Seit 1983
Bremen · Kennzeichen HB

Zulassungsdienst in Bremen

Bremen ist Stadt und zugleich Teil eines Zwei-Städte-Staats, das Kennzeichen HB kennt man in ganz Deutschland. Ob Sie ein Fahrzeug nach dem Verkauf abmelden, einen Dienstwagen übernehmen oder ein Leasingauto zurückgeben: Wir bereiten den Vorgang in München vor, und wo nötig reicht unser Partner bei der Bremer Zulassungsstelle ein.

Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Bremen
kreisfreie Stadt
Kennzeichen
HB
Bremen
Einwohner
rund 588.000
Platz 10 der deutschen Großstädte (2025)
Nach München
583 km Luftlinie
Bremen liegt nördlich von München

Bremen führt HB. Den Behördengang vor Ort übernimmt unser Partner, die Prüfung der Unterlagen und die Abstimmung mit Ihnen laufen über unser Büro in der Rüdesheimer Straße.

Bremen und Bremerhaven getrennt

Das Land Bremen besteht aus zwei Städten, Bremen und dem 55 km entfernten Bremerhaven, beide sind kreisfrei und führen ihre Kfz-Zulassung selbst. Für Halter mit Wohnsitz oder Firmensitz in der Stadt Bremen ist die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Bremen zuständig, das Kennzeichen lautet HB und steht für Hansestadt Bremen. Bremerhaven hat eine eigene Behörde und ein eigenes Kürzel. Rundherum liegt Niedersachsen, sodass schon ein Umzug in eine Nachbargemeinde vor den Toren der Stadt das Bundesland wechselt. Für Halter ist das vor allem bei Umzügen wichtig: Wer aus Bremen ins niedersächsische Umland zieht, muss dort ummelden. Das HB-Kennzeichen darf bleiben, wenn Sie möchten, die neue Anschrift muss aber in die Papiere.

Abmelden nach Verkauf oder Verschrottung

Wer in Bremen sein Auto verkauft oder verschrotten lässt, muss es außer Betrieb setzen lassen. Das geht bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland, deshalb können wir ein HB-Fahrzeug direkt in München abmelden, ohne dass ein Partner in Bremen eingeschaltet werden muss. Nötig sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichenschilder, bei einer Verschrottung zusätzlich der Verwertungsnachweis des anerkannten Betriebs. Nach der Abmeldung enden Kfz-Steuer und Versicherungspflicht, die Versicherung erhält die Information in der Regel automatisch. Verkaufen Sie das Fahrzeug zugelassen, sollten Sie den Verkauf der Behörde und der Versicherung melden. Viele Verkäufer ziehen die Abmeldung vor der Übergabe vor, weil damit die Verantwortung eindeutig endet.

Der kurze Weg über München

Bei Abmeldungen ist der Weg besonders kurz: Sie schicken uns Zulassungsbescheinigung Teil I, beide Schilder und gegebenenfalls den Verwertungsnachweis per Post, wir melden das Fahrzeug in München ab und schicken Ihnen die Bestätigung zurück. Bei Zulassungen und Umschreibungen ist dagegen die Bremer Stelle zuständig. Dann prüfen wir Ihre Unterlagen in München, und ein Partner reicht sie in Bremen ein. Ein eigenes Büro in Bremen haben wir nicht, und es ist auch niemand von uns regelmäßig dort. Neue Papiere, Plaketten und Schilder kommen per Post oder Kurier. Wer nach München reist, kann die Unterlagen auch persönlich in unserem Büro abgeben und die Bestätigung gleich mitnehmen.

Das brauchen wir beim Thema Abmeldung

Damit am Schalter nichts fehlt, prüfen wir vorab diese Papiere:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • beide Kennzeichenschilder
  • Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug verschrottet wurde
  • Vollmacht, wenn wir abmelden

Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.

Leasingrückgabe nach dem Umzug

Angenommen, Sie haben in Bremen privat ein Auto geleast, sind inzwischen nach München gezogen, und der Vertrag läuft aus. Der Leasinggeber möchte das Fahrzeug abgemeldet zurück. Sie schicken uns die Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Schilder, oder Sie bringen alles in unser Büro. Wir melden das Fahrzeug in München ab, weil die Abmeldung bei jeder Behörde möglich ist, und geben Ihnen die Bestätigung. Diese legen Sie bei der Rückgabe vor. Ein Weg nach Bremen ist dafür nicht nötig, auch nicht für die Schilder.

Dienstwagen und Leasingrückgabe

Viele Fahrzeuge in Bremen sind Dienstwagen oder geleast, sei es über den Arbeitgeber oder privat. Bei Leasingfahrzeugen gehört die Zulassungsbescheinigung Teil II meist dem Leasinggeber, zugelassen ist das Auto aber oft auf den Leasingnehmer. Für eine Zulassung braucht die Behörde deshalb eine Vollmacht oder Bestätigung des Leasinggebers. Bei der Rückgabe ist zu klären, ob das Fahrzeug abgemeldet werden muss oder zugelassen an den Leasinggeber zurückgeht, das regelt meist der Vertrag. Dienstwagen, die auf die Firma zugelassen sind, werden am Firmensitz geführt. Wechselt ein Mitarbeiter mit Dienstwagen den Standort, ändert sich an der Zulassung zunächst nichts. Wir klären diese Punkte vorab mit Ihnen oder Ihrer Fuhrparkverwaltung und halten die Vorgänge in unserer Fuhrpark-Software fest.

Hansestadt an der Weser

Bremen hat knapp sechshunderttausend Einwohner und liegt an der Weser im Nordwesten Deutschlands, umgeben von Niedersachsen. Die Stadt ist ein wichtiger Industriestandort: Mercedes-Benz betreibt hier ein großes Werk, dazu kommen Luft- und Raumfahrt, Lebensmittelindustrie und Logistik. Die bremischen Häfen gehören zu den bedeutenden in Europa, und über Bremerhaven werden sehr viele Fahrzeuge verschifft. Mehrere Autobahnen verbinden Bremen mit Hamburg, dem Ruhrgebiet und Hannover. Für Fahrzeughalter bedeutet das viele Dienst- und Firmenwagen, viel Lieferverkehr und einen regen Handel mit Gebrauchten. Da ein Teil der Beschäftigten im niedersächsischen Umland wohnt, sind Zuständigkeitsfragen häufig: Zugelassen wird dort, wo der Halter wohnt, nicht dort, wo er arbeitet. Das gilt auch für Pendler, die täglich über die Landesgrenze fahren.

Bremen im Norden, München im Süden

Zwischen Bremen und München liegen 583 km Luftlinie, und doch gibt es enge Verbindungen, etwa durch die Autoindustrie, Luft- und Raumfahrt und Logistikunternehmen, die in beiden Regionen tätig sind. Für Beschäftigte, die zwischen Standorten wechseln, stellt sich oft die Frage nach dem Dienstwagen. Ist die Firma Halter, bleibt die Zulassung am Firmensitz. Ist der Mitarbeiter Halter, wird das Fahrzeug nach einem Umzug nach München beim KVR umgemeldet, im Landkreis beim Landratsamt München, und das HB-Kennzeichen darf bleiben. Für Firmen mit Fahrzeugen in Bremen und München laufen bei uns beide Behörden über einen Ansprechpartner. Und wer ein Fahrzeug in Bremen verkauft, aber inzwischen in Bayern lebt, lässt es einfach bei uns in München abmelden.

So läuft der Auftrag

  1. 01

    Unterlagen prüfen

    Vorab per Mail oder Telefon klären, ob alles vollständig ist. Die Checklisten helfen beim Zusammenstellen.

  2. 02

    Originale schicken

    Fahrzeugpapiere, Ausweiskopie, eVB-Nummer, SEPA-Mandat und Vollmacht per Einschreiben an uns.

  3. 03

    Zulassung

    Unser Partner reicht bei der Behörde am Wohnsitz ein, wir halten Sie auf dem Laufenden.

  4. 04

    Zustellung

    Die fertigen Papiere und Schilder gehen per Kurier oder Einschreiben an Sie.

Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto in Bremen über einen Münchner Zulassungsdienst anmelden?

Ja. Zuständig bleibt die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Bremen, eingereicht wird dort über unseren Partner. Sie schicken uns die Originalunterlagen, wir prüfen sie und organisieren den Rest. Papiere und Kennzeichen kommen per Versand zurück.

Kann ich mein Bremer Auto abmelden, ohne nach Bremen zu fahren?

Ja. Die Außerbetriebsetzung ist bei jeder Zulassungsbehörde in Deutschland möglich. Wir melden Ihr HB-Fahrzeug direkt in München ab. Dafür schicken Sie uns die Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichenschilder. Bei einer Verschrottung legen Sie den Verwertungsnachweis bei. Die Bestätigung der Abmeldung erhalten Sie von uns per Post.

Wohne ich in Bremerhaven, bin ich bei der Bremer Stelle richtig?

Nein. Bremerhaven gehört zwar zum Land Bremen, ist aber eine eigene Stadt mit eigener Zulassungsbehörde und eigenem Kennzeichen. Für Zulassungen und Umschreibungen ist deshalb Bremerhaven zuständig. Eine Abmeldung dagegen ist überall möglich, also auch in Bremen oder über uns in München. Wir klären vorab, welche Behörde Ihren Fall bearbeitet.

Wer meldet ein Leasingfahrzeug in Bremen ab, ich oder der Leasinggeber?

Das regelt der Leasingvertrag. Manche Leasinggeber nehmen das Fahrzeug zugelassen zurück und kümmern sich selbst um die Abmeldung, andere verlangen die Rückgabe im abgemeldeten Zustand. Wenn Sie abmelden müssen, geht das bei jeder Zulassungsbehörde, auch über uns in München. Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen, der Teil II liegt meist beim Leasinggeber.

Was brauche ich für die Abmeldung nach der Verschrottung?

Neben der Zulassungsbescheinigung Teil I und beiden Kennzeichen brauchen Sie den Verwertungsnachweis des anerkannten Demontagebetriebs. Er belegt, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß entsorgt wurde. Fehlt der Nachweis, kann die Abmeldung trotzdem möglich sein, dann ist aber eine Erklärung zum Verbleib des Fahrzeugs nötig. Wir prüfen die Unterlagen und melden das Fahrzeug in München ab.

Bekomme ich nach der Abmeldung Geld von Steuer und Versicherung zurück?

Mit der Abmeldung endet die Steuerpflicht, bereits gezahlte Kfz-Steuer für die Zeit danach wird in der Regel erstattet. Auch die Versicherung wird beendet, zu viel gezahlte Beiträge werden meist anteilig verrechnet. Die Behörde meldet die Abmeldung an Zoll und Versicherung weiter. Wie viel erstattet wird, hängt vom Zeitpunkt und vom Vertrag ab, das klären Sie direkt mit den Beteiligten.

Unterlagen zusammen? Dann schicken Sie sie uns. Fragen vorher beantworten wir gern telefonisch.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026