Zulassungsdienst in Berlin
Wer in Berlin ein Fahrzeug hält, hat es mit der Zulassungsbehörde der größten deutschen Stadt zu tun. Wir übernehmen An-, Um- und Abmeldungen für Halter mit B-Kennzeichen von München aus: Sie schicken uns die Unterlagen, wir prüfen sie und reichen den Vorgang über unser Partnernetz in Berlin ein.
- Zulassungsstelle
- Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- kreisfreie Stadt
- Kennzeichen
- B
- Berlin
- Einwohner
- rund 3,7 Mio.
- Platz 1 der deutschen Großstädte (2025)
- Nach München
- 504 km Luftlinie
- Berlin liegt nördlich von München
Zugelassen wird bei der Behörde am Wohnsitz. Für Halter aus Berlin ist das die Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), ausgegeben wird B. Wir wickeln den Vorgang von München aus über unser Partnernetz ab — Sie schicken die Unterlagen, wir erledigen den Rest.
Das LABO ist zuständig
Berlin ist Stadt und Bundesland zugleich, Landkreise gibt es hier nicht. Für alle Halter mit Hauptwohnsitz oder Firmensitz in Berlin ist deshalb eine einzige Behörde zuständig: das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, kurz LABO. Das Unterscheidungszeichen ist ein einzelnes B, und es gilt für das gesamte Stadtgebiet, vom Zentrum bis an die Landesgrenze. Für Halter heißt das vor allem Klarheit. Wer innerhalb Berlins umzieht, bleibt bei derselben Behörde und behält sein Kennzeichen, nur die Anschrift in den Papieren muss geändert werden. Wer dagegen nach Brandenburg zieht, etwa ins nur 25 km entfernte Potsdam, wechselt die Zuständigkeit. Genau an dieser Landesgrenze entstehen in der Praxis die meisten Rückfragen.
Umzug und neue Anschrift
In einer Stadt, in der ständig Menschen zu-, weg- und innerhalb der Bezirke umziehen, ist die Adressänderung der häufigste Anlass für einen Behördengang. Nach einem Umzug innerhalb Berlins genügt es, die neue Anschrift in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen zu lassen. Ziehen Sie aus einem anderen Bundesland nach Berlin, wird das Fahrzeug beim LABO umgemeldet. Das alte Kennzeichen dürfen Sie seit 2015 behalten, ein neues B-Kennzeichen gibt es nur, wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Gleiches gilt in die Gegenrichtung: Wer von Berlin nach München geht, kann mit seinem B-Kennzeichen beim KVR umschreiben lassen. Wichtig ist, die Änderung zeitnah zu melden, denn Versicherung und Kfz-Steuer richten sich nach den Daten im Fahrzeugregister.
Von Berlin aus mit uns arbeiten
Ein Büro in Berlin haben wir nicht, und das ist für den Ablauf auch nicht nötig. Sie schicken uns die Originalunterlagen per Post nach München, wer ohnehin in der Stadt ist, kann sie auch bei uns abgeben. Wir sehen alles durch, bevor irgendetwas eingereicht wird: Stimmen Name und Anschrift auf Ausweis und Meldebescheinigung überein, liegt die Versicherungsbestätigung vor, ist die Vollmacht unterschrieben. Erst dann geht der Vorgang an unseren Partner, der ihn beim LABO einreicht. Die geänderten Papiere und gegebenenfalls neue Schilder schicken wir Ihnen per Post oder Kurier an Ihre Berliner Adresse. Fehlt etwas, melden wir uns vorher, damit der Antrag nicht an einer Kleinigkeit scheitert.
Checkliste Umzug
Damit am Schalter nichts fehlt, prüfen wir vorab diese Papiere:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis mit neuer Anschrift oder Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil II, falls die Zuständigkeit wechselt
- SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer bei geänderter Bankverbindung
- Vollmacht, wenn wir den Vorgang übernehmen
Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.
Umzug von Berlin nach München
Angenommen, Sie haben bisher in Berlin gewohnt und treten nun eine Stelle in München an. Ihr Auto trägt ein B-Kennzeichen, und Sie möchten es behalten. Sobald Sie in München gemeldet sind, schicken Sie uns die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, Ihre neue Meldebescheinigung, den Ausweis und die Vollmacht. Wir melden das Fahrzeug beim KVR auf Ihre Münchner Anschrift um. Die Schilder bleiben am Auto, weil Sie die Kennzeichenmitnahme nutzen. Sie erhalten die aktualisierten Papiere zurück und müssen dafür weder nach Berlin noch selbst zur Behörde.
Verlorene Papiere und Kennzeichen
In einer Großstadt gehen Dokumente häufiger verloren oder werden gestohlen, ob aus dem Handschuhfach, bei einem Einbruch in den Keller oder beim Umzug in einem Karton, der nie wieder auftaucht. Ist die Zulassungsbescheinigung Teil I weg, wird beim LABO ein Ersatz ausgestellt, dafür ist in der Regel eine Versicherung an Eides statt nötig. Fehlt der Teil II, also der frühere Fahrzeugbrief, ist der Vorgang aufwendiger, weil die Behörde vor einer Neuausstellung prüfen lässt, ob das Dokument nicht anderweitig verwendet wird. Bei Diebstahl gehört immer eine Anzeige bei der Polizei dazu. Gestohlene Kennzeichen werden gesperrt, deshalb bekommen Sie meist eine neue Kombination. Wir sagen Ihnen vorab, welche Nachweise im konkreten Fall verlangt werden.
Hauptstadt mit eigenem Verkehrsrhythmus
Berlin ist mit fast vier Millionen Einwohnern die mit Abstand größte Stadt Deutschlands und flächenmäßig so weitläufig, dass viele Wege innerhalb der Stadt länger dauern als die Fahrt ins Umland. Regierung, Verwaltung, Start-ups, Hochschulen und ein großer Dienstleistungssektor prägen die Wirtschaft. Ein Autobahnring umschließt die Stadt und verbindet sie mit Brandenburg, dazu kommt der Flughafen knapp südöstlich der Stadtgrenze. Für Fahrzeughalter bedeutet das: Viele Berliner besitzen gar kein Auto, wer eines hat, nutzt es oft für Fahrten ins Umland oder in andere Städte. Gleichzeitig ziehen jedes Jahr sehr viele Menschen zu oder weg. Entsprechend häufig stehen Ummeldungen, Adressänderungen und Abmeldungen an, oft verbunden mit einem Wechsel zwischen Berlin und einem anderen Bundesland.
Zwischen Berlin und München
Zwischen Berlin und München liegen 504 km Luftlinie, und doch pendeln viele Menschen beruflich zwischen beiden Städten oder wechseln für eine neue Stelle den Wohnort. Wer von Berlin nach München zieht, meldet das Fahrzeug beim KVR um, im Landkreis beim Landratsamt München, und darf das B-Kennzeichen behalten. Umgekehrt nehmen Münchner ihr M-Kennzeichen mit nach Berlin. Unternehmen mit Büros in beiden Städten haben zwei unterschiedliche Behörden vor sich, bei uns laufen beide Vorgänge trotzdem über einen Ansprechpartner. Und wer in Berlin ein Fahrzeug kauft, das künftig in Bayern fahren soll, kann es entweder mit einem Kurzzeitkennzeichen überführen oder gleich am neuen Wohnsitz zulassen lassen. Welcher Weg sinnvoller ist, hängt vom Zustand des Fahrzeugs und von der Hauptuntersuchung ab.
Vom Auftrag bis zur Übergabe
- 01
Anfrage
Vorgang, Fahrzeug und Wohnort nennen. Wir sagen, welche Unterlagen gebraucht werden, und nennen den Preis vorab.
- 02
Versand
Originalunterlagen und Vollmacht versichert an unser Büro in der Rüdesheimer Straße schicken.
- 03
Einreichung
Wir prüfen alles und lassen den Vorgang über unseren Partner bei der zuständigen Stelle einreichen.
- 04
Rücksendung
Papiere und gestempelte Kennzeichen kommen nachverfolgbar zu Ihnen zurück.
Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads
Häufige Fragen
Kann ich mein Auto in Berlin über einen Münchner Zulassungsdienst anmelden?
Ja. Zuständig bleibt die Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), eingereicht wird dort über unseren Partner. Sie schicken uns die Originalunterlagen, wir prüfen sie und organisieren den Rest. Papiere und Kennzeichen kommen per Versand zurück.
Muss ich nach einem Umzug innerhalb Berlins neue Kennzeichen beantragen?
Nein. Berlin bildet einen einzigen Zulassungsbezirk mit dem Unterscheidungszeichen B. Nach einem Umzug zwischen zwei Bezirken bleibt das Kennzeichen gleich, geändert wird nur die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Diese Änderung müssen Sie allerdings melden, auch wenn sich am Fahrzeug selbst nichts ändert.
Kann ich mein Berliner Auto in München abmelden?
Ja. Die Außerbetriebsetzung ist bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland möglich, unabhängig davon, wo das Fahrzeug zugelassen ist. Wir können ein Fahrzeug mit B-Kennzeichen also direkt über München abmelden. Sie brauchen dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichenschilder mit den Plaketten.
Brauche ich nach dem Zuzug nach Berlin ein B-Kennzeichen?
Nein. Seit 2015 dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug behalten, auch wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen. Das Fahrzeug wird beim LABO auf Ihre neue Berliner Anschrift umgemeldet, die Schilder bleiben dran. Ein B-Kennzeichen bekommen Sie nur, wenn Sie das ausdrücklich möchten, zum Beispiel weil Ihnen eine bestimmte Kombination gefällt.
Was ist zu tun, wenn mein Kennzeichen in Berlin gestohlen wurde?
Zuerst erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und lassen sich die Anzeige bestätigen. Das gestohlene Kennzeichen wird zur Fahndung ausgeschrieben und kann deshalb in der Regel nicht weiter genutzt werden. Mit der Bestätigung, den Fahrzeugpapieren und gegebenenfalls dem verbliebenen Schild wird eine neue Kombination zugeteilt. Wir stellen die Unterlagen zusammen und kümmern uns um die Einreichung.
Kann ich die Unterlagen auch in München abgeben, obwohl ich in Berlin wohne?
Ja, das ist möglich. Manche Berliner sind beruflich regelmäßig in München und bringen die Originale dann persönlich in unser Büro in der Rüdesheimer Straße 21. Wir prüfen sie direkt, klären offene Punkte im Gespräch und leiten den Vorgang an unseren Partner weiter. Die fertigen Papiere schicken wir Ihnen anschließend an Ihre Berliner Adresse.
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Wir klären am Telefon, was für Ihr Fahrzeug gebraucht wird, und nennen den Preis vorab.
Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026