„Überführungskennzeichen“ ist kein eigener amtlicher Begriff — gemeint ist fast immer das Kurzzeitkennzeichen, seltener das rote Händlerkennzeichen oder das Ausfuhrkennzeichen. Welches Sie brauchen, hängt vom Ziel der Fahrt ab.
Die drei Varianten
- Kurzzeitkennzeichen: Überführung innerhalb Deutschlands, bis fünf Tage, für jedermann
- Ausfuhrkennzeichen: Überführung ins Ausland mit anschließender Zulassung dort, bis zwölf Monate
- Rotes Kennzeichen: Dauerlösung für Betriebe mit wiederkehrenden Überführungen
Was sich online erledigen lässt
Versicherung anfordern, Unterlagen übermitteln, Vollmacht unterschreiben, Termin und Abholung abstimmen — all das läuft digital. Nicht online geht die Prägung samt Stempelplakette. Wer Schilder verschicken lässt, plant ein bis zwei Werktage ein; wer sie abholt, fährt oft am selben Tag.
Planungsfehler Nummer eins: Die Überführung wird für Samstag geplant, das Kennzeichen aber erst freitagnachmittags beantragt. Zulassungsstellen schließen früh — beantragen Sie zwei Werktage vorher.
Kosten
Für die Überführung innerhalb Deutschlands liegt das Komplettpaket bei uns bei 120 €, inklusive Versicherung, Schildern und Gebühren. Für Fahrten ins Ausland rechnen Sie mit der längeren Versicherungslaufzeit — siehe Ausfuhrkennzeichen.
Anhänger nicht vergessen
Wird ein Anhänger mit überführt, braucht er ein eigenes Kennzeichen: Überführungskennzeichen für Anhänger.
Grundlagen zum Ablauf: Leitfaden Probe- und Überführungsfahrten.
