Seit 1983
Baden-Württemberg · Kennzeichen RT

Zulassungsdienst in Reutlingen

Reutlingen ist eine Große Kreisstadt, zuständig für Zulassungen ist deshalb das Landratsamt Reutlingen. Für Halter aus der Stadt übernehmen wir von München aus Dienstwagen- und Leasingvorgänge, Überführungen mit Kurzzeitkennzeichen und Ummeldungen. Sie senden uns die Unterlagen, ein Partner reicht sie ein, und alles Weitere kommt per Post zurück.

Zulassungsstelle
Zulassungsstelle des Landratsamts Reutlingen
Stadt im Landkreis Reutlingen
Kennzeichen
RT
Baden-Württemberg
Einwohner
rund 119.000
Platz 66 der deutschen Großstädte (2025)
Nach München
179 km Luftlinie
Reutlingen liegt westlich von München

Ein Büro in Reutlingen haben wir nicht, und das braucht es auch nicht: Die Unterlagen kommen per Post zu uns, eingereicht wird über einen Partner bei die Zulassungsstelle des Landratsamts Reutlingen. Das Kennzeichen lautet RT.

Das Landratsamt ist zuständig

Reutlingen ist eine Großstadt, aber nicht kreisfrei. Die Stadt gehört zum Landkreis Reutlingen und ist dessen Verwaltungssitz. Für Fahrzeuge aller Halter mit Wohnsitz oder Firmensitz in der Stadt ist deshalb die Zulassungsstelle des Landratsamts Reutlingen zuständig, die zugleich die Gemeinden des Landkreises betreut. Das Kennzeichen RT gilt im gesamten Kreis. Für Halter hat das einen Vorteil: Ein Umzug innerhalb des Landkreises, etwa von der Alb in die Stadt, ist kein Behördenwechsel, sondern nur eine Adressänderung. Anders beim Umzug nach Tübingen oder Stuttgart, dann wechselt die Zuständigkeit. Das RT-Kennzeichen dürfen Sie seit 2015 dabei behalten. Für Firmen gilt der Sitz der haltenden Niederlassung, nicht der Einsatzort des Fahrzeugs.

Dienstwagen, Leasing und Rückgabe

Rund um Reutlingen prägen mittelständische Industrie- und Technologieunternehmen die Wirtschaft, Dienstwagen gehören dort zum Alltag. Bei geleasten Fahrzeugen ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin, sie verwahrt meist die Zulassungsbescheinigung Teil II. Halter ist in der Regel das Unternehmen oder der Leasingnehmer, zuständig ist die Behörde an dessen Sitz, für Reutlinger Firmen also das Landratsamt Reutlingen. Für die Zulassung braucht es neben den üblichen Unterlagen eine Vollmacht oder Freigabe der Leasinggesellschaft. Am Ende der Laufzeit wird der Wagen je nach Vereinbarung abgemeldet oder zugelassen zurückgegeben. Die Abmeldung erledigen wir direkt in München, die Zulassung des Nachfolgefahrzeugs über unseren Partner beim Landratsamt. So entsteht keine Lücke zwischen altem und neuem Dienstwagen.

Von der Alb bis nach München

Reutlingen liegt 179 km Luftlinie westlich von München, und der Weg Ihrer Unterlagen führt zuerst zu uns. Sie schicken die Originale per Post oder Kurier, Firmen gern gesammelt für mehrere Fahrzeuge. In unserem Büro prüfen wir jeden Vorgang, gleichen Leasingfreigaben, Vollmachten und Fahrzeugdaten ab und halten Rücksprache, wenn etwas fehlt. Anschließend reicht ein Partner aus unserem bundesweiten Netz die Anträge bei der Zulassungsstelle des Landratsamts Reutlingen ein. Ein Büro in Reutlingen betreiben wir nicht. Zurück kommen Papiere und Kennzeichen per Post oder Kurier, bei Dienstwagen auf Wunsch direkt an den Fahrer, bei Rückgaben die Abmeldebestätigung an die Leasinggesellschaft.

Unterlagen zum Thema Leasing

Liegen diese Unterlagen vollständig bei, läuft der Vorgang ohne Rückfragen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I; Teil II liegt meist beim Leasinggeber
  • Freigabe oder Vollmacht des Leasinggebers
  • eVB-Nummer
  • Ausweis bzw. Handelsregisterauszug des Halters
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.

Dienstwagenwechsel ohne Lücke

Angenommen, Sie betreuen den Fuhrpark eines Maschinenbauers in Reutlingen, und ein Leasingvertrag läuft aus. Das Nachfolgefahrzeug steht beim Händler bereit. Sie schicken uns für den neuen Wagen die Zulassungsbescheinigung Teil II oder die Freigabe der Leasinggesellschaft, die Übereinstimmungsbescheinigung, eVB, SEPA-Mandat, Handelsregisterauszug und Vollmacht, für den alten Teil I und die Kennzeichen. Wir melden das alte Fahrzeug direkt in München ab und schicken die Bestätigung an die Leasinggesellschaft. Unser Partner lässt den neuen Wagen beim Landratsamt Reutlingen zu. Die RT-Kennzeichen kommen per Post, und der Wechsel ist in unserer Fuhrparksoftware dokumentiert.

Überführen nach Reutlingen

Nicht jedes Fahrzeug, das nach Reutlingen soll, steht schon dort. Wer auswärts ein Auto kauft oder einen Dienstwagen von einer Niederlassung abholt, braucht für die Fahrt ein gültiges Kennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen gilt fünf Tage, ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und darf nur für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden. Nötig sind eine eigene eVB und in der Regel eine gültige Hauptuntersuchung, ansonsten ist nur die Fahrt zur Prüfstelle erlaubt. Die Alternative ist eine endgültige Zulassung vor der Abholung: Das Fahrzeug wird beim Landratsamt Reutlingen zugelassen, und Sie holen es gleich mit den RT-Kennzeichen ab. Welcher Weg besser passt, hängt davon ab, ob die Papiere vorab vorliegen. Wir beraten Sie und beantragen das Passende über unseren Partner.

Reutlingen am Fuß der Alb

Reutlingen hat knapp hundertzwanzigtausend Einwohner und liegt am Rand der Schwäbischen Alb, südlich von Stuttgart und in direkter Nachbarschaft zu Tübingen. Früher war die Stadt ein Zentrum der Textilindustrie, heute prägen Maschinenbau, Elektronik, Automobilzulieferer und eine Hochschule mit technischem und wirtschaftlichem Profil das Bild. Die Region ist stark auf das Auto ausgerichtet, denn viele Orte auf der Alb sind mit Bus und Bahn nur eingeschränkt erreichbar. Der Verkehr Richtung Stuttgart und Tübingen läuft vor allem über gut ausgebaute Bundesstraßen. Für Fahrzeughalter heißt das: viele Pendler, viele Firmenwagen, und bei Umzügen zwischen Reutlingen, Tübingen und dem Großraum Stuttgart oft ein Behördenwechsel. Ihr Kennzeichen können Sie dabei behalten, die Ummeldung bei der neuen Stelle bleibt aber Pflicht.

Schwaben und Oberbayern verbinden

Reutlingen liegt 179 km Luftlinie von München entfernt. Unternehmen aus der Region mit Kunden oder Standorten in Bayern kennen die Folge: Für die Fahrzeuge jeder Niederlassung ist eine andere Behörde zuständig. Wir übernehmen die Vorgänge gebündelt, verwalten die Flotte in unserer eigenen Software und behalten Leasingenden, Hauptuntersuchungen und Halterwechsel im Blick. Privatleute, die von Reutlingen nach München ziehen, melden ihr Fahrzeug beim KVR oder im Landkreis beim Landratsamt München um und dürfen das RT-Kennzeichen behalten. Wer umgekehrt aus München auf die Alb zieht, kann sein M-Kennzeichen mitnehmen. Und wer in München einen Dienstwagen übernimmt, der künftig in Reutlingen gehalten wird, kann ihn mit einem Kurzzeitkennzeichen überführen oder vorab beim Landratsamt Reutlingen zulassen lassen.

Der Ablauf mit uns

  1. 01

    Anfrage

    Vorgang, Fahrzeug und Wohnort nennen. Wir sagen, welche Unterlagen gebraucht werden, und nennen den Preis vorab.

  2. 02

    Versand

    Originalunterlagen und Vollmacht versichert an unser Büro in der Rüdesheimer Straße schicken.

  3. 03

    Einreichung

    Wir prüfen alles und lassen den Vorgang über unseren Partner bei der zuständigen Stelle einreichen.

  4. 04

    Rücksendung

    Papiere und gestempelte Kennzeichen kommen nachverfolgbar zu Ihnen zurück.

Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto in Reutlingen über einen Münchner Zulassungsdienst anmelden?

Ja. Zuständig bleibt die Zulassungsstelle des Landratsamts Reutlingen, eingereicht wird dort über unseren Partner. Sie schicken uns die Originalunterlagen, wir prüfen sie und organisieren den Rest. Papiere und Kennzeichen kommen per Versand zurück.

Wer muss bei einem Leasingwagen in Reutlingen die Zulassung beantragen?

Beantragt wird die Zulassung vom künftigen Halter, bei Dienstwagen meist vom Unternehmen, bei privatem Leasing vom Leasingnehmer. Da die Leasinggesellschaft die Zulassungsbescheinigung Teil II verwahrt, braucht es deren Mitwirkung. Oft übernimmt sie oder der Händler die Zulassung. Wenn nicht, erledigen wir das über unseren Partner beim Landratsamt Reutlingen mit Ihrer Vollmacht.

Muss ich einen Leasingwagen vor der Rückgabe abmelden?

Das hängt vom Leasingvertrag ab. Manche Gesellschaften wollen das Fahrzeug zugelassen zurück, andere abgemeldet. Klären Sie das vorab. Soll abgemeldet werden, geht das bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland, also auch bei uns in München. Sie schicken die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen, wir melden ab und senden die Bestätigung an Sie oder direkt an die Leasinggesellschaft.

Gilt ein Kurzzeitkennzeichen aus Reutlingen auch in anderen Bundesländern?

Ja. Das Kurzzeitkennzeichen gilt bundesweit, allerdings nur fünf Tage und nur für das Fahrzeug, für das es ausgegeben wurde. Sie dürfen es für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten nutzen, also etwa um einen in Bayern gekauften Dienstwagen nach Reutlingen zu bringen. Für Fahrten ins Ausland wird es nicht in jedem Land anerkannt, dafür eignet sich eher ein Ausfuhrkennzeichen.

Kann ein Dienstwagen auf den Mitarbeiter statt auf die Firma zugelassen werden?

Das ist möglich, wenn der Mitarbeiter nach dem Vertrag Halter sein soll, etwa bei manchen Modellen mit Gehaltsumwandlung. Dann ist die Behörde an seinem Wohnsitz zuständig, nicht am Firmensitz. Bei den meisten Dienstwagen ist aber das Unternehmen Halter, und zuständig ist das Landratsamt Reutlingen, wenn die Firma dort sitzt. Wir klären mit Ihnen und der Leasinggesellschaft, welche Variante vorgesehen ist.

Muss ich einen Umzug innerhalb des Landkreises Reutlingen melden?

Ja, die neue Anschrift muss unverzüglich in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Da das Landratsamt Reutlingen für Stadt und Landkreis zuständig ist, bleibt die Behörde gleich, und das RT-Kennzeichen bleibt am Fahrzeug. Es handelt sich also um eine reine Adressänderung. Sie schicken uns Teil I und die Meldebescheinigung, unser Partner lässt die Anschrift ändern und schickt die Bescheinigung zurück.

Schildern Sie uns Ihren Vorgang in Reutlingen — wir nennen den Festpreis und den Weg für Ihre Unterlagen.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026