Den Kaufvertrag braucht man jahrelang nicht — bis zur Trennung, zum Erbfall, zum Streit mit der Versicherung oder zum Verkauf an einen misstrauischen Käufer. Dann ist er oft nicht mehr auffindbar. Das ist lästig, aber selten ein unlösbares Problem.
Warum der Fahrzeugbrief nicht reicht
Die Zulassungsbescheinigung Teil II enthält im Feld C.4c den Satz: „Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen.“ Der Brief nennt den Halter, also die Person, auf die das Auto zugelassen ist. Das kann der Eigentümer sein, muss es aber nicht. Mehr zum Unterschied unter Eigentümer und Halter.
Trotzdem hat der Brief Gewicht: Wer ein Auto zusammen mit Brief und Schlüsseln besitzt, für den spricht im Streitfall eine gesetzliche Vermutung, dass er auch Eigentümer ist. Wer das bestreitet, muss es beweisen.
Belege, die den Kaufvertrag ersetzen
- Zahlungsnachweis: Überweisung mit Verwendungszweck, Kontoauszug, Quittung über Barzahlung
- Rechnung des Händlers, bei Neuwagen auch die Auftragsbestätigung
- Kreditvertrag und Bestätigung der Bank über die Ablösung
- Nachträgliche Bestätigung des Verkäufers: Ein kurzes Schreiben mit Fahrzeugdaten, FIN, Datum und Kaufpreis, unterschrieben vom damaligen Verkäufer
- Zeugen, die beim Kauf dabei waren
- Versicherungs- und Werkstattunterlagen auf Ihren Namen als Indiz
Kaufvertrag im Nachhinein? Ein neu aufgesetzter Kaufvertrag ist zulässig, wenn er den damaligen Kauf richtig wiedergibt und beide ihn unterschreiben. Er muss das tatsächliche Datum und den tatsächlichen Preis nennen — ein rückdatierter Vertrag mit falschen Angaben ist keine gute Idee.
Wann der Nachweis gebraucht wird
- bei Trennung oder Scheidung
- bei Erbfall und Ummeldung nach Todesfall
- bei Diebstahl oder Totalschaden gegenüber der Kasko
- wenn der Fahrzeugbrief verloren ist und neu ausgestellt werden soll — siehe Fahrzeugbrief verloren
Für die Zulassung selten nötig
Die Zulassungsstelle fragt bei einer Umschreibung in der Regel nicht nach dem Kaufvertrag, sondern nach Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein und eVB. Fehlt der Brief, wird es aufwendiger — dann kann ein Eigentumsnachweis doch gefragt sein. Wir klären das vorab mit der Behörde. Anfrage stellen.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
