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Auto bei Trennung — wem gehört es, und wer darf es behalten?

Wem gehört das Auto bei Trennung oder Scheidung? Warum der Fahrzeugbrief nichts entscheidet, was beim Familienauto gilt und wie Sie Eigentum nachweisen.

KFZ-Voll-Service München2 Min. Lesezeit
Auto bei Trennung — wem gehört es, und wer darf es behalten?

Bei einer Trennung ist das Auto oft der erste Streitpunkt, weil beide es täglich brauchen. Die häufigste Annahme lautet: Wer im Fahrzeugbrief steht, dem gehört es. Das stimmt so nicht — und wer darauf baut, erlebt Überraschungen.

Der Fahrzeugbrief entscheidet nicht

Im Fahrzeugbrief steht der Halter, nicht der Eigentümer. Das Dokument sagt es sogar selbst: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer ausgewiesen. Eigentümer ist, wer das Auto gekauft hat oder dem es übertragen wurde. Den Unterschied erklärt Kfz-Eigentümer und Halter.

Unverheiratete Paare

Hier gilt schlicht das Eigentum. Wer das Auto gekauft und bezahlt hat, dem gehört es — auch wenn es auf den Partner zugelassen ist. Haben beide gezahlt und stehen beide im Kaufvertrag, besteht Miteigentum. Dann müssen sich beide einigen: Einer übernimmt das Auto und zahlt den anderen aus, oder es wird verkauft und der Erlös geteilt. Mehr zum gemeinsamen Eigentum unter Zwei Halter, zwei Eigentümer.

Verheiratete Paare

Bei Ehepaaren kommt eine Besonderheit hinzu: Ein Auto, das überwiegend für die Familie genutzt wurde — für Einkäufe, Kinder, gemeinsame Fahrten —, kann als Haushaltsgegenstand gelten. Dann kann es bei der Trennung einem Partner zugewiesen werden, auch wenn es formal dem anderen gehört. Ein Auto, das vor allem ein Partner für den Arbeitsweg nutzt, bleibt dagegen in der Regel dessen persönliches Eigentum und fällt in den Zugewinnausgleich.

Finanziert oder geleast? Dann gehört das Auto meist noch der Bank oder der Leasinggesellschaft, die auch den Fahrzeugbrief hält. Wer weiterzahlt und wer das Auto nutzt, ist eine Frage der Vereinbarung zwischen den Partnern — die Bank hält sich an den Vertragspartner.

Eigentum belegen

  • Kaufvertrag mit Käufernamen
  • Überweisungsbelege oder Kreditvertrag
  • Rechnung des Händlers
  • schriftliche Vereinbarungen zwischen den Partnern

Fehlt der Kaufvertrag, gibt es andere Wege, siehe Eigentumsnachweis ohne Kaufvertrag.

Nach der Einigung: umschreiben

Behält der Partner das Auto, der bisher nicht Halter war, wird es auf ihn umgeschrieben. Er braucht eine eigene eVB-Nummer, und die Schadenfreiheitsklasse bleibt beim bisherigen Versicherungsnehmer — ein Punkt, der bei der Einigung oft vergessen wird. Siehe Halter und Versicherungsnehmer. Die Umschreibung erledigen wir bei den Münchner Zulassungsstellen: Auto ummelden in München.

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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