Ein Wohnmobil wird angemeldet wie ein Auto — bis auf ein paar Punkte, die sich alle aus dem Gewicht ergeben. Wer sie vor dem Kauf kennt, erlebt bei Führerschein, Steuer und HU keine Überraschung.
Die Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II, bei einem neuen Fahrzeug die Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- eVB-Nummer der Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
Der Ablauf entspricht der Anmeldung eines Gebrauchtwagens. Wichtig ist, dass im Fahrzeugschein als Aufbauart „Wohnmobil“ eingetragen ist. Ein selbst ausgebauter Kastenwagen ist steuerlich erst dann ein Wohnmobil, wenn Prüfer und Zulassungsstelle die Umschlüsselung abgenommen haben.
Das Gewicht entscheidet
Maßgeblich ist die zulässige Gesamtmasse im Fahrzeugschein, nicht das tatsächliche Gewicht.
- Führerschein: Bis 3,5 Tonnen reicht Klasse B. Darüber bis 7,5 Tonnen brauchen Sie C1 — oder die alte Klasse 3, die solche Fahrzeuge einschließt.
- Hauptuntersuchung: Bis 3,5 Tonnen gilt der Pkw-Rhythmus, erstmals nach drei Jahren, dann alle zwei. Zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen alle zwei Jahre in den ersten sechs Jahren, danach jährlich. Über 7,5 Tonnen jährlich.
- Kfz-Steuer: Für Wohnmobile berechnet sie sich nach Gewicht und Schadstoffklasse, nicht nach Hubraum wie beim Pkw. Das ist bei schweren Fahrzeugen meist günstiger, als viele erwarten.
Auflastung prüfen: Viele Wohnmobile auf 3,5-Tonnen-Basis lassen sich auflasten, etwa auf 3,85 oder 4,25 Tonnen. Das bringt Zuladung, kostet aber die Fahrerlaubnis-Klasse B und ändert das HU-Intervall. Rechnen Sie vorher, ob das für alle Fahrer passt.
Saisonkennzeichen
Wer nur im Sommer reist, spart mit einem Saisonkennzeichen Steuer und Versicherung für die Wintermonate. Das Wohnmobil darf dann außerhalb der Saison nicht im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden — Sie brauchen also einen privaten Stellplatz oder eine Halle. Rechenbeispiele stehen unter Saisonkennzeichen: Kosten.
Import aus dem Ausland
Gebrauchte Wohnmobile kommen häufig aus Italien, Frankreich oder den Niederlanden. Mit EU-Papieren und COC geht die Zulassung meist glatt, ohne COC braucht es ein Gutachten. Die Einzelheiten stehen unter Importauto zulassen. Für die Fahrt nach Deutschland eignet sich ein Kurzzeitkennzeichen oder das Ausfuhrkennzeichen des Herkunftslandes.
Anmeldung durch uns
Wir melden Wohnmobile in München und im Landkreis an, prägen die Schilder — auch in kleineren Formaten für enge Kennzeichenfelder — und prüfen die Papiere vorher auf Stolpersteine. Anmeldung anfragen.
