lieferfahrzeuge, Firmenflotten und private Pendler teilen sich dieselben Straßen, und viele Fahrzeuge sind auf Unternehmen zugelassen, deren Sitz nicht im Ort liegt. Für private Halter mit Wohnsitz in Neufahrn bleibt es dagegen beim Landratsamt Freising, gleich wo sie arbeiten.

Beschäftigte aus dem Umland

Viele, die in Neufahrner Betrieben arbeiten, wohnen in anderen Landkreisen, etwa im Erdinger oder Dachauer Raum. Für ihre privaten Fahrzeuge ist die Behörde am jeweiligen Wohnort zuständig, der Arbeitsplatz spielt dafür keine Rolle. Das gilt auch dann, wenn das Auto werktags überwiegend auf einem Firmenparkplatz in Neufahrn steht. Anders ist es bei Fahrzeugen, die der Arbeitgeber stellt und auf sich zulässt: Dann entscheidet der Sitz des Unternehmens oder der eingetragenen Niederlassung. Für die Zusammenarbeit mit uns ist der Wohnort unerheblich, denn wir fahren zur jeweils zuständigen Zulassungsstelle oder beauftragen einen Partner vor Ort. Wer mehrere Vorgänge für unterschiedliche Behörden hat, etwa ein privates Auto und einen Dienstwagen, kann alles gebündelt bei uns einreichen und erhält die Papiere gesammelt zurück.

Vier Schritte bis zum Kennzeichen

  1. 01

    Unterlagen

    Fahrzeugpapiere, eVB-Nummer, Ausweis und SEPA-Mandat zusammenlegen. Die Checklisten nennen alles je Vorgang.

  2. 02

    Übergabe

    Im Büro in der Rüdesheimer Straße ohne Termin abgeben oder per Post schicken. Die Vollmacht gibt es als Download.

  3. 03

    Behörde

    Wir prüfen die Unterlagen, reichen sie ein und prägen die Schilder im eigenen Haus.

  4. 04

    Rückgabe

    Papiere und gestempelte Kennzeichen holen Sie ab oder bekommen sie zugeschickt.

Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads

Häufige Fragen

Welche Zulassungsstelle ist für Neufahrn bei Freising zuständig?

Neufahrn bei Freising gehört zum Landkreis Freising, zuständig ist daher das Landratsamt Freising. Das Kennzeichen lautet FS.

Unser Unternehmen hat den Hauptsitz in München und ein Lager in Neufahrn. Wo lassen wir zu?

Das richtet sich danach, wo das Fahrzeug eingesetzt und welcher Standort als Halter eingetragen wird. Ist die Niederlassung in Neufahrn eingetragen und das Fahrzeug dort stationiert, kann das Landratsamt Freising zuständig sein. Sonst gilt der Hauptsitz in München. Wir klären die Zuständigkeit anhand Ihrer Registerdaten, bevor wir zulassen.

Müssen wir beim Umzug der Firma nach Neufahrn alle Kennzeichen tauschen?

Nein. Seit 2015 dürfen die bisherigen Kennzeichen beim Wechsel des Sitzes erhalten bleiben. Die Fahrzeuge müssen aber beim Landratsamt Freising auf die neue Anschrift umgeschrieben werden. Dafür brauchen wir den aktualisierten Registerauszug, die Zulassungsbescheinigungen und eine Vollmacht der Geschäftsführung. Die Fahrzeuge können während der Umstellung weiter genutzt werden.

Bleibt meine FS-Kombination bei der Umstellung auf das E erhalten?

Meist ja. Bei einer nachträglichen Umstellung wird das E an die bestehende Kombination angehängt, sodass Buchstaben und Zahlen gleich bleiben. Ist die Kombination so lang, dass das E nicht mehr auf das Schild passt, kann eine neue Kombination nötig werden. Die Änderung wird beim Landratsamt Freising eingetragen, die neuen Schilder prägen wir in unserer Werkstatt und schicken sie Ihnen zu.

Welche Vorteile bringt das E-Kennzeichen in Neufahrn?

Das legt jede Kommune selbst fest. Das E macht ein Fahrzeug erkennbar, damit Städte und Gemeinden zum Beispiel beim Parken Erleichterungen gewähren können. Ob und welche es in Neufahrn gibt, erfahren Sie bei der Gemeinde. Unabhängig davon richtet sich die Kfz-Steuer nach der Antriebsart und den gesetzlichen Regeln, nicht nach dem Kennzeichen. Das E allein spart also keine Steuer.

Muss der Fahrer eines elektrischen Firmentransporters den Antrag unterschreiben?

Nein. Den Antrag stellt der eingetragene Halter, bei einem Firmenfahrzeug also das Unternehmen, vertreten durch die im Register eingetragenen Personen. Mit deren Vollmacht übernehmen wir den Vorgang beim Landratsamt Freising. Der Fahrer muss weder unterschreiben noch erscheinen. Wichtig ist, dass Registerauszug, Firmenname und Anschrift in allen Unterlagen übereinstimmen, sonst verzögert sich die Zulassung.

Wir melden uns meist innerhalb einer Stunde mit dem konkreten Ablauf und dem Preis.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026