Seit 1983
München · Stadtbezirk 1 Altstadt-Lehel

Zulassungsdienst in der Altstadt

Wer in der Münchner Altstadt wohnt oder ein Geschäft betreibt, hat selten Lust, für eine Zulassung quer durch die Stadt zu fahren und dort einen Parkplatz zu suchen. Wir übernehmen den Behördengang für Sie, vom ersten Kennzeichen eines Neuwagens bis zur Abmeldung, und erledigen ihn direkt neben der Zulassungsstelle in der Eichstätter Straße.

Zulassungsstelle
Kreisverwaltungsreferat München
Eichstätter Straße 2, 4,1 km Luftlinie
Kennzeichen
M
Landeshauptstadt München
Stadtbezirk
1 · Altstadt-Lehel
Unser Büro
4 km Luftlinie
Rüdesheimer Straße 21 — Altstadt liegt östlich davon

Für Halter aus der Altstadt ist das Kreisverwaltungsreferat zuständig. Unser Büro und die KVR-Zulassungsstelle trennen nur wenige Schritte, deshalb laufen Münchner Vorgänge bei uns ohne Anfahrt.

Die Altstadt gehört zum KVR

Rund um Marienplatz, Viktualienmarkt und Frauenkirche gilt dasselbe wie in jedem anderen Münchner Stadtteil. Zuständig ist das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt, dessen Kfz-Zulassung in der Eichstätter Str. 2 sitzt. Dort landen alle Anträge von Anwohnerinnen, Anwohnern und Betrieben aus dem Zentrum, das Kennzeichen beginnt mit M. Für Sie bedeutet das eine Fahrt aus der Fußgängerzone hinaus in den Westen der Stadt. Genau diesen Weg sparen Sie sich, denn unser Büro liegt nur wenige Schritte von der Zulassungsstelle entfernt. Ihre Unterlagen gehen von uns aus direkt an den Schalter, ohne dass Sie selbst in der Altstadt einen Parkplatz aufgeben müssen.

Erstzulassung eines Neuwagens

Ein neues Fahrzeug bekommt seine erste Zulassung am Wohnsitz des Halters, für die Altstadt also beim KVR. Vom Händler brauchen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II und die Übereinstimmungsbescheinigung, das sogenannte COC-Papier. Dazu kommen die eVB-Nummer Ihrer Versicherung, ein Ausweis mit Meldeadresse und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Häufige Stolperstelle ist ein Ausweis, auf dem noch die alte Anschrift steht, oder eine eVB, die auf eine andere Person ausgestellt wurde. Wir prüfen die Mappe vor dem Termin, klären Lücken mit Ihnen oder dem Autohaus und bringen den Antrag erst dann ein, wenn alles zusammenpasst. Die Schilder prägen wir im Haus passend zur zugeteilten Kombination.

So läuft es aus dem Zentrum

Von der Altstadt bis zu unserem Büro sind es gut 4 km Luftlinie. Sie können die Unterlagen im Büro in der Rüdesheimer Str. 21 ohne Termin abgeben, etwa auf dem Weg aus der Stadt hinaus, oder alles per Post schicken. Legen Sie eine unterschriebene Vollmacht bei, dann dürfen wir den Antrag in Ihrem Namen stellen. Nach der Zulassung erhalten Sie die gestempelten Papiere und die frisch geprägten Kennzeichen zurück, entweder zur Abholung bei uns oder auf dem Postweg an Ihre Adresse im Zentrum. Für Geschäfte und Praxen in der Innenstadt, die kein Personal für Behördengänge abstellen möchten, ist das oft die einfachste Lösung.

Unterlagen zum Thema Neuwagen

Liegen diese Unterlagen vollständig bei, läuft der Vorgang ohne Rückfragen:

  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Zulassungsbescheinigung Teil II vom Händler
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Reservierungsbestätigung, falls ein Wunschkennzeichen gewünscht ist

Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.

Gebrauchtwagen aus Italien

Angenommen, Sie haben einen gebrauchten Wagen in Italien gekauft und sind in der Altstadt mit Hauptwohnsitz gemeldet. Zuerst schicken Sie uns Kopien der italienischen Papiere, des Kaufvertrags und Ihres Ausweises. Wir prüfen, ob eine Übereinstimmungsbescheinigung vorliegt, ob die Abmeldung im Herkunftsland belegt ist und ob in Deutschland eine Hauptuntersuchung nötig wird. Fehlt etwas, sagen wir Ihnen, bei wem Sie es anfordern. Danach reichen Sie die Originale mit Vollmacht, eVB und SEPA-Mandat ein, persönlich in der Rüdesheimer Str. 21 oder per Einschreiben. Wir stellen den Antrag beim KVR, prägen die Schilder im Haus und geben Ihnen Papiere, Kennzeichen und alle ausländischen Originale zurück, soweit die Behörde sie nicht einbehält.

Importfahrzeug im Zentrum zulassen

Stammt Ihr Wagen aus dem Ausland, entscheidet zuerst die Herkunft über den weiteren Weg. Aus einem EU-Staat genügen meist die dortigen Zulassungsdokumente im Original, die Übereinstimmungsbescheinigung und ein Kaufnachweis, dazu Ausweis, eVB und SEPA-Mandat. Kommt das Fahrzeug aus einem Drittland, steht am Anfang die Verzollung, deren Bestätigung das KVR sehen will, danach in der Regel ein Gutachten für die Einzelgenehmigung. Erst wenn diese Nachweise beisammen sind, lohnt sich der Antrag. In der Praxis hakt es selten an der Technik, häufiger an den Papieren. Der Kaufvertrag lautet auf eine andere Person als den künftigen Halter, der Verkäufer hat Originale zurückbehalten, oder es fehlt ein Beleg, dass der Wagen im Herkunftsland außer Betrieb gesetzt wurde. Bei einem Neufahrzeug aus der EU gibt die Zulassungsstelle den Erwerb zudem an das Finanzamt weiter, eine Steuerfrage, die Sie im Blick behalten sollten.

Wohnen im historischen Kern

Die Altstadt umfasst das Gebiet innerhalb der früheren Stadtbefestigung, deren Verlauf heute der Altstadtring nachzeichnet. Große Teile sind Fußgängerzone und Geschäftslage, dazu kommen Hotels, Gastronomie, Kirchen und Behörden. Gewohnt wird trotzdem, oft in Obergeschossen über Läden und Lokalen. Wer im Zentrum ein Auto hält, braucht es selten für den Alltag, eher für Ausflüge ins Umland, Fahrten in die Berge oder auswärtige Termine. Zu den Autobahnen geht es zunächst über den Altstadtring und den Mittleren Ring nach außen. Das gesamte Viertel liegt in der Münchner Umweltzone, die das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings umfasst, eine grüne Plakette ist daher Pflicht. Für Halterinnen und Halter bedeutet das, dass Fahrzeuge oft wochenlang stehen und Werkstatt- oder Behördentermine gebündelt werden. Fehlende oder veraltete Papiere fallen deshalb häufig erst auf, wenn eine Fahrt kurzfristig ansteht.

Wenn das eigene Auto überflüssig wird

Ärzte, Apotheken, Geschäfte und Nahverkehr liegen im Zentrum dicht beieinander. Manche ältere Menschen entscheiden sich deshalb irgendwann, auf den eigenen Wagen zu verzichten. Dafür gibt es mehrere Wege. Übernimmt ein Kind oder Enkel das Fahrzeug, wird es auf die neue Person umgeschrieben, zuständig ist dann deren Wohnsitz. Soll es verkauft werden, ist die Abmeldung vor der Übergabe die klarste Lösung. Bleibt es einfach stehen, genügt die Außerbetriebsetzung mit Fahrzeugschein und Schildern. Wer an seiner Kombination hängt, kann sie nach der Abmeldung in vielen Fällen für eine gewisse Zeit reservieren lassen, etwa für Angehörige. Mit der Abmeldung endet auch die Steuerpflicht, der Versicherung sollten Sie den Schritt trotzdem selbst mitteilen und die Bestätigung aufbewahren. Persönlich zum Amt gehen müssen Sie dafür nicht, eine unterschriebene Vollmacht reicht aus.

Der Ablauf mit uns

  1. 01

    Anfrage

    Vorgang und Fahrzeug nennen, wir sagen, welche Unterlagen gebraucht werden.

  2. 02

    Vollmacht

    Vordruck aus den Downloads ausfüllen, mit den Originalen abgeben oder schicken.

  3. 03

    Amt

    Wir gehen zur Zulassungsstelle; Sie brauchen keinen eigenen Termin.

  4. 04

    Übergabe

    Schilder und Papiere kommen gesammelt zurück — im Büro oder per Versand.

Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads

Häufige Fragen

Welche Zulassungsstelle ist für Altstadt zuständig?

Das Kreisverwaltungsreferat München, Kfz-Zulassung in der Eichstätter Straße 2. Vom Stadtteil sind das etwa 4,1 km Luftlinie. Wir sitzen in der Rüdesheimer Straße 21, wenige Schritte daneben.

Kann das Autohaus meinen Neuwagen nicht direkt zulassen?

Viele Händler bieten das an, verpflichtet sind sie nicht. Wenn Ihr Autohaus die Zulassung nicht übernimmt oder Sie ein Wunschkennzeichen möchten, reichen Sie uns COC-Papier, Zulassungsbescheinigung Teil II, eVB-Nummer, Ausweis, SEPA-Mandat und Vollmacht ein. Wir stellen den Antrag beim KVR und geben Ihnen Papiere und Schilder zurück.

Ich habe in der Altstadt nur eine Geschäftsadresse. Wo wird das Firmenauto zugelassen?

Bei Firmenfahrzeugen zählt der Sitz oder Standort des Unternehmens. Liegt der Betrieb in der Altstadt, ist das KVR München zuständig. Benötigt werden unter anderem ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung sowie die Vollmacht einer vertretungsberechtigten Person. Wir sagen Ihnen vorab, welche Nachweise für Ihre Rechtsform nötig sind.

Kann ich ein Fahrzeug aus der Schweiz wie einen EU-Import zulassen?

Nein. Die Schweiz gehört nicht zur Europäischen Union, ein dort gekauftes Fahrzeug gilt zollrechtlich als Ware aus einem Drittland. Vor der Zulassung muss es beim Zoll angemeldet werden, das KVR verlangt die entsprechende Bescheinigung. Ob zusätzlich ein Gutachten nötig ist, hängt von den vorhandenen Papieren und der technischen Ausstattung ab. Wir sehen uns Ihre Unterlagen vorher an und nennen Ihnen die richtige Reihenfolge.

Brauche ich in der Altstadt eine Umweltplakette?

Ja. Die Altstadt liegt vollständig in der Münchner Umweltzone, die das Gebiet innerhalb des Mittleren Rings umfasst. Dort brauchen Fahrzeuge eine grüne Plakette, sofern keine Ausnahme greift, wie etwa bei Oldtimern mit H-Kennzeichen. Auf der Plakette steht das Kennzeichen. Bekommt Ihr Wagen eine neue Kombination, etwa nach einem Import oder Zuzug, brauchen Sie deshalb auch eine neue Plakette.

Kann ich mein Kennzeichen reservieren, wenn ich das Auto abgebe?

In vielen Fällen ja. Nach der Abmeldung lässt sich die bisherige Kombination für eine begrenzte Zeit reservieren, zum Beispiel weil Angehörige sie später nutzen möchten oder ein anderes Fahrzeug geplant ist. Die Frist legt die Zulassungsstelle fest. Sagen Sie uns vor der Abmeldung Bescheid, dann beantragen wir beides zusammen beim KVR und Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern.

Unterlagen zusammen? Dann bringen oder schicken Sie sie uns. Fragen vorher beantworten wir am Telefon.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026