Seit 1983
Landkreis München · Kennzeichen M

Zulassungsdienst in Grünwald

Grünwald liegt am Isarhochufer südlich von München und ist unter anderem durch seine Burg und die Filmstudios in Geiselgasteig bekannt. Die Gemeinde gehört zum Landkreis München, zuständig für Zulassungen ist das Landratsamt. Wir übernehmen dort auch die Umstellung auf das E-Kennzeichen.

Zulassungsstelle
Landratsamt München
Frankenthaler Straße, Obergiesing, 8,5 km Luftlinie
Kennzeichen
M
Landkreis München
Landkreis
München
Unser Büro
9,1 km Luftlinie
Rüdesheimer Straße 21 — Grünwald liegt südlich davon

„M“ auf dem Schild sagt nichts über die Behörde. Grünwald liegt im Landkreis, zuständig ist deshalb das Landratsamt München in Obergiesing.

Grünwald gehört zum Landkreis

Obwohl Grünwald unmittelbar an den Münchner Süden anschließt, endet an der Gemeindegrenze die Zuständigkeit des städtischen KVR. Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde lassen ihre Fahrzeuge beim Landratsamt München an der Frankenthaler Straße zu. Das gilt auch für Geiselgasteig, das zur Gemeinde gehört, und für Unternehmen mit Sitz in Grünwald, etwa aus der Film- und Medienbranche. Das Kennzeichen beginnt wie in der Stadt mit M. Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, meldet die neue Adresse beim Landratsamt; wer aus München zuzieht, wechselt dorthin und darf sein bisheriges Kennzeichen behalten.

Das E am Kennzeichenende

Das E-Kennzeichen erkennt man am Buchstaben E hinter den Ziffern. Es steht reinen Batterie-Elektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen offen, außerdem Plug-in-Hybriden, die bestimmte Vorgaben zum Ausstoß oder zur elektrischen Reichweite einhalten. Ob Ihr Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt, ergibt sich aus den Angaben in der Zulassungsbescheinigung. Kommunen können an das Kennzeichen Vorteile knüpfen, etwa beim Parken, einen Anspruch darauf gibt es aber nicht überall. Ein bestehendes Kennzeichen lässt sich nachträglich umstellen, die Kombination bleibt dabei in der Regel gleich, nur neue Schilder werden fällig. Mitzubringen sind Zulassungsbescheinigung Teil I, alte Schilder und Vollmacht.

Umstellung ohne Fahrt nach Obergiesing

Aus Grünwald sind es rund neun Kilometer Luftlinie zu unserem Büro. Für die Umstellung auf das E-Kennzeichen schicken Sie uns die Zulassungsbescheinigung Teil I, die bisherigen Schilder und eine unterschriebene Vollmacht, alternativ geben Sie alles ohne Termin in der Rüdesheimer Str. 21 ab. Bei einem neuen Elektrofahrzeug kommen Teil II beziehungsweise die Übereinstimmungsbescheinigung und die eVB-Nummer hinzu. Die Schilder mit dem E prägen wir selbst und senden sie zusammen mit der geänderten Bescheinigung zurück. Da die alten Schilder in dieser Zeit bei uns liegen, bleibt das Auto bis zur Rücksendung stehen.

Unterlagen zum Thema E-Kennzeichen

Damit am Schalter nichts fehlt, prüfen wir vorab diese Papiere:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bzw. COC
  • eVB-Nummer
  • Personalausweis mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • bei Plug-in-Hybriden die Angaben zu Reichweite oder Emission aus den Papieren

Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.

Leasingrückgabe mit Folgefahrzeug

Angenommen, Sie haben als Grünwalder privat einen Wagen geleast, der Vertrag endet, und das Nachfolgemodell soll dieselbe Kombination erhalten. Sie melden sich rechtzeitig vor dem Rückgabetermin bei uns. Wir besprechen den Ablauf und fordern bei der neuen Leasinggesellschaft die Zulassungsunterlagen an. Sie schicken uns eVB, Ausweiskopie, SEPA-Mandat und Vollmacht, später die alten Schilder und den Teil I des bisherigen Wagens. Wir melden das alte Fahrzeug ab, reservieren die Kombination und lassen das neue beim Landratsamt zu. Die frisch geprägten Schilder kommen mit den Papieren zu Ihnen.

Privatleasing von Anfang bis Ende

Nicht nur Unternehmen leasen. Wer in Grünwald privat einen Wagen least, wird in der Regel selbst als Halter eingetragen, während der Teil II beim Leasinggeber bleibt. Deshalb gilt zu Beginn diese Reihenfolge: Leasingvertrag unterschreiben, beim Leasinggeber die Zulassungsunterlagen anfordern, eVB bei der eigenen Versicherung besorgen und dann mit Ausweis, SEPA-Mandat und Vollmacht zum Landratsamt München. Am Vertragsende dreht sich der Ablauf um. Rückgabetermin vereinbaren, Fahrzeug abmelden, Schilder entwerten lassen, Wagen zurückgeben. Gerade dieser letzte Teil scheitert oft. Das Auto wird mit Kennzeichen übergeben, die Abmeldung bleibt liegen, und Steuer und Versicherung laufen weiter. Ebenso ärgerlich ist eine Zulassungsbescheinigung, die im Handschuhfach zurückbleibt, denn ohne sie ist eine Abmeldung nur mit zusätzlicher Erklärung möglich.

Am Waldrand südlich der Stadt

Grünwald liegt rund neun Kilometer Luftlinie von unserem Büro entfernt am östlichen Isarufer. Südlich und östlich des Ortes erstreckt sich der Grünwalder Forst, einer der großen Wälder am Stadtrand. Über die Isarbrücke gelangt man nach Pullach, eine Straßenbahn verbindet den Ort mit der Stadt. Die Gemeinde ist eine ruhige Wohngemeinde mit großzügigen Grundstücken und viel Grün. Viele Einwohner fahren mit dem Auto in die Stadt, die Wege nach Harlaching und Giesing sind kurz. Das hat einen praktischen Nebeneffekt: Das Landratsamt an der Frankenthaler Straße liegt von Grünwald aus vergleichsweise nah. Trotzdem gilt, dass jeder Termin mit Anfahrt, Parken und Wartezeit verbunden ist, und das ist für Berufstätige oft der eigentliche Grund, die Formalitäten abzugeben.

Wenn ein Verein Fahrzeuge hält

Sportvereine, Musikkapellen oder soziale Initiativen besitzen nicht selten einen Kleinbus, einen Transporter für Material oder einen Anhänger. Halter ist dann der eingetragene Verein, nicht ein einzelnes Mitglied. Für die Zulassung braucht die Behörde einen aktuellen Auszug aus dem Vereinsregister, der zeigt, wer den Verein vertritt, außerdem eine Vollmacht des Vorstands mit Ausweiskopie, eVB und SEPA-Mandat für das Vereinskonto. Hat der Verein seinen Sitz in Grünwald, ist das Landratsamt München zuständig. Stolperfalle ist der Vorstandswechsel: Eine Vollmacht des früheren Vorsitzenden reicht nicht mehr, sobald das Register die neue Besetzung ausweist. Auch der Anhänger des Vereins braucht eigene Papiere. Wer die Unterlagen einmal geordnet hinterlegt und bei jedem Wechsel aktualisiert, erleichtert späteren Vorständen die Arbeit erheblich.

So läuft der Auftrag

  1. 01

    Vorgang schildern

    Kurz per Formular, Telefon oder Mail sagen, was ansteht. Sie bekommen den Preis vorab.

  2. 02

    Papiere zu uns

    Originale persönlich in der Rüdesheimer Straße abgeben oder versichert schicken.

  3. 03

    Zulassung

    Wir erledigen den Behördengang mit Ihrer Vollmacht und fertigen die Schilder selbst.

  4. 04

    Losfahren

    Abholen oder per Kurier bzw. Einschreiben zurückbekommen, Schilder montieren, fertig.

Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads

Häufige Fragen

Welche Zulassungsstelle ist für Grünwald zuständig?

Zuständig ist das Landratsamt München. Das gemeinsame Kürzel M führt oft dazu, dass Halter aus dem Landkreis beim KVR vorsprechen — dort werden sie nicht bedient.

Bekommt mein Plug-in-Hybrid ein E-Kennzeichen?

Das hängt von den technischen Daten ab. Plug-in-Hybride erhalten das E-Kennzeichen nur, wenn sie die gesetzlichen Vorgaben zum Ausstoß oder zur elektrischen Reichweite erfüllen. Maßgeblich sind die Einträge in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Schicken Sie uns vorab eine Kopie, dann prüfen wir, ob die Umstellung für Ihr Fahrzeug zulässig ist.

Ist für Geiselgasteig dieselbe Zulassungsstelle zuständig wie für Grünwald?

Ja. Geiselgasteig ist ein Ortsteil der Gemeinde Grünwald und gehört damit ebenfalls zum Landkreis München. Zuständig ist die Zulassungsstelle des Landratsamts an der Frankenthaler Straße. Die unmittelbare Nachbarschaft zur Stadt ändert daran nichts; das KVR ist für Geiselgasteiger Halter nur bei einer Abmeldung eine Alternative.

Wer ist bei meinem Privatleasing Halter, ich oder die Leasingfirma?

Meist sind Sie Halter, die Leasinggesellschaft bleibt Eigentümerin. Deshalb stehen Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I, und Ihre Anschrift in Grünwald bestimmt die zuständige Behörde. Der Teil II liegt beim Leasinggeber und wird für Zulassung oder Änderungen angefordert. Manche Verträge sehen andere Regelungen vor, ein Blick in die Vertragsunterlagen schafft Klarheit.

Kann unser Verein ein Fahrzeug zulassen, das ein Mitglied gespendet hat?

Ja. Das Fahrzeug wird auf den Verein umgeschrieben wie bei einem Kauf. Nötig sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, eine formlose Übertragungserklärung des bisherigen Halters, der Vereinsregisterauszug, eine Vollmacht des Vorstands sowie eVB und SEPA-Mandat für das Vereinskonto. Hat der Verein seinen Sitz in Grünwald, läuft der Vorgang beim Landratsamt München.

Muss ein Dienstwagen, den ich in Grünwald fahre, hier zugelassen sein?

Nein, es kommt auf den Halter an und nicht auf Ihren Wohnsitz. Steht Ihr Arbeitgeber als Halter in den Papieren, ist die Behörde an dessen Sitz oder Niederlassung zuständig, auch wenn diese weit entfernt liegt. Erst wenn Sie das Fahrzeug später privat übernehmen, wird es auf Sie umgeschrieben, und dann ist das Landratsamt München zuständig.

Schildern Sie uns Ihren Vorgang — wir nennen den Festpreis und sagen, ab wann Sie in Grünwald losfahren können.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026