Sie können jede Ummeldung durch eine andere Person erledigen lassen — Ehepartner, Kollegin, Autohaus oder Zulassungsdienst. Die Behörde verlangt dafür eine schriftliche Vollmacht. Fehlt darin ein Punkt, wird der Vorgang am Schalter abgebrochen.
Was in die Vollmacht gehört
- Vollständiger Name und Anschrift des Halters (Vollmachtgeber)
- Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
- Fahrzeug eindeutig bezeichnet: Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Der konkrete Vorgang: Umschreibung, Halterwechsel, Adressänderung
- Datum und eigenhändige Unterschrift des Halters
Eine allgemein gehaltene „Vollmacht für alles rund ums Auto“ akzeptieren viele Zulassungsstellen nicht. Schreiben Sie den Vorgang konkret hinein.
Diese Unterlagen müssen mit
- Ausweis des Halters in Kopie — Vorder- und Rückseite
- Ausweis der bevollmächtigten Person im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- eVB-Nummer und SEPA-Mandat
- HU-Nachweis, wenn fällig
Wichtig beim Halterwechsel: Hier braucht es zwei Willenserklärungen — Verkäufer und Käufer. Wer beide Seiten vertritt, braucht auch zwei Vollmachten.
Firmenfahrzeuge
Bei juristischen Personen unterschreibt, wer im Handelsregister vertretungsberechtigt ist. Dazu gehört ein aktueller Handelsregisterauszug, oft nicht älter als drei Monate. Für Fuhrparks lohnt eine Dauervollmacht auf den Dienstleister — wir hinterlegen sie einmal und wickeln danach jeden Vorgang ohne neuen Papierlauf ab. Mehr dazu unter Fuhrparkmanagement.
Vordruck
Unsere geprüften Vordrucke für Privatpersonen und Firmen liegen unter Downloads — ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben. Passt zu allen Vorgängen bei Münchner Zulassungsstellen.
Verwandte Themen: Vollmacht für die Abmeldung und Vollmacht beim Autoverkauf.
