Seit 1983
Bayern · Kennzeichen R

Zulassungsdienst in Regensburg

Regensburg hat eine eigene städtische Zulassungsstelle, das Umland gehört zum Landkreis. Von München aus sind es 105 km, trotzdem müssen Sie für Neuzulassung, Halterwechsel oder Ummeldung nicht selbst zur Behörde. Wir prüfen Ihre Unterlagen, unser Partner reicht sie bei der Stadt ein, und die Papiere kommen per Post zu Ihnen.

Zulassungsstelle
Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg
kreisfreie Stadt
Kennzeichen
R
Bayern
Einwohner
rund 152.000
Platz 56 der deutschen Großstädte (2025)
Nach München
105 km Luftlinie
Regensburg liegt nördlich von München

Zugelassen wird bei der Behörde am Wohnsitz. Für Halter aus Regensburg ist das die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg, ausgegeben wird R. Wir wickeln den Vorgang von München aus über unser Partnernetz ab — Sie schicken die Unterlagen, wir erledigen den Rest.

Stadt Regensburg mit eigener Behörde

Regensburg ist kreisfrei und hat deshalb eine eigene Kfz-Zulassungsstelle der Stadt. Sie ist für alle Halter zuständig, die im Stadtgebiet wohnen oder dort ihren Firmensitz haben. Das Kennzeichen R teilen sich Stadt und Landkreis Regensburg, die Zuständigkeit aber nicht: Wer in einer Gemeinde rund um die Stadt wohnt, wendet sich an das Landratsamt. Für Halter bedeutet das, dass schon ein Umzug über die Stadtgrenze hinaus einen Behördenwechsel auslöst, obwohl das Schild gleich aussieht. Umgekehrt bleibt bei einem Umzug innerhalb der Stadt alles bei derselben Stelle, nur die Anschrift wird aktualisiert. Wer aus einem anderen Kreis zuzieht, darf sein bisheriges Kennzeichen seit 2015 behalten und muss nicht auf R wechseln.

Neuwagen in Regensburg erstmals zulassen

In und um Regensburg ist die Autoindustrie ein großer Arbeitgeber, BMW betreibt hier ein Werk, dazu kommen zahlreiche Zulieferer. Fabrikneue Fahrzeuge sind deshalb ein naheliegendes Thema. Für die Erstzulassung braucht die Behörde die Zulassungsbescheinigung Teil II vom Hersteller oder Händler, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, eine eVB-Nummer Ihrer Versicherung, ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer sowie Ausweis oder Handelsregisterauszug. Eine Hauptuntersuchung ist bei einem Neuwagen noch nicht fällig. Kaufen Sie bei einem Händler, der die Zulassung nicht selbst übernimmt, oder holen Sie das Fahrzeug direkt ab, organisieren wir die Zulassung über unseren Partner bei der Stadt Regensburg und sorgen dafür, dass Kennzeichen und Papiere rechtzeitig vorliegen.

Ohne Fahrt zur Donau

Regensburg ist von München aus nicht weit, doch für eine Zulassung müssen Sie die Fahrt nicht antreten. Stattdessen stecken Sie die Unterlagen in einen Umschlag an unser Büro in der Rüdesheimer Str. 21 oder bringen sie vorbei, wenn Sie ohnehin in München zu tun haben. Wir kontrollieren jedes Dokument und rufen an, wenn eine Unterschrift oder ein Nachweis fehlt. Vor Ort in Regensburg haben wir kein Büro, dort reicht ein Partner aus unserem bundesweiten Netz den Vorgang bei der städtischen Zulassungsstelle ein. Die Rücksendung erfolgt per Post oder Kurier, auf Wunsch auch an Ihren Arbeitsplatz. So entfällt für Sie der Weg zur Behörde, und wir behalten den Vorgang von Anfang bis Ende im Blick.

Checkliste Neuwagen

Liegen diese Unterlagen vollständig bei, läuft der Vorgang ohne Rückfragen:

  • Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Zulassungsbescheinigung Teil II vom Händler
  • eVB-Nummer der Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer
  • Reservierungsbestätigung, falls ein Wunschkennzeichen gewünscht ist

Vollständige Listen je Vorgang stehen in den Checklisten.

Gebrauchter Kombi vom Privatverkäufer

Angenommen, Sie wohnen in Regensburg und kaufen von einem Privatverkäufer in München einen gebrauchten Kombi, der bereits abgemeldet ist. Sie schicken uns beide Zulassungsbescheinigungen, den Kaufvertrag, den Nachweis über die Hauptuntersuchung, eVB-Nummer, SEPA-Mandat, Vollmacht und Ausweiskopie, oder Sie geben alles bei uns ab. Wir prüfen, ob die Fahrgestellnummer überall übereinstimmt und ob die Hauptuntersuchung noch gültig ist. Unser Partner lässt den Kombi dann bei der Zulassungsstelle der Stadt Regensburg auf Sie zu. Sie erhalten R-Kennzeichen und Papiere per Post und holen den Wagen anschließend in München mit dem endgültigen Kennzeichen ab.

Gebrauchtwagen und Halterwechsel

Wer in Regensburg einen Gebrauchtwagen kauft, muss ihn auf sich umschreiben lassen. Liegt Ihr Wohnsitz in der Stadt, ist dafür die städtische Zulassungsstelle zuständig, egal wo der Verkäufer wohnt. Benötigt werden die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, ein Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, eine eVB-Nummer, das SEPA-Mandat und Ihr Ausweis. Hat der Verkäufer das Fahrzeug bereits abgemeldet, läuft das Ganze als Wiederzulassung. Ist es noch zugelassen, kann das bisherige Kennzeichen in bestimmten Fällen am Fahrzeug bleiben, das klären wir vorab. Als Verkäufer müssen Sie der Zulassungsstelle den Verkauf unverzüglich mitteilen, damit Steuer und Versicherung nicht weiter auf Ihren Namen laufen. Wir erledigen beide Seiten des Wechsels, auch wenn Käufer und Verkäufer in verschiedenen Städten leben.

Oberpfälzer Zentrum an der Donau

Regensburg hat gut hundertfünfzigtausend Einwohner und ist die größte Stadt der Oberpfalz sowie Sitz der Bezirksregierung. Die mittelalterliche Altstadt gehört zum UNESCO-Welterbe, und Universität, Hochschule und Kliniken prägen das Stadtbild ebenso wie die Industrie. Neben der Autoindustrie sind Elektronik, Maschinenbau und Dienstleistungen stark vertreten. Die Stadt liegt an einem Autobahnkreuz, das die Achsen Richtung Nürnberg, Passau und München verbindet, und hat einen Hafen an der Donau. Für Fahrzeughalter heißt das: viel Pendelverkehr aus dem Umland, ein großer Markt für Neu- und Gebrauchtwagen und immer wieder die Frage, ob Stadt oder Landkreis zuständig ist. Diese Frage klären wir, bevor Unterlagen verschickt werden, damit kein Vorgang an der falschen Stelle landet und Zeit kostet.

Pendeln zwischen Regensburg und München

Zwischen Regensburg und München liegen 105 km Luftlinie, und viele Menschen haben mit beiden Städten zu tun. Manche arbeiten in München und wohnen an der Donau, andere ziehen für eine Stelle in die Landeshauptstadt. Wer den Hauptwohnsitz nach München verlegt, meldet sein Fahrzeug beim KVR oder im Landkreis beim Landratsamt München um und darf das R-Kennzeichen behalten. Pendler, die in Regensburg gemeldet bleiben, lassen ihr Auto dort zugelassen, auch wenn sie täglich in München parken. Für Unternehmen mit Niederlassungen in beiden Städten ist je Standort eine andere Behörde zuständig. Wir übernehmen die Vorgänge für beide Seiten, und weil unser Büro in München direkt neben der Zulassungsstelle des KVR liegt, lassen sich Münchner Vorgänge unmittelbar erledigen.

Vom Auftrag bis zur Übergabe

  1. 01

    Unterlagen prüfen

    Vorab per Mail oder Telefon klären, ob alles vollständig ist. Die Checklisten helfen beim Zusammenstellen.

  2. 02

    Originale schicken

    Fahrzeugpapiere, Ausweiskopie, eVB-Nummer, SEPA-Mandat und Vollmacht per Einschreiben an uns.

  3. 03

    Zulassung

    Unser Partner reicht bei der Behörde am Wohnsitz ein, wir halten Sie auf dem Laufenden.

  4. 04

    Zustellung

    Die fertigen Papiere und Schilder gehen per Kurier oder Einschreiben an Sie.

Unterlagen je Vorgang: Checklisten · Vollmacht und SEPA-Mandat: Downloads

Häufige Fragen

Kann ich mein Auto in Regensburg über einen Münchner Zulassungsdienst anmelden?

Das geht. Wir arbeiten außerhalb Münchens mit Partnern zusammen, die bei die Kfz-Zulassungsstelle der Stadt Regensburg einreichen. Für eine reine Abmeldung brauchen Sie nicht einmal das: Abmelden können wir bei jeder Zulassungsstelle, auch in München.

Bin ich bei der Stadt oder beim Landratsamt Regensburg richtig?

Das hängt allein von Ihrer Wohnadresse ab. Liegt sie im Stadtgebiet von Regensburg, ist die Zulassungsstelle der Stadt zuständig. Wohnen Sie in einer Gemeinde des Landkreises, ist es das Landratsamt Regensburg, obwohl beide das Kennzeichen R vergeben. Wir prüfen anhand Ihrer Meldeadresse, welche Stelle zuständig ist, und leiten den Vorgang entsprechend weiter.

Kann ich ein in München gekauftes Auto gleich mit R-Kennzeichen abholen?

Ja, wenn die Zulassung vorher erledigt ist. Dazu brauchen wir Zulassungsbescheinigung Teil II, Kaufvertrag oder Rechnung, eVB-Nummer, SEPA-Mandat und Ihre Vollmacht. Unser Partner lässt das Fahrzeug bei der Stadt Regensburg zu, Kennzeichen und Papiere erhalten Sie vorab per Post. Alternativ überführen Sie das Auto mit einem Kurzzeitkennzeichen.

Muss ich als Verkäufer in Regensburg etwas melden?

Ja, Sie müssen den Verkauf eines noch zugelassenen Fahrzeugs der Zulassungsstelle mitteilen, am besten mit Datum, Uhrzeit und Namen des Käufers. Damit ist dokumentiert, ab wann das Fahrzeug nicht mehr Ihnen gehört, was für Steuer, Versicherung und mögliche Bußgelder wichtig ist. Wird das Auto abgemeldet übergeben, erledigt sich die Frage weitgehend. Ein schriftlicher Kaufvertrag mit allen Angaben hilft in jedem Fall.

Kann ein Neuwagen direkt ein Regensburger Kennzeichen bekommen?

Ja, sofern Sie in Regensburg wohnen oder Ihre Firma dort sitzt. Die Erstzulassung erfolgt bei der städtischen Zulassungsstelle mit Zulassungsbescheinigung Teil II, Übereinstimmungsbescheinigung, eVB, SEPA-Mandat und Ausweis. Wo das Fahrzeug gebaut oder gekauft wurde, spielt dabei keine Rolle. Wir reichen den Antrag über unseren Partner ein und senden Ihnen Kennzeichen und Papiere zu.

Was ist, wenn im Kaufvertrag Angaben fehlen?

Für die Umschreibung verlangt die Zulassungsstelle nicht in jedem Fall einen Kaufvertrag, entscheidend ist die Zulassungsbescheinigung Teil II, die den Verkäufer als Verfügungsberechtigten ausweist. Ein Vertrag mit Fahrgestellnummer, Datum und Unterschriften hilft aber bei Rückfragen. Fehlen Angaben, besprechen wir mit Ihnen, ob eine Ergänzung sinnvoll ist, bevor der Vorgang an die Behörde in Regensburg geht.

Unterlagen zusammen? Dann schicken Sie sie uns. Fragen vorher beantworten wir gern telefonisch.

KFZ-Voll-Service Marco Bläser e.K. · Rüdesheimer Str. 21, 80686 München · Telefon 089 547 194 10 · info@kfz-voll-service.de · Mo–Do 7–17 Uhr, Fr 7–16 Uhr

Zulassungsdienst seit 1983 · Stand: September 2026