Seit 1983
Landeshauptstadt München · Kennzeichen M

Zulassungsdienst in München

Für alle Halter mit Wohnsitz im Münchner Stadtgebiet ist eine einzige Behörde zuständig: die Kfz-Zulassung des Kreisverwaltungsreferats in der Eichstätter Straße 2. Unser Büro liegt rund 150 Meter daneben — wir sind an jedem Werktag dort, für Anmeldung, Umschreibung, Abmeldung und alle Sonderkennzeichen.

Zulassungsstelle
Kreisverwaltungsreferat München
Eichstätter Straße 2
Kennzeichen
M
auch im Landkreis München
Unser Büro
Rüdesheimer Straße 21
rund 150 m zur Zulassungsstelle

Eine Behörde für 25 Stadtbezirke

Ob Schwabing, Pasing oder Neuperlach: In der Stadt entscheidet nicht die Entfernung, sondern der Wohnsitz. Wer innerhalb Münchens umzieht, bleibt beim KVR und behält sein Kennzeichen, muss die neue Anschrift aber in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Das erledigen wir zusammen mit jedem anderen Vorgang, ohne dass Sie einen eigenen Termin brauchen.

Stadt und Landkreis tragen beide M

Das Kürzel M gibt es zweimal: beim KVR für die Landeshauptstadt und beim Landratsamt München für die 29 Gemeinden des Landkreises. Wer in Unterhaching, Garching oder Grünwald wohnt, ist deshalb nicht beim KVR richtig, sondern in der Frankenthaler Straße. Beim Umzug zwischen Stadt und Landkreis wechselt die Behörde, das Kennzeichen darf bleiben.

Abgeben statt anstehen

Unterlagen nehmen wir im Büro in der Rüdesheimer Straße ohne Termin an, montags bis donnerstags von 7 bis 17 Uhr, freitags bis 16 Uhr. Alternativ schicken Sie die Originale per Post. Wir prüfen vorab, ob alles vollständig ist, gehen zur Zulassungsstelle und prägen die Schilder im eigenen Haus.

Stadtteile nach Stadtbezirk

1 · Altstadt-Lehel

2 · Ludwigsvorstadt-Isarvorstadt

3 · Maxvorstadt

4 · Schwabing-West

5 · Au-Haidhausen

6 · Sendling

7 · Sendling-Westpark

8 · Schwanthalerhöhe

9 · Neuhausen-Nymphenburg

10 · Moosach

11 · Milbertshofen-Am Hart

12 · Schwabing-Freimann

13 · Bogenhausen

14 · Berg am Laim

15 · Trudering-Riem

16 · Ramersdorf-Perlach

17 · Obergiesing-Fasangarten

18 · Untergiesing-Harlaching

19 · Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln

20 · Hadern

21 · Pasing-Obermenzing

22 · Aubing-Lochhausen-Langwied

23 · Allach-Untermenzing

24 · Feldmoching-Hasenbergl

25 · Laim

Häufige Fragen

Brauche ich einen Termin beim KVR, wenn ich Sie beauftrage?

Nein. Wir wickeln den Vorgang mit Ihrer Vollmacht ab und brauchen dafür keinen Termin von Ihnen. Sie geben die Unterlagen bei uns ab oder schicken sie, wir melden uns, sobald Papiere und Schilder fertig sind.

Ich ziehe innerhalb Münchens um. Muss ich zur Zulassungsstelle?

Die neue Anschrift muss in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden, zuständig bleibt das KVR. Das Kennzeichen behalten Sie. Den Eintrag übernehmen wir, dafür brauchen wir den Fahrzeugschein, Ihren Ausweis mit neuer Adresse und eine Vollmacht.

Ich wohne im Landkreis München. Kann ich trotzdem zu Ihnen?

Ja. Für den Landkreis ist das Landratsamt München zuständig, das wir ebenso regelmäßig anfahren. Die Abgabe der Unterlagen läuft genauso über unser Büro oder per Post.

Schildern Sie uns Ihren Vorgang — wir nennen den Festpreis vorab und sagen, wann Sie losfahren können.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026