Seit 1983
Nordrhein-Westfalen · Kennzeichen GL

Zulassungsdienst in Bergisch Gladbach

Bergisch Gladbach grenzt an Köln und ist Kreisstadt des Rheinisch-Bergischen Kreises, aber nicht kreisfrei. Für Fahrzeuge ist daher die Zulassungsstelle des Kreises zuständig. Wir sitzen 451 km entfernt in München und arbeiten ohne Büro vor Ort: mit dem Postweg, einem Partner an der Kreisbehörde und dem Rückversand zu Ihnen.

Zulassungsstelle
Zulassungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises
Stadt im Rheinisch-Bergischer Kreis
Kennzeichen
GL
Nordrhein-Westfalen
Einwohner
rund 111.000
Platz 73 der deutschen Großstädte (2025)
Nach München
451 km Luftlinie
Bergisch Gladbach liegt nordwestlich von München

Zuständig ist die Zulassungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises. Wir übernehmen die Vorbereitung, prüfen Ihre Papiere und lassen den Vorgang über unser bundesweites Partnernetz einreichen. Abmelden können wir sogar direkt in München.

Kreisbehörde mit dem Kennzeichen GL

Die Zulassungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises betreut Halter aus Bergisch Gladbach und aus den übrigen Städten und Gemeinden des Kreises, etwa Leichlingen, Overath oder Wermelskirchen. Das Kennzeichen lautet GL. Für Halter ist die Nähe zu Köln die wichtigste Besonderheit: Die Stadtgrenze ist nah, und wer nach Köln zieht, wechselt zur städtischen Kölner Behörde mit dem Kennzeichen K. Ähnlich ist es mit Leverkusen, 12 km entfernt und ebenfalls kreisfrei. Innerhalb des Kreises bleibt die Behörde dagegen gleich, ein Umzug von Bensberg nach Overath ändert nur die Adresse. Das GL-Kennzeichen darf bei jedem Umzug seit 2015 am Fahrzeug bleiben. Abmelden können Sie es überall.

Wunschkennzeichen mit GL

Das Unterscheidungszeichen GL steht fest, frei wählbar sind die Buchstaben und Zahlen dahinter, soweit die Kombination nicht vergeben oder gesperrt ist. Beliebt sind Initialen, Geburtsjahre oder Kombinationen mit persönlichem Bezug. Die Reservierung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle, also beim Rheinisch-Bergischen Kreis, und gilt nur für eine begrenzte Zeit. Innerhalb dieser Frist muss das Fahrzeug zugelassen oder umgeschrieben werden. Wir fragen für Sie mehrere Varianten ab, reservieren die passende und verbinden die Reservierung direkt mit der Zulassung über unseren Partner. So vermeiden Sie, dass eine reservierte Kombination verfällt, weil Unterlagen fehlen. Beachten Sie: Ein neues Wunschkennzeichen mit K oder M gibt es nur bei Wohnsitz in Köln oder München, ein bestehendes darf beim Umzug aber mitgenommen werden.

Aus dem Bergischen beauftragt

Von Bergisch Gladbach aus beauftragen Sie uns am einfachsten schriftlich. Sie erhalten eine Unterlagenliste, eine Vollmacht und, bei Wunschkennzeichen, eine Auswahl verfügbarer Kombinationen. Die Originaldokumente schicken Sie per Einschreiben nach München, wo wir sie auf Vollständigkeit und Übereinstimmung prüfen. Anschließend geht der Vorgang an unseren Partner, der ihn bei der Kreisbehörde einreicht und die Schilder bereitstellt. Papiere, Plaketten und Kennzeichen kommen per Kurier oder Post an Ihre Adresse in Bergisch Gladbach. Sollte die Behörde nachfragen, klären wir das mit dem Partner, ohne dass Sie selbst tätig werden müssen, solange die Unterlagen vollständig waren.

Unterlagen zum Thema Wunschkennzeichen

Passend zum Schwerpunkt dieser Seite sollten diese Unterlagen vorliegen:

  • Reservierungsbestätigung der zuständigen Zulassungsstelle
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer

Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.

Neues Auto, alte Initialen

Angenommen, Sie wohnen in Bergisch Gladbach, verkaufen Ihr altes Auto und möchten die Kombination GL mit Ihren Initialen auf das neue Fahrzeug übernehmen. Zuerst melden wir das alte Fahrzeug ab und beantragen dabei, dass die Kombination für Sie reserviert bleibt. Sobald der Händler die Papiere des neuen Autos übergibt, senden Sie uns Zulassungsbescheinigung Teil II oder Übereinstimmungsbescheinigung, eVB-Nummer und SEPA-Mandat. Unser Partner lässt das neue Fahrzeug beim Rheinisch-Bergischen Kreis mit der reservierten Kombination zu. Die Kennzeichen kommen mit neuen Plaketten per Post zu Ihnen.

Abmelden ohne Umweg über den Kreis

Eine Abmeldung muss nicht dort erfolgen, wo das Fahrzeug zugelassen wurde. Ein GL-Fahrzeug lässt sich also in Bergisch Gladbach abmelden, aber ebenso in Köln, Leverkusen oder bei uns in München. Das ist hilfreich, wenn das Auto nach einem Umzug noch nicht umgemeldet wurde oder in einer anderen Stadt verkauft oder verschrottet wird. Benötigt werden die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen, bei einer Verschrottung der Verwertungsnachweis. Nach der Abmeldung werden die Plaketten entfernt, die Daten gehen elektronisch an Zoll und Versicherung. Möchten Sie Ihr Wunschkennzeichen behalten, sprechen Sie das vor der Abmeldung an; eine Reservierung für eine spätere Zulassung ist in der Regel möglich. Wir erledigen Abmeldungen für den Rheinisch-Bergischen Kreis über unseren Partner oder direkt beim KVR, je nachdem, wo die Unterlagen gerade sind.

Papierstadt vor den Toren Kölns

Bergisch Gladbach zählt rund hundertzehntausend Einwohner und ist die größte Stadt des Rheinisch-Bergischen Kreises. Historisch ist die Stadt eng mit der Papierherstellung verbunden, ein Industriemuseum in einer alten Papiermühle erinnert daran. Heute prägen Dienstleistung, Handel und eine große Zahl von Pendlern das Bild, denn viele arbeiten in Köln und wohnen im grüneren Bergischen. Stadtteile wie Bensberg mit seinem Schloss oder Refrath gehen fast nahtlos in Kölner Viertel über. Der Autoverkehr nach Köln ist entsprechend dicht, Autobahnanschlüsse liegen am Stadtrand. Für Fahrzeughalter bedeutet die Lage viele Umzüge über die Stadtgrenze nach Köln und zurück, viele Zweitwagen in Familien und einen Alltag, in dem Wohnort und Arbeitsort meist in unterschiedlichen Zulassungsbezirken liegen.

Rheinland und Oberbayern verbinden

Zwischen dem Rheinland und München gibt es enge berufliche Verbindungen, etwa in Medien, Versicherungen und Beratung, und damit häufige Umzüge in beide Richtungen. Wer von Bergisch Gladbach nach München zieht, meldet das Fahrzeug beim KVR um und darf das GL-Kennzeichen behalten. Wer umgekehrt aus München ins Bergische kommt, nimmt sein M-Kennzeichen mit und meldet beim Rheinisch-Bergischen Kreis um. Unternehmen mit Büros in beiden Regionen profitieren davon, dass wir die Fahrzeuge unabhängig von der zuständigen Behörde gemeinsam betreuen, in Bergisch Gladbach über unseren Partner, in München selbst. Und wer in München ein Auto kauft und es ins Bergische bringt, kann es vorab über uns beim Rheinisch-Bergischen Kreis zulassen lassen, sodass er bereits mit GL-Schildern losfährt.

Vier Schritte bis zum Kennzeichen

  1. 01

    Anfrage

    Vorgang, Fahrzeug und Wohnort nennen. Wir sagen, welche Unterlagen gebraucht werden, und nennen den Preis vorab.

  2. 02

    Versand

    Originalunterlagen und Vollmacht versichert an unser Büro in der Rüdesheimer Straße schicken.

  3. 03

    Einreichung

    Wir prüfen alles und lassen den Vorgang über unseren Partner bei der zuständigen Stelle einreichen.

  4. 04

    Rücksendung

    Papiere und gestempelte Kennzeichen kommen nachverfolgbar zu Ihnen zurück.

Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto in Bergisch Gladbach über einen Münchner Zulassungsdienst anmelden?

Das geht. Wir arbeiten außerhalb Münchens mit Partnern zusammen, die bei die Zulassungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises einreichen. Für eine reine Abmeldung brauchen Sie nicht einmal das: Abmelden können wir bei jeder Zulassungsstelle, auch in München.

Wie lange gilt eine Reservierung für ein GL-Wunschkennzeichen?

Die Dauer legt die Zulassungsstelle des Rheinisch-Bergischen Kreises fest, sie ist in jedem Fall begrenzt. Innerhalb dieser Zeit muss die Zulassung erfolgen, sonst wird die Kombination wieder frei. Deshalb reservieren wir am liebsten erst, wenn Ihre Unterlagen vollständig bei uns vorliegen, und reichen die Zulassung dann zügig über unseren Partner ein. So verfällt keine Reservierung ungenutzt.

Bekomme ich in Bergisch Gladbach ein K-Kennzeichen?

Nein, solange Ihr Wohnsitz in Bergisch Gladbach liegt, vergibt die zuständige Kreisbehörde das Kennzeichen GL. Ein neues K-Kennzeichen gibt es nur bei Wohnsitz in Köln. Ziehen Sie allerdings von Köln nach Bergisch Gladbach, dürfen Sie Ihr bisheriges K-Kennzeichen seit 2015 behalten und müssen nur ummelden. Für Neuzulassungen bleibt es bei GL.

Kann ich ein Wunschkennzeichen für ein Fahrzeug meiner Firma reservieren?

Ja, auch Unternehmen können Wunschkennzeichen reservieren, zuständig ist die Behörde am Firmensitz. Hat Ihre Firma ihren Sitz in Bergisch Gladbach, läuft die Reservierung über den Rheinisch-Bergischen Kreis. Für die Zulassung brauchen wir dann Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, eine Vollmacht der vertretungsberechtigten Person und die Fahrzeugpapiere. Bei mehreren Firmenwagen bietet sich eine einheitliche Buchstabenkombination an.

Muss ich nach der Abmeldung die GL-Schilder zurückgeben?

Nein, die entstempelten Kennzeichen werden nicht eingezogen. Nach der Abmeldung dürfen sie aber nicht mehr im Straßenverkehr verwendet werden, solange sie keine neuen Plaketten tragen. Manche Halter bewahren sie auf, falls die Kombination reserviert bleibt und für ein neues Fahrzeug genutzt werden soll. Andernfalls können Sie die Schilder entsorgen oder beim Schilderhersteller zum Recycling abgeben.

Wie erreiche ich Sie, wenn ich in Bergisch Gladbach wohne?

Telefonisch und per E-Mail während unserer Bürozeiten, die Unterlagen per Post. Ein persönlicher Termin vor Ort ist nicht nötig und auch nicht vorgesehen, da wir kein Büro im Bergischen haben. Wer ohnehin in München ist, kann Unterlagen in der Rüdesheimer Str. 21 abgeben. Alle Schritte bei der Kreisbehörde übernimmt unser Partner, die Abstimmung mit Ihnen läuft über uns.

Schildern Sie uns Ihren Vorgang in Bergisch Gladbach — wir nennen den Festpreis und den Weg für Ihre Unterlagen.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026