Anhänger wechseln oft privat den Besitzer — über Kleinanzeigen, im Bekanntenkreis, unter Nachbarn. Weil es um überschaubare Beträge geht, wird es gern locker gehandhabt. Genau das rächt sich, wenn der Käufer den Anhänger nicht ummeldet oder später einen Mangel reklamiert.
Vor dem Verkauf
- Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief bereitlegen — ohne Brief lässt sich der Anhänger nicht umschreiben
- HU-Termin prüfen: Eine frische Plakette steigert den Preis spürbar
- Beleuchtung, Reifen und bei gebremsten Anhängern die Auflaufbremse durchsehen
- Eintragungen prüfen, etwa eine 100-km/h-Zulassung
Der Kaufvertrag
Ein schriftlicher Vertrag schützt beide Seiten. Hinein gehören:
- Namen und Anschriften von Käufer und Verkäufer, Ausweisnummer des Käufers
- Hersteller, Typ, FIN, zulässige Gesamtmasse, Kennzeichen
- Kaufpreis, Zahlungsart, Datum und Uhrzeit der Übergabe
- bekannte Mängel und Vorschäden
- als Privatverkäufer: Ausschluss der Sachmängelhaftung
Eine Vorlage und wie Sie sie ausfüllen, zeigt der Beitrag Anhänger-Kaufvertrag richtig ausfüllen.
Gewährleistungsausschluss hat Grenzen: Er schützt nicht, wenn Sie einen bekannten Mangel verschweigen. Was Sie wissen — morscher Boden, undichte Plane, schwache Bremse —, gehört in den Vertrag.
Abmelden oder angemeldet übergeben?
Abmelden vor der Übergabe ist der sicherste Weg. Steuer und Versicherung enden, und Sie haften für nichts mehr, was der Käufer mit dem Anhänger anstellt. Der Käufer braucht dann ein Kurzzeitkennzeichen oder muss den Anhänger transportieren lassen.
Angemeldet übergeben ist bequemer, aber riskanter. Dann den Verkauf sofort der Versicherung und der Zulassungsstelle melden und den Käufer im Vertrag verpflichten, zügig umzumelden. Mehr zur Abwägung: Verkauft — abmelden oder umschreiben?
Was der Käufer bekommt
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- bei Abmeldung die Abmeldebescheinigung
- HU-Bericht, 100-km/h-Bescheinigung, Rechnungen
- alle Schlüssel für Schloss und Kupplungssicherung
Die Umschreibung auf den Käufer ist unkompliziert, siehe Anhänger ummelden. Wir erledigen sie in München auf Wunsch für beide Seiten.
