Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nicht einfach zur Prüfstelle gefahren werden — auch nicht „nur kurz“. Ohne Zulassung und Versicherungsschutz ist jede Fahrt im öffentlichen Verkehrsraum unzulässig.
Die zulässigen Wege
- Kurzzeitkennzeichen: der Standardweg. Fahrt zur Prüfstelle ist ausdrücklich vorgesehen
- Rote Kennzeichen: nur für Betriebe, mit Fahrtenbuch
- Transport: Anhänger oder Abschleppwagen — dann braucht das Fahrzeug gar kein Kennzeichen
- Mobile Prüfung: manche Prüforganisationen kommen zu Werkstätten und Höfen
Wichtig: Ein Kurzzeitkennzeichen bekommen Sie bei abgelaufener HU nur eingeschränkt — erlaubt ist dann ausschließlich die Fahrt zur nächstgelegenen Prüfstelle. Details unter Kurzzeitkennzeichen ohne TÜV.
Was die Prüfstelle sehen will
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Abmeldebescheinigung
- Letzter HU-Bericht, wenn vorhanden
- Verkehrssicheres Fahrzeug — sonst wird nicht geprüft, die Gebühr fällt trotzdem an
Vor dem Termin prüfen
Beleuchtung, Reifenprofil und -alter, Bremsflüssigkeit, Rost an tragenden Teilen. Nach längerer Standzeit sind Bremsscheiben und Batterie die typischen Kandidaten. Eine Vorabprüfung in der Werkstatt kostet weniger als eine Nachuntersuchung.
Danach
Mit bestandener HU steht der Wiederzulassung nichts im Weg. Wir organisieren Prüftermin, Kurzzeitkennzeichen und Zulassung in einem Ablauf: TÜV-Service.
